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A. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht

  • 2025
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  • Buchkapitel
Erschienen in:
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Zusammenfassung

Mit dem Begriff „Abschluss“ wird üblicherweise der Abschluss der Bücher und Konten des Rechnungswesens bezeichnet. In der Praxis wird häufig auch der Begriff „Bilanz“ gleichbedeutend mit dem Begriff „Abschluss“ verwendet. Zu unterscheiden ist zwischen internen und externen Abschlüssen.

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Titel
A. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht
Verfasst von
Manfred Bornhofen
Martin C. Bornhofen
Copyright-Jahr
2025
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-46320-5_1

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