01.03.2021 | Wirtschafts- und Sozialkunde
Das Ausbildungszeugnis
Erschienen in: Bankfachklasse | Ausgabe 3/2021
EinloggenAktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by
Auszug
Rechtliche Grundlage nach § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
|
|
■ (1) Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst ausgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben.
■ (2) Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden. Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistungen aufzunehmen.
|
|
Aus dem Gesetzestext geht hervor, dass es zwei Varianten des Ausbildungszeugnisses gibt. Generell müssen beide schriftlich ausgestellt und vom Ausbilder beziehungsweise der Ausbilderin unterschrieben werden. Neben dem Zeugnis aus der Praxis erhalten Auszubildende auch das Abschlusszeugnis der Berufsschule sowie das Zeugnis über die bestandene Prüfung zum Bankkaufmann beziehungsweise zur Bankkauffrau.
|
|
Einfaches Ausbildungszeugnis
|
|
Inhalte
|
Das Zeugnis enthält Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Es fehlen darin Informationen zu Aufgaben oder Tätigkeiten, auch die Leistungen werden nicht bewertet.
|
Ausstellung
|
Das einfache Ausbildungszeugnis wird vom Ausbildenden erstellt.
|
Qualifiziertes Ausbildungszeugnis
|
|
Inhalte
|
■ Zusätzlich zu den Inhalten des einfachen Ausbildungszeugnisses werden hier auch Angaben über das Verhalten und die Leistungen des Auszubildenden gemacht. Die Leistungsbeurteilung enthält folgende Aspekte: Ausbildungsbefähigung und -bereitschaft, erworbene Fertig- und Fähigkeiten, Lern- und Arbeitsweise, Arbeitsergebnisse sowie eine zusammenfassende Bewertung der Leistungen. Zudem wird das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und anderen Personengruppen, etwa Kunden oder Lieferanten, beurteilt.
■ Üblicherweise wird auf das Bestehen der Abschlussprüfung inklusive Note hingewiesen und ein Satz zur Übernahme oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugefügt.
■ Das Zeugnis schließt mit einer Grußformel.
|
Ausstellung
|
Das qualifizierte Ausbildungszeugnis wird nur auf Wunsch der Auszubildenden erstellt.
|
Sprache
|
■ Grundsätzlich dürfen in einem qualifizierten Zeugnis keine negativen Bemerkungen stehen. Die verwendete Sprache berücksichtigt das, gibt aber trotzdem Hinweise auf Verhalten und Leistungen.
■ Beispiel für ein Zeugnis mit der Note "sehr gut": Karl Nickel zeigte stets außerordentliche Eigeninitiative und großes Engagement. Er meisterte neue Arbeitssituationen immer sehr souverän.
■ Beispiel für ein Zeugnis mit der Note "mangelhaft": Karl Nickel war insgesamt motiviert. Er passte sich in erforderlichem Maße neuen Arbeitssituationen an.
|