Ein eingetragenes Design gewährt seinem Rechtsinhaber das Recht, jeden Dritten von der Benutzung des Designs auszuschließen. Eine Benutzung stellt insbesondere das Herstellen, das Anbieten, das Inverkehrbringen, die Einfuhr, die Ausfuhr, den Gebrauch oder den Besitz eines Erzeugnisses dar, das das Design realisiert.
Anzeige
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugang zu diesem Inhalt zu erhalten
Die im Laufe eines Jahres in der „adhäsion“ veröffentlichten Marktübersichten helfen Anwendern verschiedenster Branchen, sich einen gezielten Überblick über Lieferantenangebote zu verschaffen.