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2013 | OriginalPaper | Buchkapitel

5. Sicherung gegen Forderungsausfälle

verfasst von : Rudolf H. Müller

Erschienen in: Erfolgreiches Forderungsmanagement

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Eine Absicherung gegen mögliche Forderungsausfälle ist sinnvoll und in der überwiegenden Zahl der Fälle auch erforderlich. Dieses Kapitel widmet sich der Frage, wie beim Eintreten von Forderungsausfällen der dann eintretende Schaden für das liefernde Unternehmen möglichst gering gehalten werden kann. Die Sicherung gegen Forderungsausfälle kann auf vielfältigste Weise erfolgen. Es ist aber nicht das Ziel des Autors, in diesem Kapitel das gesamte Spektrum der potenziell nutzbaren Instrumente vorzustellen. Vielmehr möchte er – vor dem Hintergrund seiner praktischen Erfahrungen – einige wenige Aspekte aus dieser Thematik herausgreifen, teilweise kritisch hinterfragen und den einen oder anderen Tipp zur (einfachen) Optimierung der Sicherungsmaßnahmen geben.

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Fußnoten
1
siehe Portal Forderungsmanagement e.K. 2013.
 
2
vgl. Bülow 1999.
 
3
vgl.: (Atradius Kreditversicherung 2013, S. 5).
 
4
Vgl.: (Atradius Kreditversicherung 2013, S. 1).
 
5
(Ebenda, S. 3).
 
6
Vgl.: (Gabler Verlag 2013).
 
7
Der Autor kann für die Aussagen in diesem Absatz keine umfassende Gewähr geben, da die Versicherer jederzeit frei sind, das Versicherungsangebot/den Versicherungsschutz grundsätzlich oder auch im einzelnen Vertragsfall auszuweiten oder einzuschränken. Es ist nicht möglich, ständig einen vollständigen Überblick zu behalten.
 
8
(Schmidt-Kasparek 2012).
 
9
(TCRe 2013, S. 5).
 
10
Forderungsausfälle bis zu 1 Mill € sind damit abgesichert. Bei einer unterstellten Ausfallquote von 3 % der Forderungen entspräche das einem Forderungsbestand von etwa 30 Millionen Euro. Eine durchschnittliche Forderungslaufzeit von 36 Tagen unterstellt, würde das wiederum einem Umsatz von ungefähr 300 Mill € entsprechen.
 
11
(Brixius 2008, S. 42).
 
12
Die Schilderungen in diesem Abschnitt basieren auf Informationen der TCRe (Trade Credit Re) in Köln, einer Tochtergesellschaft der belgischen TRADE CREDIT Re Insurance Company sa/nv. TCRe bietet nach den Erfahrungen des Autors das konsequenteste und flexibelste Angebot einer XL-Versicherung in Deutschland und lebt einen spürbar kundenorientierten Serviceansatz. Nach Kenntnis des Autors bieten in Deutschland ebenfalls die Coface Deutschland und Euler-Hermes eigene Excess-of-Loss-Policen an.
 
13
(TCRe 2013, S. 6 f.).
 
14
Der Begriff Risiko wird hier nicht als Synonym für die Ausfallwahrscheinlichkeit verwendet, sondern steht für die Höhe des möglichen Schadens, der sich aus der Höhe der vergebenen Kreditlimite ergibt.
 
15
Falls im Unternehmen eine Kreditrichtlinie und ein entsprechendes Handbuch existieren, ist dies schnell und einfach zu leisten. Falls nicht, sind die gegenwärtig praktizierten Verfahrensweisen zusammenzustellen.
 
16
(Marsh GmbH 2012).
 
17
Das Produkt von Marsh und Zurich ist wohl tendenziell eher eine „verkappte“ WKV-Police: Es scheint einen recht hohen Selbstprüfungsbereich zu geben. Die Top-Risiken müssen scheinbar allerdings vom Versicherer geprüft werden. Da die Top-Risiken das Kernrisiko darstellen, besteht die Gefahr, dass diese nicht voll oder gar nicht gezeichnet beziehungsweise in der Laufzeit reduziert werden.
 
18
siehe Portal Forderungsmanagement e.K. 2013.
 
19
Eine überschaubare Höhe ist ein Betrag, den ein gut verdienender Geschäftsführer oder ein Firmeninhaber aufbringen kann, ohne seine private Existenz ernsthaft zu gefährden. Je nach Größe des betreffenden Unternehmens sind das nach Erfahrung des Autors Beträge bis zu 20.000 €.
 
20
Hier wird bewusst von zusätzlichen Sicherheiten gesprochen, weil im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen, die Forderungen gegen ausländische Kunden natürlich auch in einer Warenkredit- oder einer Excess-of-Loss-Versicherung abgesichert werden können.
 
21
(Voller 2013) Die Ausführungen zu den Sicherheiten im Export basieren weitgehend auf einer unveröffentlichten Zusammenstellung von Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Voller.
 
22
Zu diesen rechtswidrigen Taten in Absatz 1 gehören: viele banden- und gewerbsmäßigen Vergehen, alle Verbrechen und Drogendelikte, aber auch Steuerhinterziehung, Produktpiraterie oder Insider-Handel.
 
23
PEP sind nach dem Verständnis des GwG natürliche Personen, die ein wichtiges Amt ausüben und nicht im Inland ansässig sind (wohnen). Zum Glück fällt unter diese Regelung nicht jeder Provinzpolitiker, so wichtig er sich auch halten mag. Es betrifft lediglich Inhaber von hohen Ämtern (in der Regel auf Ebene des jeweiligen Staates) und deren nahe Angehörige sowie Personen, die bekanntermaßen den PEP nahestehen. Die Vorschriften gelten noch ein Jahr, nachdem die betreffende Person die Funktion nicht mehr innehat.
 
24
Vgl.: (Bundesministerium der Justiz 2008, S. 9).
 
25
Der Verein für Credit Management e. V. (heute BvCM) hat bereits vor geraumer Zeit geraten: „(Identitäts-) Betrug: Überprüfen Sie die Identität jedes neuen Kunden, um sicher zu wissen, mit wem Sie es (wirklich) zu tun haben. Das derzeitige wirtschaftliche Klima hat das Betrugsrisiko vergrößert. Negative Folgen sind nicht nur der Verlust von Zeit, Waren oder Geld. Auch dem Firmenruf droht Schaden, womöglich wird sogar der Wert der Marke in Mitleidenschaft gezogen.“ (Verein für Credit Management e. V. o. A., Regel 49).
 
26
In Baden Württemberg sind die Regierungspräsidien für „Personen, die gewerblich mit Gütern handeln“ zuständig.
 
27
Die Ausführungen in diesem Buch sind keine juristische Beratung und ersetzen diese vor allem nicht!.
 
Literatur
3.
Zurück zum Zitat Brixius, Robert. 2008. Traditionelle Kreditversicherung versus Excess-of-Loss-Deckung. Risiko Manager 10/2008– Sonderheft Credit Management. S. 40–42. Brixius, Robert. 2008. Traditionelle Kreditversicherung versus Excess-of-Loss-Deckung. Risiko Manager 10/2008– Sonderheft Credit Management. S. 40–42.
4.
Zurück zum Zitat Bülow, Peter. 1999. Recht der Kreditsicherheiten. Sachen und Rechte, Personen. Ein Lehrbuch. C.F Müller: Heidelberg. Bülow, Peter. 1999. Recht der Kreditsicherheiten. Sachen und Rechte, Personen. Ein Lehrbuch. C.F Müller: Heidelberg.
12.
Zurück zum Zitat Verein für Credit Management e. V. (heute BvCM). O.A. Die CreditTipps – 50 Regeln für mehr Liquidität im Unternehmen. Goch: B.o.s.s. Druck und Medien. Verein für Credit Management e. V. (heute BvCM). O.A. Die CreditTipps – 50 Regeln für mehr Liquidität im Unternehmen. Goch: B.o.s.s. Druck und Medien.
13.
Zurück zum Zitat Voller, Thomas. 2013. Sicherheiten im Export. Unveröffentlichtes Manuskript: Frankfurt a M. Voller, Thomas. 2013. Sicherheiten im Export. Unveröffentlichtes Manuskript: Frankfurt a M.
Metadaten
Titel
Sicherung gegen Forderungsausfälle
verfasst von
Rudolf H. Müller
Copyright-Jahr
2013
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-02671-4_5