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2018 | OriginalPaper | Buchkapitel

8. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)01

verfasst von : Robert Schwarz

Erschienen in: Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Die Bewachungsverordnung bezieht sich mit § 8 ausdrücklich auf Informationen und Daten, die Sicherheitsmitarbeiter im Rahmen einer Tätigkeit im Bewachungsgewerbe erlangt haben und stellt diese unter besonderen Schutz. Das Bundesdatenschutzgesetz stellt demgegenüber alle personenbezogenen Daten unter Schutz, die von öffentlichen Stellen des Bundes oder der Länder und nicht-öffentlichen Stellen (z. B. Unternehmen) erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Zweck des Gesetzes ist es, personenbezogene Daten vor Missbrauch zu schützen und dadurch Beeinträchtigungen Einzelner in ihrem Persönlichkeitsrecht zu verhindern.

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Metadaten
Titel
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)01
verfasst von
Robert Schwarz
Copyright-Jahr
2018
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-20797-7_8