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2014 | OriginalPaper | Buchkapitel

Spezialsegmente des Automobilmarktes – Oldtimer und Youngtimer

verfasst von : Alexander Köhnlechner

Erschienen in: Automotive Management

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Der Begriff Oldtimer ist ein Scheinanglizismus und nicht international, er findet sich nur im deutschsprachigen Raum. Im englischen bezeichnet man damit einen alten Herrn, während dort ein altes Auto als Classic Car, Historic Car oder auch als Vintage Car bezeichnet wird.

In Deutschland kann man ein Fahrzeug, das vor mindestens dreißig Jahren erstmals in den Straßenverkehr gelangt ist, nach § 9 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) behördlich als „Historisches Kraftfahrzeug“ anerkennen lassen. Voraussetzung ist neben dem Mindestalter, dass sich der Oldtimer in einem zeitgenössisch originalen Zustand befindet. Ob dies der Fall ist, entscheiden Prüfer der zur Hauptuntersuchung berechtigen Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ). Auf Grundlage von deren standardisierten Gutachten ändert die Zulassungsstelle in den Fahrzeugpapieren die Fahrzeugart von z. B. Pkw in Oldtimer und erteilt damit das H-Kennzeichen. Im Kennzeichen wird der letzten Ziffer der Buchstabe H angehängt. Eine pauschale Kfz-Steuer von z. Zt. 191,73 € und die Befreiung von der Feinstaubplakette erleichtern Unterhalt und Nutzen eines solchermaßen behördlich anerkannten Oldtimers. Hinzu kommen vergünstigte Tarife der Versicherer für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen.

In der Umgangssprache akzeptierte der Volksmund bis in die achtziger Jahre hinein nur ein Vorkriegsauto als Oldtimer. Es wurde allenfalls noch darüber diskutiert, welcher Weltkrieg gemeint war. Alles andere war schlicht ein sehr alter Gebrauchtwagen, der sich in der Praxis häufig als Verbrauchtwagen offenbarte. Heute wird der Oldtimer in der breiten Öffentlichkeit und den Medien zunehmend über die gesetzliche Altersgrenze der FZV von dreißig Jahren definiert.

Beim Weltdachverband der Oldtimerszene FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) mit Sitz in Paris, wird je nach Baujahr in fünf Gruppen unterschieden (Ancestor, Veteran, Vintage, Post Vintage und Post War). Dazu gibt es zu jeder Gruppe noch vier Fahrzeugdefinitionen und vier Erhaltungsgruppen. Ein Oldtimer muss dort mindestens zwanzig Jahre alt sein.

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Metadaten
Titel
Spezialsegmente des Automobilmarktes – Oldtimer und Youngtimer
verfasst von
Alexander Köhnlechner
Copyright-Jahr
2014
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-34068-0_32