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Erschienen in: List Forum für Wirtschafts- und Finanzpolitik 2/2017

10.05.2017 | Aufsätze

Die Chancen der Digitalisierung im Taximarkt nutzen: Liberalisieren und Verbraucherschutz stärken

verfasst von: Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur

Erschienen in: List Forum für Wirtschafts- und Finanzpolitik | Ausgabe 2/2017

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Zusammenfassung

Die Digitalisierung und das Entstehen von App-Anbietern führen zu fundamentalen Veränderungen auf dem Markt für Personenbeförderung mit Pkw. Die Digitalisierung erleichtert die Vermittlung von Taxis, vermindert Leerfahrten und erhöht so die Produktivität. Flexible Preise können das Angebot an die Nachfrage anpassen und die Allokation von Taxis und Kunden verbessern. App-Anwendungen ermöglichen bessere und billigere Überwachungen durch Kunden und Behörden. Um die Früchte dieser Innovationen zu ernten formuliert der Wissenschaftliche Beirat nachfolgende Empfehlungen zur Reform des Regulierungsrahmens des Taximarktes: a) Quantitative Konzessionsbeschränkungen werden abgeschafft, es bleibt aber bei der Konzessionsvergabe für Taxiunternehmen abhängig von Fachkunde und Regelkonformität, die regelmäßig überprüft werden. b) Die Unterscheidung zwischen Taxi und Mietwagen mit Fahrer wird aufgehoben. c) Der Beirat begrüßt die Pflicht, lückenlos alle Fahrten einzeln aufzuzeichnen und diese in digitaler Form zur Prüfung den zuständigen Behörden bereitzustellen. Auch Unternehmen, die Taxifahrten vermitteln, sollten dieser Pflicht unterliegen. d) Die Tarife für Taxifahrten müssen nicht weiter staatlich bestimmt werden. Um eine faire Preisbildung zu gewährleisten, sollten die Informationspflichten an Taxiständen und bei Ruftaxis ausgeweitet und reguliert werden. e) Taxizentralen und webbasierte Taxivermittler werden nach der Preisfreigabe eine neue Rolle übernehmen: Sie werden die Preise festlegen, die die Kunden bezahlen müssen. Deshalb sollten sie als neue Kategorie ins PBefG aufgenommen werden. Sie sollten Daten jeder Fahrt bereitstellen, um eine Marktmachtmissbrauchskontrolle wie auch die allgemeine Regelkontrolle zu unterstützen. Nach einer solchen Reform ist damit zu rechnen, dass die Kunden von einem breiteren Angebot und geringeren Wartezeiten profitiere. Die bessere Vermittlung reduziert die Umweltbelastung und die Kosten der Taxifahrten.

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Fußnoten
1
Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des PBefG (Freistellungsverordnung), Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) und 800 Taxi- und Tarifordnungen in Deutschland.
 
2
Es mag historisch auch eine Rolle gespielt haben, dass man Taxifahrern und -unternehmern als gewissermaßen „Angestellten/Dienstleistern im öffentlichen Auftrag“ Einkommenssicherheit garantieren wollte. Doch ist zum einen nicht nachvollziehbar, weshalb man diese Beschäftigten gegenüber beispielsweise Handwerkern bevorzugen sollte, und zum anderen gibt es nun das allgemeinere Instrument des Mindestlohns zur Einkommensabsicherung von Angestellten.
 
3
Nicht jedoch die Ortskundeprüfung, die im Zeitalter der Navigationssysteme überflüssig ist.
 
4
Die BOKraft, insbesondere §§ 25-31 und §§ 37-40 müssen jedoch angepasst werden.
 
5
Drehtürstrategien, d. h. bewusste Regelverletzungen mit frühzeitigem Marktaustritt und sofortigem Wiedereintritt ohne Regelverletzungshistorie, müssen wirksam unterbunden werden.
 
6
Natürlich bleiben die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bestehen, und an den Personenbeförderungsschein können weitergehende Pflichten zur Nichtdiskriminierung gebunden werden.
 
7
Sollte ein kommunales Versorgungsinteresse an gut verfügbaren und preislich günstigen Taxidiensten in bestimmten Regionen oder Zeitfenstern bestehen, so ist das Verhältnis von Taximarkt und übrigem ÖPNV angesprochen, das in Abschn. 5 ausführlich thematisiert wird.
 
8
Falls der Preis vom Taxistandbetreiber vorgegeben ist, kann es wieder lukrative und weniger lukrative Fahrten (Kurzstrecken, Gebiete, wo man keine Rückfahrt bekommt oder die gefährlich sind) geben. Gibt es dann kein Pflichtfahrgebiet, könnte der Taxifahrer sich weigern, den Kunden zu bedienen.
 
Literatur
Zurück zum Zitat Balafoutas, L., Beck, A., Kerschbamer, R., & Sutter, M. (2013). What drives taxi drivers? A field experiment on fraud in a market for credence goods. Review of Economic Studies, 80, 876–891.CrossRef Balafoutas, L., Beck, A., Kerschbamer, R., & Sutter, M. (2013). What drives taxi drivers? A field experiment on fraud in a market for credence goods. Review of Economic Studies, 80, 876–891.CrossRef
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Zurück zum Zitat Linne + Krause (2016). Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit des Taxigewerbes in der Bundeshauptstadt Berlin. Studie im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin. Berlin. Linne + Krause (2016). Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit des Taxigewerbes in der Bundeshauptstadt Berlin. Studie im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin. Berlin.
Zurück zum Zitat Rebler, A. (2014). Unmoderne Regelungswut oder berechtigte Kontrolle: Genehmigungen nach PBefG in Zeiten von Uber und WunderCar. ifo Schnelldienst, 67(21), 8. Rebler, A. (2014). Unmoderne Regelungswut oder berechtigte Kontrolle: Genehmigungen nach PBefG in Zeiten von Uber und WunderCar. ifo Schnelldienst, 67(21), 8.
Metadaten
Titel
Die Chancen der Digitalisierung im Taximarkt nutzen: Liberalisieren und Verbraucherschutz stärken
verfasst von
Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
Publikationsdatum
10.05.2017
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
List Forum für Wirtschafts- und Finanzpolitik / Ausgabe 2/2017
Print ISSN: 0937-0862
Elektronische ISSN: 2364-3943
DOI
https://doi.org/10.1007/s41025-017-0066-6

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