2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Selbstständige, bürgerlicher Mittelstand, Bauern
Erschienen in: Die Sozialstruktur Deutschlands
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Die amtliche Statistik definiert Selbstständige als „Personen, die einen Betrieb oder eine Arbeitsstätte gewerblicher oder landwirtschaftlicher Art wirtschaftlich und organisatorisch als Eigentümer/-innen oder Pächter/-innen leiten (einschließlich selbstständige Handwerker/-innen) sowie alle freiberuflich Tätigen, Hausgewerbetreibenden und Zwischenmeister“ (StatJb 2004, 70). Das Gemeinsame aller Selbstständigen ist also ein Element ihrer Arbeitssituation: Sie arbeiten nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, sondern verfügen über eigene Betriebsmittel und stellen auf eigene Rechnung Produkte oder Dienstleistungen her. Dabei können sie lediglich ihre eigene Arbeitskraft einsetzen („Ein-Mann-Betriebe“, „Eine-Frau-Betriebe“) oder zusätzlich die von Familienangehörigen (Familienbetriebe), oder sie können als Arbeitgeber weitere Lohn- bzw. Gehaltsempfänger beschäftigen. Die Diskussion um die „Scheinselbstständigen“ hat allerdings deutlich gemacht, dass nicht alle Bereiche der sozialen Wirklichkeit den klaren und sauberen Definitionen der Statistiker entsprechen und dass es eine wachsende Übergangszone zwischen selbstständiger und abhängiger Erwerbsarbeit gibt.