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08.12.2014 | Baubetrieb | Schwerpunkt | Online-Artikel

Winterfeste Baustellen

verfasst von: Christoph Berger

4 Min. Lesedauer

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Bauen bei Schnee und Kälte ist heute kein Problem mehr – insofern sämtliche Vorschriften eingehalten werden. Und auch beim Ruhen der Baustelle sollten einige Dinge beachtet werden.

Nicht nur die Zeitvorgaben und -versprechungen sind heute im Vergleich zu vergangenen Zeiten kleiner geworden. Auch die Baustoffe ermöglichen Arbeiten bis fast an den Gefrierpunkt – vorausgesetzt, sie werden nach Vorschrift verarbeitet. Der Verband Privater Bauherren (VPB) weißt jedoch auch darauf hin, dass Wasser, genauso wie früher, das größte Problem beim Bauen im Winter darstellt.

Dipl.-Bauingenieur Volker Wittmann, Leiter des VPB-Büros Regensburg, empfiehlt deshalb allen Bauherren, den Winterschutz bereits im Bauvertrag verbindlich zu regeln und die Verantwortung dafür möglichst der Baufirma aufzuerlegen. Er sagt: „Bauherren sollten zum Beispiel frühzeitig vereinbaren, dass die Baufirma bei ungünstigen Witterungsverhältnissen heizen und lüften muss, damit das Haus trocknet und die versprochene Bauzeit eingehalten wird.“ Ansonsten könne es passieren, dass das Versprechen einer kurzen Bauzeit über den Winter möglicherweise nur auf Kosten der Bauherren zu erfüllen sei.

Im Bauzeitenplan Zusatzmaßnahmen festlegen

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Wittmann plädiert dafür, sich schon bei der Vereinbarung des Bauzeitenplanes darauf zu verständigen, wer die Kosten für möglicherweise erforderliche Zusatzmaßnahmen für die Baustelle im Winter tragen soll. Im Bauzeitenplan ist laut dem Kapitel „Planungsrechnung vor der Bauausführung“ des Springer-Fachbuchs „Bauprojekte erfolgreich steuern und managen“ folgendes festgelegt: „Er dokumentiert das Selbstverständnis eines Unternehmens an Professionalität. Sein großer Vorteil: Der Bauzeitenplan bündelt die unübersichtliche Struktur des Leistungsverzeichnisses anschaulich und auf einen Blick in Gewerke, Bauwerksteile und Termine.“

Alternativ dazu könne die Baustelle laut Wittmann im Winter auch ruhen, dann entstünden kaum Kosten für besondere Zusatzmaßnahmen.

Auch ruhende Baustellen brauchen Vorbereitung

Allerdings seien auch beim Ruhen einige Punkte für die Wintersicherheit der Baustelle zu beachten, dazu gehöre beispielsweise der Schutz des Rohbaus vor der Witterung. Der Bausachverständige erklärt: „Damit die wertvolle Bausubstanz nicht auffriert, müssen die Bodenplatten frostfrei bleiben, und zwar von innen und von außen.“ Das gelte sowohl für unterkellerte wie für nicht unterkellerte Gebäude. Wittmann sagt weiter: „Dazu muss die Baugrube zumindest im unteren Bereich verfüllt, beziehungsweise das Erdreich beigefüllt werden. Sämtliche Gebäudeöffnungen sollten mit sturmsicheren Folien verschlossen werden.“ Andernfalls dringe der Frost ungehindert in das Bauwerk ein.

Zusätzlich solle die eingewinterte Baustelle auch gegen eindringendes Wasser geschützt werden. Passiere dies nicht, könne im Keller bis zum Frühjahr möglicherweise ein See stehen und die gemauerten Kellerwände tropfnass sein. Besonders gefährdet seien dabei die Durchbrüche in den Kellerwänden, die Stellen, an denen die Hausanschlüsse vorgesehen seien. Diese Öffnungen sollten am besten druckdicht verschlossen werden.

Zudem sollten Kellerfenster gegen Überflutung gesichert werden. Damit sich Regen und Tauwasser gar nicht erst am Haus sammeln können, sollten sie abgeleitet werden. Dringe doch einmal Wasser ins Haus ein, müsse es schnellstmöglich wieder entfernt werden, um Schäden und Schimmel vorzubeugen.

Ein Notdach für die Übergangszeit

„Wird das Haus vor der Winterpause nicht mehr eingedeckt, rate ich dazu, es mit einem geeigneten Notdach abzudecken“, erklärt Volker Wittmann. Auch diese Maßnahme sollte in die Angebote einkalkuliert werden.

Überhaupt habe die Sicherung der Baustelle das ganze Jahr über Priorität: Bauzaun, Bautür, Öffnungen und bodentiefe Fenster müssen abends und am Wochenende stets geschlossen sein. Laut dem Kapitel „Planung der Baustelleneinrichtung“ des Springer-Fachbuchs „Baustelleneinrichtung“ gehört zur Baustellensicherung die Baustellenbeleuchtung, Bauzäune, Zugangseinrichtungen, Gerüste, Absturzsicherungen, Baum- und Gewässerschutz, Winterbaumaßnahmen sowie Maßnahmen des Brand- und Lärmschutzes.

Gebrauchsanweisungen und Mindesttemperaturen beachten

Bauherrenberater Wittmann weißt aber auch darauf hin, dass moderne Materialien die Arbeit im Winter ermöglichen könnten – unter Einhaltung der Mindesttemperaturen und Beachtung der Gebrauchsanweisungen. „Dabei geht es aber nicht nur um Mindesttemperaturen. Auch die Holzfeuchte oder die relative Luftfeuchte spielen bei der Verarbeitung bestimmter Baustoffe im Winter eine wichtige Rolle“, erklärt der Experte.

Kunststoffmodifizierte Dickbeschichtungen (KMB) zum Schutz von Kelleraußenwänden etwa dürften nur bis plus 5 Grad Celsius verarbeite werden. Auch die modernen feuchtevariablen Dampfbremsbahnen für den Dachausbau sollten bei einer Luftfeuchte über 75 Prozent oder auch bei einer Bauholzfeuchte über 20 Prozent nicht mehr verlegt werden. Für Gipsplatten im Trockenbau gelte: Bei über 80 Prozent Luftfeuchte beziehungsweise unter zehn Grad Celsius können sie nicht mehr vorschriftsmäßig eingebaut oder verspachtelt werden.

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Die Hintergründe zu diesem Inhalt

2011 | Buch

Baustelleneinrichtung

Grundlagen – Planung – Praxishinweise – Vorschriften und Regeln

2013 | Buch

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