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2018 | OriginalPaper | Buchkapitel

Soziale Teilhabe als sozialstaatliches Ziel

Der sozialpolitische Diskurs

verfasst von : Ernst-Ulrich Huster

Erschienen in: Handbuch Armut und soziale Ausgrenzung

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Der Sozialstaat zielt auf Kompromisse in einer Gesellschaft, die durch gegensätzliche soziale Interessen geprägt ist. Im historischen Ausgangspunkt in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts betraf dieses die widerstreitenden Interessen von Lohnarbeit und Kapital. Diese Gegensätzlichkeit besteht fort, auch wenn sich die Binnenstruktur der Gesellschaft weiter ausdiff erenziert hat. Die historisch ausgeprägte sozialstaatliche Kompromissstruktur fordert als Grundprinzipen des sozialen Zusammenlebens unterschiedliche Werthaltungen ein: Eigenverantwortung – das Erbe des bürgerlichen Liberalismus, Solidarität – das Erbe der Arbeiterbewegung und Subsidiarität – das Erbe christlicher Ethik. Sozialstaatlichkeit stellt folglich immer eine Verbindung unterschiedlicher Wertvorstellungen dar, dessen Binnengewichtung allerdings interessebedingt zwischen den drei Grundprinzipien von Sozialstaatlichkeit differiert. Eigenverantwortung, Solidarität und Subsidiarität sind geschichtlich betrachtet von unterschiedlichen sozialen Trägern entwickelt und durchgesetzt worden und bilden zusammen die tragenden Prinzipien der sich in der 2. Hälfte des 19. Jahrhundert herausbildenden Sozialstaatlichkeit in Deutschland.Sozialstaatlichkeit zielt zunächst auf die Teilhabe an der Erwerbsarbeit als Grundlage von der Wahrnehmung von Eigenverantwortung. Zugleich geht es um die Beteiligung am gesellschaftlichen Wohlstandszuwachs, über Löhne und zunehmend über soziale Leistungen einschließlich sozialer Dienste. Sozialstaatlichkeit ist eine besondere Ausprägung des neuzeitlichen Staates. Der Staat, damit auch der Sozialstaat, muss sich stets von neuem vor seinen Bürgerinnen und Bürgern legitimieren: Gelingt ihm der soziale Kompromiss, geht dieser einseitig zu Lasten eines Teils der Gesellschaft oder stellt er gar die Grundlagen sozialstaatlicher Umverteilung, nämlich die ökonomische Wertschöpfung, in Frage? Der Sozialstaat hat Akteure, Befürworter und Gegner. Dabei geht es um Verteilung. Hier widerstreiten zahlreiche Konzepte zwischen einer umfassenden sozialen Integration, einer partiellen Teilhabe, einer fürsorglichen Absicherung von Mindeststandards oder gar einer nur noch residualen Unterstützungsleistung. Zugleich wird der sozialstaatliche Kompromiss immer wieder in Frage gestellt. Und schließlich gibt es stets neue Versuche, diesen Integrationsansatz auf die sich verändernden Bedingungen etwa in Europa oder weltweit zu beziehen. Nachdem lange Zeit im wirtschaftspolitischen Diskurs radikale wirtschaftsliberale Konzepte vorherrschten, mehren sich nunmehr national und weltweit Stimmen, die eine gerechtere Teilhabe aller am Wohlstand auch mit dem Ziel verfolgen, dadurch langfristig die Grundlagen von Wirtschaftswachstum zu sichern.Mit dem Konzept von der sozialen Inklusion wird dieser Widerstreit neu formuliert, nicht aber neu entdeckt. Auch dieser Entwurf sucht nach einem sozialen Kompromiss, nun aber in einem umfassenderen Maße als bei vorherigen Konzepten: Es werden soziale Teilhabe und individuelle Potentiale eng miteinander verknüpft, ohne allerdings dafür nachprüfbare Parameter vorzugeben. Die Vorstellung von sozialer Inklusion präzisiert den Sozialstaats-Diskurs von der Handlungs- und Akteursebene aus betrachtet, zugleich unterliegt sie dem Dilemma jedes umfassenden gesellschaftspolitischen Konzepts: Es ist weniger operationalisierbar und seine Ergebnisse sind weniger messbar. Damit unterliegt es in besonderem Maße der Gefahr eines nicht lösbaren Legitimationsproblems.

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Metadaten
Titel
Soziale Teilhabe als sozialstaatliches Ziel
verfasst von
Ernst-Ulrich Huster
Copyright-Jahr
2018
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-19077-4_5