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07.02.2013 | Automobil + Motoren | Nachricht | Online-Artikel

EU-Parlamentarier fordern stufenweise Reduzierung des Verkehrslärms

verfasst von: Angelina Hofacker

2:30 Min. Lesedauer

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Das Europäische Parlament unterstützt strengere Obergrenzen gegen Verkehrslärm: Die Abgeordneten haben am gestrigen Mittwoch, 6. Februar 2013, einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der die Grenze für Lärmbelastung durch Kraftwagen und Lkw regulieren soll.

Die Entscheidung beinhaltete zudem die Frage, ob die Verbraucher detailliertere Informationen zum Lärmpegel von Neuwagen erhalten sollen, sowie, dass Hybrid- und Elektrofahrzeuge hingegen mit Geräuschen ausgestattet werden, so dass sie Fußgänger warnen können, heißt es aus Straßburg. Dort findet in dieser Woche (4. bis 7. Februar 2013) die Plenartagung statt.

"Die schädliche Wirkung von Verkehrslärm ist wissenschaftlich nachgewiesen, der Gesetzesvorschlag beschränkt sich allerdings nur auf den Lärm der Motoren. Ich bin von Anfang an für einen umfassenderen Ansatzes eingetreten, der auch Faktoren wie Fahrbahnbelag, Aerodynamik und Reifen einbezieht", sagte Berichterstatter Miroslav Ouzký (EKR, CZ), nach der Abstimmung. Der Bericht wurde mit 401 gegen 228 Stimmen und 20 Enthaltungen angenommen. Als Verhandlungsführer des Parlaments wird Ouzký nach der Abstimmung mit Vertretern der EU-Staaten über den Gesetzesvorschlag verhandeln. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein Mitscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren) in erster Lesung.

Die Grenzwerte sollen für die verschiedenen Fahrzeugklassen individuell festgelegt werden. Für Kraftfahrzeuge würde die derzeitige Obergrenze von 74 Dezibel auf 68 Dezibel sinken. Die Obergrenze leistungsstärkerer Wagen dürfe um zwei bis sechs Dezibel höher liegen. Der zulässige Lärmpegel für Lkw solle nicht verändert werden und weiterhin bei 81 Dezibel liegen. Im Gesetzesvorschlag ist vorgesehen, die neuen Lärmgrenzen nach Inkrafttreten der Regeln stufenweise einzuführen. Neue Fahrzeugmodelle müssten spätestens nach sechs Jahren und andere Neuwagen nach acht Jahren den Regeln entsprechen.

Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), sieht in dem Beschluss der EU-Abgeordneten eine wichtige Korrektur an den - seiner Meinung nach - unrealistischen Plänen der EU-Kommission: "Die EU-Abgeordneten haben verstanden, dass es wenig Sinn macht, kurzfristig in den aktuellen Neuwagenbestand einzugreifen. Die neuen Grenzwerte sind so justiert, dass sie die Entwicklungszeiträume für neue Fahrzeuggenerationen berücksichtigen. Die Grenzwerte des EU-Parlaments verlangen den Automobilunternehmen viel ab, ohne dabei den Bogen der wirtschaftlichen Tragfähigkeit zu überspannen. An diesem Votum sollte sich jetzt auch der Rat orientieren", kommentierte er das Ergebnis der Abstimmung in Brüssel.

Einige Abgeordnete fordern darüber die Einführung von Lärmpegelplaketten für Neuwagen, um den Verbrauchern eine bessere Transparenz zu ermöglichen. Entsprechende Kennzeichnungen gibt es bereits für den Verbrauch und die Kohlenstoffdioxid-Emissionen von Neuwagen und auch den Geräuschpegel von Reifen.

Als ein weiteres Problem betrachten die EU-Abgeordneten geräuscharme Elektro- und Hybridfahrzeuge. Diese besonders leisen Fahrzeuge würden von Fußgängern, die an die Geräusche eines Verbrennungsmotors gewöhnt sind, nicht rechtzeitig erkannt werden. Deshalb sollten nach Auffassung der Abgeordneten die Automobilhersteller dazu verpflichtet werden, diese Fahrzeuge mit Sondergeräuschen auszustatten. Die Einführung eines neuen Standards, eines sogenannten Acoustic Vehicle Alerting Systems (AVAS), wäre für diese Gesetzesvorlage notwendig.

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