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Erschienen in: Bankfachklasse 3/2021

01.03.2021 | Wirtschafts- und Sozialkunde

Das Ausbildungszeugnis

verfasst von: Heinz Rotermund

Erschienen in: Bankfachklasse | Ausgabe 3/2021

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Auszug

Rechtliche Grundlage nach § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
■ (1) Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst ausgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben.
■ (2) Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden. Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistungen aufzunehmen.
Aus dem Gesetzestext geht hervor, dass es zwei Varianten des Ausbildungszeugnisses gibt. Generell müssen beide schriftlich ausgestellt und vom Ausbilder beziehungsweise der Ausbilderin unterschrieben werden. Neben dem Zeugnis aus der Praxis erhalten Auszubildende auch das Abschlusszeugnis der Berufsschule sowie das Zeugnis über die bestandene Prüfung zum Bankkaufmann beziehungsweise zur Bankkauffrau.
Einfaches Ausbildungszeugnis
Inhalte
Das Zeugnis enthält Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Es fehlen darin Informationen zu Aufgaben oder Tätigkeiten, auch die Leistungen werden nicht bewertet.
Ausstellung
Das einfache Ausbildungszeugnis wird vom Ausbildenden erstellt.
Qualifiziertes Ausbildungszeugnis
Inhalte
■ Zusätzlich zu den Inhalten des einfachen Ausbildungszeugnisses werden hier auch Angaben über das Verhalten und die Leistungen des Auszubildenden gemacht. Die Leistungsbeurteilung enthält folgende Aspekte: Ausbildungsbefähigung und -bereitschaft, erworbene Fertig- und Fähigkeiten, Lern- und Arbeitsweise, Arbeitsergebnisse sowie eine zusammenfassende Bewertung der Leistungen. Zudem wird das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und anderen Personengruppen, etwa Kunden oder Lieferanten, beurteilt.
■ Üblicherweise wird auf das Bestehen der Abschlussprüfung inklusive Note hingewiesen und ein Satz zur Übernahme oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugefügt.
■ Das Zeugnis schließt mit einer Grußformel.
Ausstellung
Das qualifizierte Ausbildungszeugnis wird nur auf Wunsch der Auszubildenden erstellt.
Sprache
■ Grundsätzlich dürfen in einem qualifizierten Zeugnis keine negativen Bemerkungen stehen. Die verwendete Sprache berücksichtigt das, gibt aber trotzdem Hinweise auf Verhalten und Leistungen.
■ Beispiel für ein Zeugnis mit der Note "sehr gut": Karl Nickel zeigte stets außerordentliche Eigeninitiative und großes Engagement. Er meisterte neue Arbeitssituationen immer sehr souverän.
■ Beispiel für ein Zeugnis mit der Note "mangelhaft": Karl Nickel war insgesamt motiviert. Er passte sich in erforderlichem Maße neuen Arbeitssituationen an.

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Metadaten
Titel
Das Ausbildungszeugnis
verfasst von
Heinz Rotermund
Publikationsdatum
01.03.2021
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
Erschienen in
Bankfachklasse / Ausgabe 3/2021
Print ISSN: 0170-6659
Elektronische ISSN: 2192-8665
DOI
https://doi.org/10.1007/s35139-021-0564-z

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