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2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

5. Definition der Bahnanlagen

verfasst von : Reinhard Menius, Volker Matthews

Erschienen in: Bahnbau und Bahninfrastruktur

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Bahnanlagen sind in § 4 der EBO [1] definiert. Bahnanlagen sind alle Grundstücke, Bauwerke und sonstige Einrichtungen einer Eisenbahn, die zur Abwicklung und Sicherung des Reise‐ und Güterverkehrs erforderlich sind. Dazu gehören auch Nebenbetriebsanlagen sowie Anlagen, die das Be‐ und Entladen sowie den Zu‐ und Abgang ermöglichen. Es gibt Bahnanlagen der Bahnhöfe, der freien Strecke und sonstige Bahnanlagen.
Gemäß § 1(7) BO‐Strab [2] sind Betriebsanlagen alle dem Betrieb dienenden Anlagen, insbesondere die bau‐, maschinen‐ und elektrotechnischen Anlagen für den Fahrbetrieb, die für den Aufenthalt und die Abfertigung der Fahrgäste bestimmten Anlagen, Abstellanlagen für Fahrzeuge und die an das Gleisnetz angeschlossenen Werkstätten.

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Literatur
[1]
Zurück zum Zitat EBO (Eisenbahnbau- und Betriebsordnung) vom 8.5.1967, zuletzt geänd. 19.7.2016 EBO (Eisenbahnbau- und Betriebsordnung) vom 8.5.1967, zuletzt geänd. 19.7.2016
[2]
Zurück zum Zitat BOStrab, Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 11.12.87, letzte Änderung 16.12.2016 BOStrab, Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 11.12.87, letzte Änderung 16.12.2016
[3]
Zurück zum Zitat Richtlinie 408 Fahrdienstvorschrift der DB AG Richtlinie 408 Fahrdienstvorschrift der DB AG
[4]
Zurück zum Zitat Richtlinie 813 der DB AG, Planung von Personenbahnhöfen Richtlinie 813 der DB AG, Planung von Personenbahnhöfen
Metadaten
Titel
Definition der Bahnanlagen
verfasst von
Reinhard Menius
Volker Matthews
Copyright-Jahr
2017
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-17177-3_5