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26.01.2017 | Automatisiertes Fahren | Nachricht | Online-Artikel

Regierung legt Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren vor

verfasst von: Benjamin Auerbach

1 Min. Lesedauer

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Das Bundeskabinett will das automatisiertes Fahren auf eine rechtliche Grundlage stellen und hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Der Mensch soll letztlich verantwortlich bleiben.

Mit dem neuen Gesetz regelt der Gesetzgeber das Zusammenwirken zwischen dem Fahrer und hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen. Die Vorlage lässt zu, dass in bestimmten Situationen technische Systeme die Fahrzeugsteuerung übernehmen können. Die letzte Verantwortung bleibt nach dem Gesetz immer beim Fahrer.

Der Gesetzentwurf sehe vor, dass automatisierte Systeme jederzeit durch den Fahrzeugführer übersteuerbar oder deaktivierbar sein müssen. Der Fahrer wird also während der Fahrt nicht durch das System ersetzt. Das wäre erst beim autonomen Fahren der Fall, bei dem es keinen Fahrer, sondern nur noch Passagiere gibt.

Blackbox soll Schuldfrage bei Unfällen klären

Doch wer haftet, wenn die Technik versagt und einen Unfall verursacht? Die Suche nach dem Veruracher soll eine Art Blackbox übernehmen. Das Gerät zeichnet die wesentlichen Daten der Fahrt auf. Damit lasse sich nach einem Unfall klären, ob die Technik und damit der Hersteller oder der Fahrer Schuld tragen.

Die Aufzeichnung soll zudem sicherstellen, dass sich der Fahrer nicht pauschal auf ein Versagen des automatisierten Systems berufen kann. Vorbereitungen zu den entsprechenden technischen Spezifikationen laufen derweil auf Ebene der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN-ECE).

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Quelle:
Handbuch Fahrerassistenzsysteme

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