Das dritte Hilfsprogramm für Griechenland lief im August 2018 aus. Bislang wird angestrebt und davon ausgegangen, dass Griechenland seinen zukünftigen Kreditbedarf am freien Kapitalmarkt finanzieren kann. Um dies zukünftig möglich zu machen, wurden in der Vergangenheit zahlreiche Schuldenerleichterungen vorgenommen, teils im Nachhinein – beginnend mit einer Lockerung der Kreditkonditionen bis hin zum offenen Schuldenerlass. Die (bislang) letzten Schuldenerleichterungen beschloss die Eurogruppe im Juni 2018. Von 2012 bis 2018, dem Ende des dritten Hilfsprogramms, hat Griechenland immer wieder Schuldenerleichterungen bzw. Finanzierungsvorteile auf der Basis von Nachverhandlungen erhalten. Ein Schuldenschnitt privater und öffentlicher Gläubiger (2012), ein Schuldenrückkauf-Programm (2012), die Verlängerung der Kreditlaufzeiten, eine Absenkung des Kreditzinses und ein geändertes Schuldenmanagement der Rettungsfonds (2017) summieren die Vorteile bis 2017 auf 274 bis 290 Mrd. EUR. Hinzu kommt ein de facto viertes Hilfsprogramm in Höhe von 47 Mrd. EUR, das mit der Entlassung Griechenlands aus den Euro-Hilfen im Sommer 2018 gewährt wurde.
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Vgl. European Stability Mechanism (2018a). Mit dem dauerhaften ESM fiel der EFSM ersatzlos weg. Der bis Mitte 2013 befristete EFSF ging im ESM auf. Insgesamt wurden im Rahmen der Hilfsprogramme an Griechenland, Irland, Portugal, Spanien und Zypern etwa 470 Mrd. EUR an Kredithilfen ausgezahlt.
Siehe Eurogroup (2018a), Regling (2018), Mussler (2018). Zu den Auswirkungen der Maßnahmen auf der Grundlage verschiedener Szenarien vgl. European Commission (2018).
Die hier dargelegten Berechnungen bezeichnete Rehberg in der Bundestagsdebatte vom. 29. Juni 2018 als “Unsinn” und “dummes Zeug”, ohne dass er auf die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen geantwortet hat. In der Antwort auf eine im Nachhinein vom FDP-BT Abgeordneten Otto Fricke gestellte schriftliche Anfrage an die Bundesregierung zum Wert der Schuldenerleichterungen hat das Finanzministerium die Zahlen des Verfassers nicht widerlegt. Siehe schriftliche Anfrage Nr. 230 für den Monat Juli 2018 (2018/0597404).