Der Begriff E-Bilanz ist eine Abkürzung für „Elektronische Bilanz“ und meint die elektronische Übermittlung steuerrelevanter (Bilanz −)Daten an das Finanzamt. Der Begriff führt daher zunächst in die Irre, weil mit „E-Bilanz“ eben kein drittes Rechenwerk mit eigenen Ansatz- und Bewertungsvorschriften zusätzlich zur Handels- und Steuerbilanz eingeführt wird. Außerdem muss wesentlich mehr elektronisch übermittelt werden als nur eine Bilanz. Daher bezeichnet der Begriff „E-Bilanz“ im Rahmen dieser Veröffentlichung die Pflicht, die für die Besteuerung notwendigen Daten über das Internet an das Finanzamt zu übermitteln. Der bisherige Weg „Jahresabschluss ausdrucken, unterschreiben und per Brief an die Behörde“ wird schlicht nicht mehr akzeptiert.
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