Skip to main content
Erschienen in: Bankfachklasse 9/2022

01.09.2022 | Bankwirtschaft

Sparzulage und Wohnungsbauprämie

verfasst von: Heinz Rotermund

Erschienen in: Bankfachklasse | Ausgabe 9/2022

Einloggen

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
loading …

Auszug

 
Arbeitnehmer-Sparzulage auf einem Bausparvertrag
Arbeitnehmer-Sparzulage auf einem Wertpapiersparvertrag
Wohnungsbauprämie auf einem Bausparvertrag
Gesetzliche Grundlagen
5. Vermögensbildungsgesetz (VermBG) und Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG)
5. Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG)
Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG)
Voraussetzungen
Die Sparer müssen Arbeitnehmer im Sinne des § 1 Abs. 2 5. VermBG sein.
Der Sparer muss unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben (§ 1 WoPG). Zusätzlich dürfen die Aufwendungen nicht vermögenswirksame Leistungen darstellen, für die Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht.
Das zu versteuernde Einkommen darf 17.900 Euro bei Alleinveranlagung beziehungsweise 35.800 Euro bei Zusammenveranlagung nicht übersteigen (§ 13 Abs. 1 5. VermBG).
Das zu versteuernde Einkommen darf 20.000 Euro bei Alleinveranlagung beziehungsweise 40.000 Euro bei Zusammenveranlagung nicht übersteigen (§ 13 Abs. 1 5. VermBG).
Das zu versteuernde Einkommen darf 35.000 Euro bei Alleinveranlagung beziehungsweise 70.000 Euro bei Zusammenveranlagung nicht übersteigen (§ 2a WoPG).
Förderung pro Person
Neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage werden für maximal 470 Euro jährliche Sparleistung gezahlt (§ 13 Abs. 2 5. VermBG).
Je nach Tarifvertrag zahlt der Arbeitgeber einen Teil oder die gesamte Sparleistung.
20 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage werden für maximal 400 Euro jährliche Sparleistung gezahlt (§ 13 Abs. 2 5. VermBG).
Je nach Tarifvertrag zahlt der Arbeitgeber einen Teil oder die gesamte Sparleistung, wenn dies nicht bereits beim Bausparvertrag genutzt wurde.
Zehn Prozent Wohnungsbauprämie werden für maximal 700 Euro jährliche Sparleistung gezahlt (§ 3 Abs. 1 und 2 WoPG).
Die gesamte Sparleistung erfolgt durch den Sparer.
Sparzulagen- oder prämienunschäd-liche Verfügung
Die Sperrfrist beträgt sieben Jahre und beginnt mit dem Abschluss des Bausparvertrags (§ 2 Abs. 2 WoPG).
Die Sperrfrist beträgt sieben Jahre, wobei mindestens sechs Jahre angespart werden müssen, und beginnt mit dem 1. Januar des Jahres, in dem die erste Sparleistung erfolgt (§ 4 5. VermBG).
Die empfangenen Beträge werden unverzüglich und unmittelbar zum Wohnungsbau verwendet (§ 2 Abs. 2 WoPG).
Hat der Bausparer bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, kann er nach sieben Jahren Sperrfrist, beginnend mit dem Abschluss des Bausparvertrags, einmalig unbeschränkt über das Guthaben verfügen.
Beantragung
Die Beantragung erfolgt mittels Vermögensbildungsbescheinigung beim Anlageinstitut, zum Beispiel einer Bausparkasse.
Die Beantragung erfolgt bei der Bausparkasse.
Fälligkeit
Die Arbeitnehmersparzulage wird mit Ablauf der Sperrfristen, mit Zuteilung des Bausparvertrags oder in den Fällen unschädlicher Verfügung fällig.
Die Wohnungsbauprämie wird mit Zuteilung des Bausparvertrags fällig. Ausnahmen: Ablauf der Sperrfrist oder prämienunschädliche Verfügungen

Sie haben noch keine Lizenz? Dann Informieren Sie sich jetzt über unsere Produkte:

Springer Professional "Wirtschaft+Technik"

Online-Abonnement

Mit Springer Professional "Wirtschaft+Technik" erhalten Sie Zugriff auf:

  • über 102.000 Bücher
  • über 537 Zeitschriften

aus folgenden Fachgebieten:

  • Automobil + Motoren
  • Bauwesen + Immobilien
  • Business IT + Informatik
  • Elektrotechnik + Elektronik
  • Energie + Nachhaltigkeit
  • Finance + Banking
  • Management + Führung
  • Marketing + Vertrieb
  • Maschinenbau + Werkstoffe
  • Versicherung + Risiko

Jetzt Wissensvorsprung sichern!

Bankfachklasse

Fit für die Prüfung - BANKFACHKLASSE unterstützt Bankazubis mit relevantem Wissen für die IHK-Zwischen- und Abschlussprüfung, sowie mit wichtigen Infos für Schule und Beruf. Die Praxisfälle und das Pr ...

Springer Professional "Wirtschaft"

Online-Abonnement

Mit Springer Professional "Wirtschaft" erhalten Sie Zugriff auf:

  • über 67.000 Bücher
  • über 340 Zeitschriften

aus folgenden Fachgebieten:

  • Bauwesen + Immobilien
  • Business IT + Informatik
  • Finance + Banking
  • Management + Führung
  • Marketing + Vertrieb
  • Versicherung + Risiko




Jetzt Wissensvorsprung sichern!

Metadaten
Titel
Sparzulage und Wohnungsbauprämie
verfasst von
Heinz Rotermund
Publikationsdatum
01.09.2022
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
Erschienen in
Bankfachklasse / Ausgabe 9/2022
Print ISSN: 0170-6659
Elektronische ISSN: 2192-8665
DOI
https://doi.org/10.1007/s35139-022-1300-z

Weitere Artikel der Ausgabe 9/2022

Bankfachklasse 9/2022 Zur Ausgabe

Branche

Branche

Editorial/Inhalt

Eine gute Entscheidung