Die Energiepolitik der Europäischen Union (EU) orientiert sich an den längerfristig ausgerichteten Energiezielen der Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit. Im Vertrag von Lissabon erhielt „Energie“ erstmals ein eigenes Kapitel. Den Kern dieses Kapitels bildet die Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Energiemarktes, v. a. hinsichtlich der Energieversorgung, der Förderung von Energieeffizienz und -einsparung sowie der Entwicklung neuer und erneuerbarer Energiequellen. Die Energiepolitik ist eng mit der Klimapolitik der Union verknüpft. Das übergeordnete Ziel der Maßnahmen zu den verschiedenen Arten der Energiegewinnung ist ein ausgewogener Energiemix, der Lieferabhängigkeiten von Drittstaaten wie Russland reduziert. Doch fällt die europäische Energiepolitik nur teilweise in den Zuständigkeitsbereich der EU. Wesentliche Kompetenzen, wie die Entscheidung über den nationalen Energiemix, liegen bei den Mitgliedstaaten.
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