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25.07.2013 | Bilanz | Schwerpunkt | Online-Artikel

Mitarbeitergesundheit als geschäftsrelevantes Thema des Konzernlageberichts

verfasst von: Sylvia Meier

1 Min. Lesedauer

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Die meisten DAX-30 Unternehmen haben das Thema „Psychische Gesundheit“ bereits in ihre externe Berichterstattung integriert. Doch sind Unternehmen überhaupt verpflichtet, das Thema Mitarbeitergesundheit in den Konzernlagebericht mit aufzunehmen?

Mit dieser Frage beschäftigt sich Springer-Autorin Nicole Susann Roschker in ihrem Buch „Psychische Erkrankungen als Tabuthema in der Arbeitswelt“. Dabei stellt sie klar: „Die DAX 30 sind auf Basis der §§ 289 und 315,1 HGB dazu verpflichtet, über nichtfinanzielle Informationen wie z.B. das Thema Mitarbeitergesundheit im Konzernlagebericht und/oder Risikobericht zu berichten, soweit diese für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Geschäftslage von Bedeutung sind. Die Berichterstattung in diesem Zusammenhang erfolgt auf freiwilliger Basis, die Unternehmen schätzen die Relevanz und damit Berichtswürdigkeit einzelner Themen selbst ein.“

In ihrer Analyse der Berichterstattung von DAX-30 Unternehmen stellt die Autorin fest, dass 18 der 30 DAX-Unternehmen das Thema durchaus als geschäftsrelevant betrachten und entsprechende Informationen in ihrem Lagebericht veröffentlichen. Doch was ist ausschlaggebend für die Relevanz des Themas im Lagebericht? Roschker weist hier daraufhin, dass bei den 18 Unternehmen das Thema vor allem deshalb in den Lagebericht mitaufgenommen wird, da der Erhalt der Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter und damit der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und des Fachkräftemangels geschäftsrelevant ist.

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