Zusammenfassung
Es wurde schon an zahlreichen Stellen des Buches deutlich, welch zentrale Bedeutung Europa für die Digitalisierung hat. Dies beginnt bereits bei der Frage, wer die Daten schützt und wem sie gehören. Die NIS-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union, ABl. 2016 L 194, S. 1) verpflichtet die Unternehmen zu effizientem Schutz vor Angriffen Dritter, genügt aber noch nicht, insbesondere nicht im Hinblick auf kleine und mittlere Unternehmen. Aber auch staatliche Maßnahmen können unionsweit einheitlich vorgegeben werden, so wenn es um Mindeststrafen für Computerkriminalität geht. Ebenso ist es möglich, in diesem Bereich einheitliche Straftatbestände vorzugeben (Art. 83 Abs. 1 AEUV).