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17.04.2014 | Bankausbildung | Schwerpunkt | Online-Artikel

Banken müssen ihre Vergütungssysteme anpassen

verfasst von: Bianca Baulig

2 Min. Lesedauer

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Die Öffentlichkeit nimmt die Gehälter von Bankern als übermäßig wahr. Dem rückt die Aufsicht mit einer Bonus-Begrenzung zu Leibe. Was die Institute nun zu beachten haben.

Für die Verantwortlichen in Human Resources (HR) bei Finanzunternehmen stehen aktuell vorrangig die neuen regulatorischen Vorgaben auf der Agenda. Bei einer Befragung von Towers Watson im Rahmen ihrer HR-Konferenz "Banken und Versicherungen" erklärten 36 Prozent der Teilnehmer, in den kommenden zwölf bis 18 Monaten vor allem mit deren Umsetzung beschäftigt zu sein. Knapp ein Viertel will das Vergütungssystem anpassen. Dabei stellt für fast die Hälfte die Implementierung einer gruppenweiten Strategie und Governance die größte Herausforderung dar.

Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung geregelt

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Dass die HR-Manager diese Aufgaben als so dringlich empfinden, liegt an der seit Januar 2014 geltenden Institutsvergütungsverordnung. Sie regelt die Zahlung von Boni in Banken. Wie Rainer Spies in seinem Beitrag für das BANKMAGAZIN schreibt, darf "nach dieser Regelung das Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung das Verhältnis von eins zu eins bzw. in Ausnahmen eins zu zwei nicht übersteigen". In Verlustjahren dürfen die Institute ihren Mitarbeitern gar keine Boni mehr auszahlen. Wie das "Handelsblatt" berichtet, will die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) damit verhindern, dass Banken in schlechten Jahren Boni aus ihrer Substanz bezahlen, indem sie etwa stille Reserven auflösen.

Die Verordnung stellt Banken und Sparkassen vor die Aufgabe, die Bonus-Regeln mit ihren Mitarbeitern neu zu verhandeln. Denn nicht immer ist die variable Vergütung an den Geschäftserfolg der Bank gekoppelt. In vielen Fällen werden Boni ausbezahlt, wenn der Mitarbeiter zuvor vereinbarte Ziele (Seite 156) erreicht hat. Für international ausgerichtete Institute ist der Aufwand für die Änderung der Regeln vergleichsweise hoch. Spies nennt in seinem Beitrag die Deutsche Bank als Beispiel. Sie stehe nun "vor der Aufgabe, weltweit ein einheitliches und zugleich attraktives Vergütungssystem auch an weniger stark regulierten Finanzplätzen zu gestalten".

Martin Emmerich, Director Talent and Rewards bei Towers Watson, weist auf ein weiteres Problem hin, nämlich dass die Regelwerke für die Finanzindustrie nicht vollständig harmonisiert sind. Es gebe Gesellschaften, die sowohl die Institutsvergütungsordnung als auch das Kapitalanlagegesetzbuch für Asset-Manager erfüllen müssen. Hier müssten HR-Manager nun entscheiden, ob der Bonus für alle Mitarbeiter auf die Höhe des Fixgehalts begrenzt werde, oder ob er für Mitarbeiter im Asset-Management über dem Fixgehalt liegen dürfe.

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