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05.07.2012 | Bilanz | Schwerpunkt | Online-Artikel

Bilanzkontrolle wichtiger denn je

verfasst von: Sylvia Meier

2 Min. Lesedauer

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Mit Meldung vom 8.6.2012 weist die Wirtschaftsprüfungskammer auf den Jahresbericht 2011 der BaFin hin. Daraus wird ersichtlich, dass viele Bilanzkontrollverfahren mit der Anordnung zur Fehlerveröffentlichung enden.

So beschreibt die WPK:  „Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihren Jahresbericht 2011 veröffentlicht. Gegenstand des Berichts ist die Darstellung der Aufsichtsfunktion in den Bereichen Banken, Versicherungen und Wertpapierhandel. Enthalten sind aber auch Ausführungen zur Überwachung von Unternehmensabschlüssen auf deutscher und europäischer Ebene. Dem zweistufigen sogenannten Enforcementverfahren der BaFin und der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) unterlagen im Jahr 2011 insgesamt 873 Unternehmen. Die DPR schloss 110 Prüfungen ab, die BaFin 32 Bilanzkontrollverfahren, von denen 30 jeweils mit einer Anordnung zur Fehlerveröffentlichung endeten.“

Hintergrund Bilanzkontrollverfahren

Seit 2005 wird die Rechnungslegung börsennotierter Unternehmen durch das Bilanzkontrollgesetz  zusätzlich auf den Prüfstand gestellt. Das Gesetz wurde damals auf den Weg gebracht, um das Vertrauen der Anleger in die Richtigkeit der Unternehmensabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen zu stärken. Geprüft wird der Jahresabschluss / Konzernabschluss und Lagebericht sowie die Halbjahresfinanzberichte.

Zur Prüfung selbst wurde ein zweistufiges Verfahren eingeführt: Zunächst wird der Verein "Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. (DPR)" tätig. Allerdings ist die Prüfstelle der DPR von der Kooperation des Unternehmens abhängig.

Kooperiert das Unternehmen nicht oder ist es mit dem Prüfungsergebnis nicht einverstanden, wird die BaFin aktiv – denn ihr stehen hoheitliche Befugnisse zu.  Werden Fehler bei der Prüfung der Bilanz festgestellt, muss das Unternehmen auf Anordnung der Bilanz – wie in 2011 in 30 Fällen erfolgt – die Bilanzfehler öffentlich machen.

Hinweis: Der Jahresbericht der BaFin 2011 ist im Internet abrufbar.

Unternehmen, die der Prüfung unterliegen

Auf der Homepage der BaFin ist zu dem eine Liste der durch das Enforcement zu prüfenden Unternehmen einsehbar.

Interne Prüfung der Bilanz

Für Unternehmen sollte es selbstverständlich sein, Bilanzfehler möglichst zu vermeiden. Das gilt nicht nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen (bei denen der Imageschaden durch eine Fehlerveröffentlichung natürlich immens ist).

Steuernachzahlungen, Strafverfahren, usw. Kein Unternehmer wird mit diesen Schlagwörtern gerne konfrontiert. Die Materie ist sehr komplex – Fehler sind schnell gemacht, sei es bewusst oder unbewusst. Deshalb sollte bereits intern das 4-Augenprinzip gelten. Auch um mögliche Bilanzmanipulationen frühzeitig aufzudecken.  Ob durch eigene Angestellte oder externe Berater: das Thema ist für Unternehmensmanager von großer Brisanz, denn Bilanzmanipulationen sind längst keine Kavaliersdelikte mehr.  

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