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12.11.2014 | Bankenaufsicht | Schwerpunkt | Online-Artikel

Anbieter müssen vor riskanten Finanzprodukten warnen

verfasst von: Eva-Susanne Krah

2:30 Min. Lesedauer

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Das Bundeskabinett hat das neue Kleinanlegerschutzgesetz verabschiedet. Sparer werden dadurch zwar besser geschützt, für Start-ups birgt es jedoch Hürden.

Normalsparer sollen mit dem neuen Gesetz besser vor hochriskanten und unseriösen Finanzanlagen geschützt werden. Damit sollen Fälle wie die jüngste Prokon-Pleite künftig vermieden und Anbieter von Finanzprodukten unter anderem zu mehr Transparenz in der Bewerbung und Deklaration ihrer Finanzprodukte verpflichtet werden. Unter anderem sollen für alle Vermögensanlagen erklärende Hinweise in einem Prospekt verpflichtend sein. Wird dies nicht beachtet, können Vertriebsverbote greifen. Mit der "Etablierung eines Finanzmarktwächters und mit der Vorlage des Kleinanlegerschutzgesetzes durch die Bundesregierung erreicht der finanzielle Verbraucherschutz ein Niveau, das es so umfassend in Deutschland bisher noch nicht gegeben hat", heißt es dazu vonseiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Bald Warnhinweise wie bei Zigarettenwerbung?

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Das Gesetz sieht auch Werbe- und Vertriebsbeschränkungen für bestimmte Geldanlagen sowie Warnhinweise vor. Ähnlich den Vorschriften bei der Zigarettenwerbung könnten künftig hochriskante Produkte mit deutlichen Warnungen für Anleger versehen sein, zum Beispiel vor einem Totalverlust von Investments.

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken bemerkt dazu für die deutsche Kreditwirtschaft, dass der vorliegende Gesetzentwurf den Grauen Kapitalmarkt allerdings noch unzureichend abdecke. Es sei nach wie vor dringend erforderlich, "sämtliche Finanzanlagenvermittler der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und den gesetzlichen Regelungen des Wertpapierhandelsgesetztes (WpHG) zu unterstellen." Als Ziel sieht der Verband eine einheitliche Regulierung aller Anbieter im Markt, die keine Freiräume für bestimmte Marktakteure mehr zulässt. Mehr Regulierung für den Grauen Kapitalmarkt und Schattenbanken dürften laut dem deutschem "Wall Street Journal" auch beim G20-Gipfel im australischen Brisbane am kommenden Wochenende von Bundeskanzlerin Angela Merkel auf den Tisch gebracht werden.

Start-ups müssen mit Finanzaufsicht kooperieren

Der Berliner Verband für die digitale Wirtschaft, Bitkom, sieht indes das neue Gesetz als Bremsklotz für Start-up-Finanzierungen. Es schaffe "eine Vielzahl bürokratischer Hürden für Crowdinvesting und erschwert es Start-ups, neue Investoren zu gewinnen", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Damit gefährde es die Finanzierung der Start-ups in Deutschland. Gleichzeitig nehme es Anlegern die Chance, in Gründerunternehmen zu investieren, so Rohleder. Für diese sind bei der Crowdfinanzierung zwar Ausnahmen vorgesehen, etwa der Verzicht auf eine Prospektpflicht, die nur für Investitionsrunden bis zu einer Million Euro gelten soll. Einzelinvestoren dürfen sich außerdem nur mit 1.000 Euro beteiligen, eine Obergrenze von maximal 10.000 Euro soll nur bei entsprechenden Vermögens- oder Einkommensnachweisen gelten, berichtet das "Handelsblatt". Start-Ups sollen jedoch vor Crowdinvesting-Maßahmen ähnlich wie Banken in der Beratung bei ihren Finanzprodukten ein Informationsblatt erstellen und es bei der Finanzaufsicht Bafin hinterlegen müssen. Bitkom-Chef Rohleder kritisiert diesen Vorgang als zu umständlich: „Formblatt, Ausdruck, Ablage – das sind alles keine Begriffe die zur Digitalen Agenda und zum Ziel passen, Deutschland zum digitalen Wachstumsland zu machen.“

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