Ein Designschutz kann nur für eine zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines Erzeugnisses erworben werden. Voraussetzung für ein Designschutz ist Neuheit und Eigenart des Designs. Das Design muss einen ästhetischen Gesamteindruck erwecken, der unterschiedlich zu den bisheriger Designs ist.
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Die im Laufe eines Jahres in der „adhäsion“ veröffentlichten Marktübersichten helfen Anwendern verschiedenster Branchen, sich einen gezielten Überblick über Lieferantenangebote zu verschaffen.