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30.08.2013 | Bankausbildung | Schwerpunkt | Online-Artikel

Bonus-Malus-Strategie für Bankervergütung

verfasst von: Stefanie Hüthig

1:30 Min. Lesedauer

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Die European Banking Authority arbeitet an Vorgaben für eine schuldbasierte Vergütung. Wie die „Börsen-Zeitung“ schreibt, könnte in diesem Zusammenhang die erst vor Kurzem beschlossene Deckelung der Bankerboni wieder aufgeweicht werden. Neu ist die Forderung „Wer Bonus will, muss Malus akzeptieren“ nicht.

Unter der schuldbasierten Vergütung sind Fremdkapitalinstrumente zu verstehen, die in Aktien gewandelt oder abgeschrieben werden, wenn die Kapitalausstattung eines Kreditinstituts eine bestimmte Grenze unterschreitet. Ihr Volumen soll nicht in vollem Umfang als Vergütung im Sinne des Bonusdeckels zählen. Erst Ende Februar hatten sich EU-Entscheider auf eine Obergrenze für die variable Vergütung geeinigt.

Der Regulierer wolle Bankmitarbeiter mit der Strategie, sie zu Gläubigern zu machen, zum soliden Wirtschaften motivieren, heißt es in dem Zeitungsbericht weiter. Denn die Gläubigerposition beinhaltet die Gefahr eines Bail-ins oder Forderungsverzichts. Dr. Armin Steinbach hatte zu der Gläubiger- bzw. Eigentümerfrage im "Wirtschaftsdienst" 2010 herausgearbeitet: „Da die Eigentümer durch die Haftungsbeschränkung profitieren, gestalten sie auch die Entlohnung in einer Art und Weise, dass dadurch Anreize gesetzt werden, die Rendite auf das Eigenkapital in höchstmöglicher Weise zu steigern, ohne das vollständige Risiko zu berücksichtigen, das im Verlustfall zum großen Teil von den Gläubigern zu tragen ist.“

Sperrkonto und Auszahlungsminderung

Bonus-Malus-Systeme sind in Banken auch schon zum Einsatz gekommen. Springer-Autor Stefan Terliesner schilderte bereits 2009 am Beispiel der Schweizer Großbank UBS: „Die Manager erhalten die variable Barkomponente höchstens zu einem Drittel ausgezahlt, zwei Drittel gehen auf ein Sperrkonto. Bei „negativen Ergebnissen“ im Folgejahr vermindert sich die spätere Auszahlung.“

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