Skip to main content
Erschienen in:
Buchtitelbild

2019 | OriginalPaper | Buchkapitel

1. Einleitung

verfasst von : Thorsten Krings

Erschienen in: Sexuelle Grenzverletzungen am Arbeitsplatz

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
loading …

Zusammenfassung

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellt fest: „Mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland hat sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz schon einmal erlebt oder beobachtet – über ihre Rechte sind viele aber nur unzureichend informiert. 81 Prozent wissen nicht, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, sie aktiv vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen. Und mehr als 70 Prozent kennen zu dem Thema auch keine präsente Ansprechperson in ihrem Betrieb.“ Man mag nun darüber diskutieren, wie valide diese Zahlen tatsächlich sind, denn alles, was unter einem eindeutig illegalem Verhalten liegt, kann nur als subjektives Empfinden abgefragt werden. Aber jeder Fall ist einer zu viel.

Sie haben noch keine Lizenz? Dann Informieren Sie sich jetzt über unsere Produkte:

Springer Professional "Wirtschaft+Technik"

Online-Abonnement

Mit Springer Professional "Wirtschaft+Technik" erhalten Sie Zugriff auf:

  • über 102.000 Bücher
  • über 537 Zeitschriften

aus folgenden Fachgebieten:

  • Automobil + Motoren
  • Bauwesen + Immobilien
  • Business IT + Informatik
  • Elektrotechnik + Elektronik
  • Energie + Nachhaltigkeit
  • Finance + Banking
  • Management + Führung
  • Marketing + Vertrieb
  • Maschinenbau + Werkstoffe
  • Versicherung + Risiko

Jetzt Wissensvorsprung sichern!

Springer Professional "Wirtschaft"

Online-Abonnement

Mit Springer Professional "Wirtschaft" erhalten Sie Zugriff auf:

  • über 67.000 Bücher
  • über 340 Zeitschriften

aus folgenden Fachgebieten:

  • Bauwesen + Immobilien
  • Business IT + Informatik
  • Finance + Banking
  • Management + Führung
  • Marketing + Vertrieb
  • Versicherung + Risiko




Jetzt Wissensvorsprung sichern!

Fußnoten
1
Hierbei sind vor allem auch kulturelle Unterschiede zu berücksichtigen. So ist es in Italien vollkommen normal Menschen im beruflichen Umfeld auf die Wange zu küssen, in Russland sogar auf den Mund. In Großbritannien ist jede Form von körperlichem Kontakt am Arbeitsplatz unschicklich.
 
2
Vieles wird als Resultat der Sexismus und #metoo Debatte pauschal als „pornografisch“ bezeichnet. Tatsächlich ist der Begriff recht eng formuliert. Der BGH definiert Pornografie wie folgt: „Als pornografisch ist eine Darstellung anzusehen, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt“. Diese Definition ist für den betrieblichen Alltag sicher zu eng gefasst. So wäre der Pirelli Kalender sicher nicht darunter zu fassen, doch wäre er trotz künstlerischen Anspruchs fehl am Platz im Amtszimmer eines Richters. Insofern muss man grundsätzlich immer die Frage stellen, was im jeweiligen Kontext angemessen ist. Grundsätzlich sollte man erotische Darstellungen jeder Art am Arbeitsplatz unterbinden, um keine Grauzonen entstehen zu lassen.
 
Metadaten
Titel
Einleitung
verfasst von
Thorsten Krings
Copyright-Jahr
2019
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-26030-9_1