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10.07.2013 | Bauphysik | Interview | Online-Artikel

Kompetenter Ratgeber in Sachen Brandschutz

verfasst von: Annette Galinski

7:30 Min. Lesedauer

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Rauchwarnmelder in Wohnungen sind inzwischen in fast allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Wie und wo sie zu installieren sind, wer für den Einbau und die Instandhaltung zuständig und was im Brandfall zu tun ist, ist ein umfassendes Thema. Entsprechend wurde die Qualifikation zur Fachkraft für Rauchwarnmelder geschaffen, deren Midestvoraussetzungen und Prüfungsinhalte die im September 2012 veröffentlichte Neufassung der DIN 14676:2012: „Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung“ definiert. Springer-Autor Lars Inderthal, dessen Fachbuch "Fachkraft für Rauchwarnmelder: Praxiswissen und Prüfungsvorbereitung" demnächst bei Springer Vieweg erscheint, gibt einen Einblick in aktuelle Entwicklungen.

Springer für Professionals: Warum kann schon der Brandrauch zur Lebensgefahr werden?

Lars Inderthal: Der Rauch eines Wohnungsbrandes enthält verschiedene Aerosole und Gase, von denen viele giftig sind und beim Einatmen zu einer Rauchgasvergiftung führen. Bei jeder Verbrennung wird außerdem Sauerstoff der Atemluft zu Kohlendioxid (CO2) umgewandelt. CO2 ist grundsätzlich ungiftig, allerdings führt das Fehlen des Sauerstoffs zur Erstickung. Noch gefährlicher ist das Gas Kohlenmonoxid (CO), das bei Verbrennung unter Sauerstoffmangel entsteht und hochgiftig ist. Bereits wenige Atemzüge Kohlenmonoxid führen zu einer Blockade des Sauerstofftransports im Blut und in der Folge zu schweren und bleibenden Schäden oder zum Tod.

Ein Wohnraum von 20 m² Fläche hat ein Luftvolumen von weniger als 50 m³. Ein Kilogramm brennendes Holz erzeugt mehr als 800 m³ Qualm, ein Kilogramm Schaumstoff sogar 2.500 m³ – das ist das 50-Fache des Raumvolumens. Auch bei einem sehr kleinen Brand, ausgelöst zum Beispiel durch eine brennende Zigarette auf einem Sofa oder einen Kurzschluss in einem elektrischen Gerät, ist ein Raum in zwei bis drei Minuten mit giftigem Brandgas gefüllt. Für schlafende Personen gibt es da meist keine Möglichkeit zur Rettung mehr, da im Schlaf der Brandrauch nicht wahrgenommen wird.

In welchen Räumen sind Rauchmelder in Deutschland zu installieren und wo machen Sie keinen Sinn?

Ein Rauchwarnmelder, wenn er funktionsbereit an der richtigen Position im Raum angebracht ist, löst bereits bei geringen Rauchmengen ein lautes Alarmsignal aus, das auch aus dem tiefsten Schlaf reißt und die Zeit zur Flucht entscheidend verlängert. Wichtig ist daher der Einbau von Rauchwarnmeldern in allen Räumen, in denen regelmäßig oder auch nur gelegentlich geschlafen wird. Neben Schlaf- und Kinderzimmern gehören dazu natürlich auch Gästezimmer.

Die Landesbauordnungen sehen darüber hinaus einheitlich vor, dass Flure mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein müssen. Die Bezeichnung "Flur“ ist in der Bauordnung nicht näher erläutert. In der DIN 14676, der Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder, ist der Flur jedoch definiert mit der "Verbindung zwischen Räumen und dem Ausgang der Nutzungseinheit, die als Fluchtweg genutzt werden muss“. Ist in einer Wohnung beispielsweise die Küche nur über das Wohnzimmer erreichbar, dann muss dieses Wohnzimmer als Fluchtweg benutzt werden und mit einem Rauchwarnmelder auszustatten. Generell ist das Wohnzimmer der Raum, in dem nach Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluchtwegen, der Einbau eines Rauchwarnmelders außerordentlich sinnvoll ist. Hier stehen die meisten elektrischen Geräte und hier werden, zumindest zur Advents- und Weihnachtszeit, oft Kerzen, Räuchermännchen und Ähnliches verwendet. Wird im Wohnzimmer geraucht, ist ein solches Gerät ohnehin unverzichtbar. Die Angst vor Fehlalarmen ist übrigens unbegründet. Bei "üblichem“ Genuss von Zigaretten, Zigarren und selbst bei Pfeifen meldet ein hochwertiger Rauchwarnmelder keinen Alarm.

Über den Sinn eines Rauchwarnmelders in der Küche sind die Meinungen geteilt. Die Bauordnungen schreiben hier den Einbau nicht vor und die DIN 14676 empfiehlt, Rauchwarnmelder in Küchen nur einzusetzen, wenn Falschalarme durch Kochdämpfe ausgeschlossen werden können. Ich selbst habe einen Rauchwarnmelder in der Küche und tatsächlich hat der in drei Jahren bereits zweimal Alarm ausgelöst. In beiden Fällen wurde eine Pfanne auf dem Herd vergessen und ich war froh, dass durch die Alarmierung ein Schaden verhindert werden konnte. Tatsächlich ist die Entscheidung Rauchwarnmelder in der Küche oder nicht von den baulichen Verhältnissen abhängig. In einer kleinen Küche würde ich eher verzichten oder die nach DIN 14676 mögliche Ausnahme nutzen, den Rauchwarnmelder an der Wand (möglichst weit entfernt von der Kochstelle) in einem Abstand von etwa 30 cm von der Decke anzubringen. Falschalarme durch Kochdämpfe werden dadurch minimiert.

Wo und wie müssen Rauchwarnmelder befestigt werden?

Grundsätzlich sollte der Rauchwarnmelder an der Stelle eingebaut werden, wo der Rauch eines entstehenden Brandes frühestmöglich erkannt werden kann. Da Rauch nach oben steigt, ist die Zimmerdecke der geeignete Ort, möglichst in der Mitte des Raumes. Ein Abstand von mindestens 50 cm zu Wänden, raumhohen Möbeln und Deckenlampen muss immer eingehalten werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass der Rauch den Melder nicht erreicht.

Der Einbau unmittelbar über dem Bett ist nicht geeignet, da für Montage und Wartung der Zugang schwierig ist. In keinem Fall sollte das Gerät über dem Kopfbereich eines Bettes montiert werden, da die aus einer eventuell beschädigten Batterie austretenden Stoffe zu erheblichen Verletzungen der unmittelbar darunter schlafenden Person führen können. Insbesondere zu Kinderbetten sollte der aus diesem Grund generell ein Abstand eingehalten werden.

Für die Befestigung des Gerätes an der Decke empfiehlt die DIN 14676, dass diese "dauerhaft“ sein soll. Am besten geeignet ist die Montage mit zwei Schrauben. Einige Hersteller lassen eine Klebemontage zu, schränken diese aber auf die dafür geeigneten Untergründe ein. Die möglichen Montagarten sind in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Gerätes aufgeführt.

Wer ist für die Installation und Wartung von Rauchmeldern verantwortlich?

Die Bauordnungen der Bundesländer, die bereits um die Rauchmelderpflicht ergänzt wurden, sehen vor, dass der Eigentümer bzw. – bei Neubauten – der Bauherr für den Einbau verantwortlich ist. Ausnahme bildet hier lediglich Mecklenburg-Vorpommern, wo der "unmittelbare Besitzer“ – bei Mietwohnungen ist das der Mieter – die Rauchwarnmelder selbst beschaffen und einbauen muss.

Der Begriff "Wartung“ kommt in keiner Landesbauordnung im Zusammenhang mit Rauchwarnmeldern vor. Die Rede ist hier von der "Sicherstellung der Betriebsbereitschaft“, für die in den Bundesländern Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein der Besitzer – in Mietwohnungen also wiederum der Mieter – verantwortlich ist. Diese Regelung scheint nach gründlicher Abwägung der Vor- und Nachteile für alle Beteiligten die sinnvollste Lösung zu sein. Zum einen ist die Wartung eines Rauchwarnmelders tatsächlich für die Bewohner keine unlösbare Aufgabe. Zum anderen würden die Kosten für die Wartung durch einen Dienstleister ohnehin über die Nebenkosten meist wieder auf die Mieter umgelegt.

Wenn der Rauchwarnmelder an der optimalen Stelle angebracht ist – das sollte ein Fachmann machen – kann die Funktion über die Prüftaste von den Bewohnern möglichst wöchentlich getestet werden. Bei der regelmäßigen Reinigung der Wohnung sollten die Geräte einfach mit einbezogen werden. Mit dem Staubsaugerrohr kurz von allen Seiten den Staub entfernen reicht meistens aus.

Wer als Eigentümer oder Mieter ganz sicher gehen will, kann natürlich jährlich eine Wartung nach DIN 14676 durch eine qualifizierte Fachkraft durchführen lassen. Der Hausmeister, der zuständige Schornsteinfeger oder der Elektriker des Vertrauens helfen hier gerne weiter.

Für wen ist die Qualifizierung zur "Fachkraft für Rauchwarnmelder“ vor allem gedacht? Welche Voraussetzungen sollte diese Zielgruppe erfüllen?

Um sein Ziel zu erreichen, Bewohner möglichst früh vor einem Brand zu warnen und ansonsten nach Möglichkeit keine Fehlalarme auszulösen, muss der Rauchwarnmelder betriebsbereit und an der optimalen Position im Zimmer montiert sein. Dabei muss die Nutzung des Raumes ebenso berücksichtigt werden wie dessen Geometrie und die Eigenschaften des eingesetzten Rauchwarnmelders.

In der Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder – der DIN 14676 – sind die Erfahrungen von Brandschutzfachleuten aus vielen Jahren zu einem Regelwerk zusammengefasst. Die "Fachkraft für Rauchwarnmelder“ kennt diese Regeln und ist handwerklich in Lage, eine Wohnung mit Rauchwarnmelder optimal auszustatten. Darüber hinaus hat die Fachkraft aber auch eine Funktion als kompetenter Ratgeber. Denn der piepende Rauchwarnmelder alleine macht die Bewohner zwar auf einen Brand aufmerksam, die erforderlichen Maßnahmen aber müssen diese selbst ergreifen. Hier ist der Hinweis auf das richtige Verhalten im Brandfall – beispielsweise sich den möglichen Fluchtweg schon vor dem Ernstfall anzusehen – genauso wichtig wie die Auseinandersetzung mit geeigneten Mitteln, um einen Brand in der Entstehungsphase löschen zu können. Die Fachkraft für Rauchwarnmelder ist also kein "wortkarger Anschrauber“, sondern ein Experte für Brandschutz in Wohnungen, der kompetent und hilfsbereit sein Wissen um die Gefahren eines Wohnungsbrandes weitergibt.

Grundsätzlich geeignet dazu ist jede und jeder, die oder der über die entsprechenden Kenntnisse verfügt und darüber hinaus die handwerklichen Fähigkeiten besitzt. Die Qualifikation "Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676“ wird über eine Prüfung nachgewiesen, die alle fünf Jahre wiederholt werden muss. In der Prüfung werden Kenntnisse über die Funktionsweise und Einsatzgrenzen von Rauchwarnmeldern im Allgemeinen, über die Inhalte der einschlägigen Regelwerke, über das Verhalten von Brandrauch und über die verwendeten Rauchwarnmelder abgefragt.

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