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28.05.2014 | Bankstrategie | Schwerpunkt | Online-Artikel

Worauf Mittelständler beim Gang aufs Parkett achten sollten

verfasst von: Barbara Bocks

2 Min. Lesedauer

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Mittelständische Firmen finanzieren sich unter anderem über Börsengänge. Welche Anforderungen Unternehmen zwingend erfüllen müssen.

Anfang Mai hat an der Börse Frankfurt die erste Neuemission in diesem Jahr stattgefunden. Es handelt sich um das mittelständische Unternehmen SLM Solutions. Das Lübecker Unternehmen stellt 3D-Druckverfahren für die Industrie her. Der Börsengang fiel laut Angaben von "ntv.de" jedoch kleiner aus als geplant. Das Lübecker Unternehmen teilte nur 10 Millionen statt der geplanten bis zu 11,2 Millionen Aktien zu.

Am 23. Mai folgte ein weiterer mittelständischer Börsengang: Der auf Gasdruckfedern spezialisierte Autozulieferer Stabilus aus Koblenz legte einen fulminanten Börsenstart hin. Wie das "Handelsblatt" berichtet, lag der erste Aktienkurs mit 22,75 Euro bereits fast sechs Prozent über dem Ausgabepreis. Die Aktie stieg im Anschluss weiter auf 23,48 Euro.

Was als erstes zu tun ist

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Die Vorbereitungen auf den Börsengang eines mittelständischen Unternehmens beschreiben die Springer-Autoren Michael Schlitt, Susanne Schäfer und Heiko Gemmel im gleichnamigen Kapitel des Buchs "Finanzierungstrategien im Mittelstand". Zunächst sollte ein Finanzberater oder eine mögliche Emissionsbank die Börsenreife des Unternehmens im Hinblick auf das verfolgte Geschäftsmodell überprüfen, empfehlen die Experten. "Ist die Börsenreife gegeben, ist als nächstes sicherzustellen, dass das Unternehmen im Zeitpunkt der ersten Börsennotierung in einer börsenfähigen Rechtsform organisiert ist", fahren sie fort.

Um sich am regulierten Markt notieren zu lassen, müssen Firmen folgende Anforderungen erfüllen (Seite 3):

Das Unternehmen muss eine börsenfähige Rechtsform besitzen: Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) oder Europäische Gesellschaft (SE).

Die Gesellschaft muss Eigenkapital bzw. eine voraussichtliche Marktkapitalisierung von mindestens 1,25 Millionen Euro aufweisen (nach Paragraph 2 Absatz 1 BörsZulV).

Der Emittent muss grundsätzlich bereits seit mindestens drei Jahren als Unternehmen bestehen (Paragraph 3 Abs. 1 BörsZulV).

Nach Durchführung des Börsengangs müssen 25 Prozent des Grundkapitals breit gestreut sein (so genannte Free Float).

Neben Börsengängen greifen mittelständische Unternehmen auch andere kapitalmarktbasierte Formen der Finanzierung wie Kapitalerhöhungen, Mittelstandsanleihen, Derivate, Factoring und Verbriefungen sowie über Private Equity-Finanzierungen zurück, um sich zu refinanzieren. Die Springer-Autoren beschreiben die Eigenschaften dieser Finanzierungsformen in den folgenden Kapiteln des Buchs.

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