Die Corporation ist wiederholt in die Kritik geraten, weil sie einseitig auf die Interessen der Gesellschafter abstellt. Ein alternatives Unternehmensmodell berücksichtigt die Interessen der verschiedenen Stakeholder eines Unternehmens. Eine besondere Variante dieses Modells zeigt sich bei stiftungsgetragenen Unternehmen. An diesen ist eine Stiftung beteiligt. Sie hat keine Gesellschafter, sodass ihr Gewinnstreben geschwächt sein kann. Der Beitrag skizziert Befunde zu deutschen stiftungsgetragenen Unternehmen und fragt, ob es in diesen eher zu einem fairen Interessenausgleich kommt. Auch wenn die Befunde dies partiell stützen, bleibt der Vorstand der Stiftung eine Schwachstelle. Es ist nicht klar, welche Interessen er verfolgt. Transparenz und Kontrolle der Tätigkeit des Stiftungsvorstands sind erforderlich, um sicherzustellen, dass er seine Aufgaben im Geiste des Stifters wahrnimmt.
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Ein negatives Gewicht könnte durch Neid oder Missgunst begründet sein. Die optimale Lösung würde dann einen fairen Interessenausgleich verhindern und die Ausbeutung einer Interessengruppe begünstigen, soweit dies nicht durch die Partizipationsbedingung verhindert wird.
Eine Analyse von Eigenkapitalrenditen macht nur Sinn, wenn für den Verschuldungsgrad korrigiert wird. Eine Analyse von Umsatzrenditen ist wenig aussagekräftig, wenn Vergleichsunternehmen mehr Teile des Fertigungsprozesses outsourcen und damit der Unternehmensertrag im Vergleich zu FoFs nach unten verzerrt wird. Die hohe Kennzahl Personalaufwand/Unternehmensertrag (Tab. 5.1) für FoFs belegt dies.
Der Koeffizient des IFRS-Dummy ist signifikant negativ. Das liegt daran, dass im Vergleich zu einer Bilanzierung nach Handelsgesetzbuch bei IFRS mehr Vermögenswerte zu höheren Marktwerten statt Buchwerten angesetzt werden. Dadurch erhöht sich die Bilanzsumme, die Gesamtkapitalrendite sinkt [22].
Die Handelbarkeit von Aktien kann, wie bereits häufig kritisiert, zu einer kurzfristigen Orientierung von Aktionären führen [17]. Dies mag insbesondere für Hedgefonds gelten. Daher kann nicht generell ein Interesse der Gesellschafter an langfristiger finanzieller Performance unterstellt werden.