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13.11.2015 | Bankenaufsicht | Schwerpunkt | Online-Artikel

Regulierer zieht Zügel im Kreditgeschäft an

verfasst von: Stefanie Hüthig

2 Min. Lesedauer

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Die Vorschriften, die mit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie auf Banken zukommen, sind in ihrer Strenge mit denen in der Geldanlage vergleichbar. Außerdem dürften Sanktionen bei Fehlverhalten künftig höher ausfallen. Was die Institute jetzt tun müssen.

Die Standards im Kreditgeschäft werden sich in Richtung der strengeren Regeln entwickeln, die Banken und Sparkassen aus dem Anlegerschutz kennen. Das prognostiziert Achim Tiffe, Rechtsanwalt in Hamburg, der auch als Experte für Verbraucherverbände tätig ist. Auf dem 14. Informationsforum Kreditservicing von Hypotheken Management, Anbieter von Bearbeitungsleistungen im Darlehensgeschäft, erklärt Tiffe, dass den Geldinstituten wohl wenig Zeit bleiben wird, die Wohnimmobilienkreditrichtlinie umzusetzen. Er glaubt, dass es die Bundesregierung beim 21. März 2016 belässt, der im Gesetzentwurf als Stichtag vorgeben ist, um auf EU-Ebene keine Rüge zu kassieren.

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Rechtsanwalt Tiffe rät Banken und Sparkassen aufgrund der neuen, strengeren Regulierung zur Vorsicht und teilweise auch zum vorauseilenden Gehorsam. So zielen zum Beispiel die vorvertraglichen Informationspflichten innerhalb der Wohnimmobilienkreditrichtlinie darauf ab, dass der Kunde Kreditangebote europaweit vergleichen kann. Eine Voraussetzung dafür ist, dass ihm die Unterlagen früh genug vorliegen. Laut Tiffe ist es aber bei Kreditinstituten weit verbreitet, dem Kunden erst bei Vertragsabschluss die wesentlichen Dokumente auszuhändigen. Der Experte empfiehlt den Banken, das so genannte Europäische Standardisierte Merkblatt, kurz ESIS-Merkblatt, dem Kunden schon beim ersten Kreditangebot auszudrucken und mitzugeben. Außerdem rechnet er damit, dass die Sanktionen gegen Geldinstitute bei Verstößen künftig höher ausfallen, um besser von Fehlverhalten abzuschrecken.

Einfache und flexible Produkte anbieten

Der verbrauchernahe Tiffe stimmt aber auch versöhnliche Töne an: Es gehe um für Kunden und Banken vertretbare Geschäfte. Kreditinstitute sollten Produkte anbieten, die einfach sind und vor allem flexibel, um der Lebenswirklichkeit ihrer Kunden gerecht zu werden. Die Notwendigkeit, ihre Angebotspalette zu überarbeiten, haben die Geldhäuser mittlerweile erkannt, wie Bankmagazin-Autor Stefan Terliesner in seinem Beitrag „Banken werden schlanker“ (Bankmagazin-Ausgabe 10/2015, Seite 30-31) jüngst schrieb. Ziel sei es, die Komplexität zu reduzieren, und daher das Sortiment auf 100 oder gar 50 Produkte zu begrenzen.

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