Wird ein Vorfall durch einen Mitarbeiter an die Compliance-Abteilung gemeldet, ist schnell der Vorwurf Denunziation zur Hand. Im ethischen Sinn handelt es sich um eine Denunziation, wenn in einem nicht freiheitlichen System, Menschen auf aggressive Weise bei staatlichen Vollzugsbehörden angeschuldigt werden, obwohl dem Anzeigenden klar sein muss, dass er sie damit der Gefahr der politisch motivierten Verfolgung aussetzt.
Denunziation erkennen
Der Compliance Officer sollte entsprechenden Vorwürfen entschieden begegnen. Wer sich persönlich bereichert, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens schwächt, den eigenen Arbeitsplatz und den seiner Kollegen gefährdet, hat kein Recht, sich des Begriffes 'Denunziation' zu bedienen. Merkmale einer Denunziation sind:
Kriterium | Denunzieren |
Formale Zuständigkeit | Nein |
Unternehmensvorteil | Gering |
Persönlicher Vorteil des Eingreifenden | Hoch |
Sanktionserwartung | Hoch |
Ansprechpartner | Vorgesetzter, Compliance Officer |
Führungskräfte sind formal für Compliance zuständig
Wer formal zuständig ist, denunziert nicht. Gerade in der ersten Führungsposition fällt es schwer, Distanz zu den Mitarbeitern zu wahren, vor allem, wenn es sich um vertraute Kollegen handelt. Mit Übernahme einer Führungs-Verantwortung sollte daher die Compliance-Abteilung den Betroffenen darauf hinweisen, dass Kontrollaufgaben Bestandteil seiner Position sind und diese auch compliancerelevante Tatbestände einbeziehen.
Bagatellisierungen und Skrupeln begegenen
Jeder Mitarbeiter weiß in der Regel, dass Vergehen Strafen nach sich ziehen. Doch manche Handlungen wie etwa der Diebstahl von Büroartikeln oder Verbrauchsstoffen werden gerne als trivial abgetan. Solchen Bagatellisierungen sollte die Compliance im Unternehmen aktiv mit Informationen und Aufklärungsarbeit entgegen treten. Sicherlich steigt die Bereitschaft, ein Vergehen zu melden, wenn die Folgen einen wenig beliebten Kollegen treffen. Doch das sollte keinesfalls ein Entscheidungskriterium sein. Jedes illegale Verhalten sollte, egal von wem es begangen wurde, gemeldet werden. Dabei sollte sich der meldende Mitarbeiter bewusstmachen, dass nicht er die Folgen eines Fehlverhaltens verantwortet, sondern derjenige, welcher die Handlungen vollzogen hat.
Sanktionen angemessen dosieren
Bei pauschalisierten Sanktionen gegen Compliance-Verstöße durch das Unternehmen bleibt vor allem der Eindruck haften, dass es sich um eine Bestrafung handelt. Dadurch entsteht wiederum leicht die Vorstellung, dass es sich bei der Meldung eines Compliance-Verstoßes um eine Denunziation handelte und die Bereitschaft, weitere Vergehen anzuzeigen, sinkt. Daher empfiehlt es sich, dass der zuständige Compliance Officer sicherstellt, dass die Maßnahmen nicht aus drakonischen Strafen bestehen, sondern die Schadenshöhe, die Dauer der Schädigung und der Zusammenarbeit berücksichtigen.
Ansprechpartner für Compliance
Wem der mögliche Vorwurf, eine so genannte Petze zu sein, unangenehm ist, sollte den betreffenden Mitarbeiter gegebenfalls persönlich ansprechen. Dies kann die richtige Lösung sein, wenn beispielsweise ein Kollege Verbrauchsgüter einstecken will.
Im Zweifelsfall sollte allerdings der Compliance-Verantwortliche informiert werden. Auch von eigenen Ermittlungen sieht ein Mitarbeiter besser ab. Denn die Compliance-Abteilung verfügt über die notwendigen Kenntnisse, gerichtsfeste Informationen zu erfassen, Gespräche mit den Beschuldigten zu führen, die Ergebnisse in einen Gesamtzusammenhang einzuordnen und die richtigen Maßnahmen zu initiieren.
Unternehmenspolitik und Denunziation
Haben Mitarbeiter den konkreten Eindruck, dass Gesetzesverstöße von Vorgesetzten toleriert, gedeckt oder sogar vorgenommen werden, ist es erfahrungsgemäß sinnlos, an die Mitarbeiter zu appellieren, diese zu unterlassen. Um es in Anlehnung an den Philosophen Theodor W. Adorno zu sagen: Es gibt nicht das gute Leben im schlechten.
Vorgesetzte und Compliance Officer sollten ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Ebenso wichtig ist es auch, darauf zu verweisen, dass es auch bei guten Unternehmensergebnissen keinen gerechten Anteil gibt, den sich ein Mitarbeiter über persönliche Bereicherung selbst zuführen kann
Compliance in Schulungen
Wird das Thema Denunziation in Schulungen thematisiert, stehen nicht fertige Lösungen im Mittelpunkt. Vielmehr geht es darum, den Mitarbeitern Hilfestellung bei der Beurteilung eines Sachverhaltes zu geben. In einem ersten Schritt sollten die Beteiligten ihre spontane Einschätzung zu diesem Thema vortragen, woran sich eine Diskussion anschließt. Die Einschätzungen werden in Form des in der folgenden Abbildung dargestellten Musters zusammenfasst. Es geht darum, wie sich jeder einzelne in verschiedenen Situationen verhält beziehungsweise verhalten sollte.
| Decken/ Unterstützen | Wegsehen | Ansprechen | Meldung Compliance | Wäre eine Meldung eine Denunziation? |
Bei einer Sitzung sind Brötchen übrig geblieben, ein Nichtteilnehmer isst eines |
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Ein Kollege steckt Kopierpapier ein |
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Anfrage der Polizei nach einem Dienstwagenfahrer |
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Ein Kunde bringt einen Einkaufgutschein im Wert von 100 Euro aus Dankbarkeit mit. |
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Am Ende der Schulung sollten die Beteiligten danach gefragt werden, ob es in ihrer Wahrnehmung Denunziation im Unternehmen gegeben hat oder ob es sie geben könnte. Dabei sind die präsentierte Lösungen nicht schwarz oder weiß, sondern grau, genau wie die Arbeitswelt und das Verhältnis der meisten zur Compliance. Grundsätzlich ist es besser das Thema Denunziation nicht der Gerüchteküche im Unternehmen zu überlassen, sondern es offen zu thematisieren und damit Vorurteile aktiv zu begegnen.