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2004 | Buch | 9. Auflage

Sicherheit bei Kranen

verfasst von: Professor Dr.-Ing. Hans-Otto Hannover, Dr. mont. Dipl.-Ing. Fritz Mechtold, Dipl.-Ing. Jürgen Koop, Dipl.-Ing. Berthold Heinke

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Buchreihe : VDI-Buch

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Über dieses Buch

In dieser vollständig bearbeiteten Auflage wird anhand der aktuellen Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (BGV D 6 bisher VGB 9) ausführlich auf Bestimmungen der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG und entsprechender Europäischer Normen (EN-Normen) eingegangen. Die Erläuterungen und Hinweise werden durch zahlreiche konstruktive Beispiele bereits ausgeführter Anlagen ergänzt. Zusätzlich enthält diese Auflage aktuelle Ausführungen zu zutreffenden EG-Richtlinien und EN-Normen, die bei der Konstruktion und beim Bau von Kranen zu beachten sind sowie zu den Themen "Gebrauchtkrane" und "Personentransport mit Kranen". Außerdem sind die Bestimmungen der VDE 0100 Teil 726 und die Bestimmungen der DIN EN 60204-32 kommentiert und gegenüber gestellt worden. Hinzu kommen weitere wichtige Vorschriften mit gültigen Bestimmungen wie BGG 924 "Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen durch die 15030", "Hebezeuge - Abnahmeprüfung von Krananlagen - Grundsätze" und DIN 15026 "Hebezeuge - Kennzeichnung von Gefahrstellen".

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
I. Allgemeines
Zusammenfassung
Schon frühzeitig wurden im Bau und Betrieb von Krananlagen bestimmte Gefahrenquellen erkannt. Es war daher nicht verwunderlich, daß die Berufsgenossenschaften bereits im Jahre 1923 die ersten Unfallverhütungsvorschriften (UVV) für Hebezeuge erließen. Doch reichten sie nicht aus, die Gefährdung von Personen auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Bereits 1928 folgte von Schwantke eine Schrift über die Unfallverhütung an Laufkranen, die, weiter überarbeitet, 1934 als UVV in Kraft trat. Sie bedeutete gegenüber der UVV von 1923 einen wesentlichen Fortschritt, hatte aber den Nachteil, daß wichtige Forderungen als Soll-Vorschriften aufgeführt wurden. Soll-Vorschriften müssen beachtet werden, wenn nicht „wichtige Gründe“ entgegenstehen. In der Auslegung dieses Begriffs waren jedoch viele Hersteller und Betreiber sehr großzügig. Zahlreiche Unfälle schwerster Art waren die Folge. Eine Überarbeitung der Vorschriften von 1934 war daher dringend erforderlich. Mit diesen Arbeiten wurde nach dem Zweiten Weltkrieg begonnen mit dem Ziel, dem Konstrukteur auch in den technischen Einzelheiten des Kranbaus perfekte Angaben über zu erfüllende Vorschriften zu machen. Nur so glaubte man, die Sicherheit der Beschäftigten beim Kranbetrieb von vornherein gewährleisten zu können.
Hans-Otto Hannover, Fritz Mechtold, Jürgen Koop, Berthold Heinke
II. Bau und Ausrüstung
Hans-Otto Hannover, Fritz Mechtold, Jürgen Koop, Berthold Heinke
III. Prüfungen
Zusammenfassung
Ausführungen zu Anforderungen an Bau und Ausrüstung von Kranen unter Berücksichtigung des europäischen und nationalen Rechts, sind im Anhang 1 dieses Buches enthalten.
Hans-Otto Hannover, Fritz Mechtold, Jürgen Koop, Berthold Heinke
IV. Betrieb
Hans-Otto Hannover, Fritz Mechtold, Jürgen Koop, Berthold Heinke
V. Ordnungswidrigkeiten
Hans-Otto Hannover, Fritz Mechtold, Jürgen Koop, Berthold Heinke
VI. Inkrafttreten
Hans-Otto Hannover, Fritz Mechtold, Jürgen Koop, Berthold Heinke
VII. Übergangs- und Ausführungsbestimmungen
Hans-Otto Hannover, Fritz Mechtold, Jürgen Koop, Berthold Heinke
Backmatter
Metadaten
Titel
Sicherheit bei Kranen
verfasst von
Professor Dr.-Ing. Hans-Otto Hannover
Dr. mont. Dipl.-Ing. Fritz Mechtold
Dipl.-Ing. Jürgen Koop
Dipl.-Ing. Berthold Heinke
Copyright-Jahr
2004
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-662-09879-0
Print ISBN
978-3-662-09880-6
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-09879-0