Zusammenfassung
Die Gewährleistung der Sicherheit aller mit der Roboteranlage arbeitenden Personen ist eine in der Maschinenrichtlinie geregelte, gesetzlich vorgeschriebene Grundvoraussetzung zum Betrieb. Basiswerkzeuge zur Analyse von Risiken und zum Treffen erforderlicher Maßnahmen sind dabei die Risikobeurteilung des Systemintegrators und die Gefährdungsbeurteilung des Anlagenbetreibers. Oftmals werden diese Maßnahmen als notwendiges Übel empfunden und erst gegen Ende der Entwicklungsphase durchgeführt. Dadurch können teure Nachbesserungsmaßnahmen notwendig werden, wenn in der Entwicklung Risiken übersehen wurden. Die frühzeitige Durchführung der Analysen kann das Risiko von Zusatzkosten verringern und häufig auch die Planungsqualität der Anlage verbessern. Die frühzeitige Einbeziehung benannter Stellen, wie z. B. der zuständigen Berufsgenossenschaft, ist sinnvoll und empfehlenswert.