2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
Betriebskosten, Mietnebenkosten
verfasst von : Michael Heß
Erschienen in: Praxishandbuch Facility Management
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Mit dem Begriff der Mietnebenkosten wird eine Vielzahl von Kosten bezeichnet, die neben der Grundmiete (Nettokaltmiete) vom Mieter zu tragen sind, wenn eine entsprechende vertragliche Vereinbarung besteht. Der Begriff Mietnebenkosten kann als Sammelbegriff sowohl die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und die darin bereits enthaltenen Heiz- und Warmwasserkosten umfassen, als auch Kosten, die im Rahmen eines Mietverhältnisses auf den Mieter umgelegt werden können ohne Betriebskosten im Sinne der BetrKV zu sein. Im Folgenden wird der Begriff der Mietnebenkosten synonym mit dem der Betriebskosten gebraucht.