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18.06.2013 | Fertigungstechnik | Schwerpunkt | Online-Artikel

Diskussion über Nanopartikel in Lacken

verfasst von: Kathrin Warncke

2 Min. Lesedauer

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Nach einem ersten Vorschlag der EU-Kommission würden fast alle Pigmente, Füllstoffe und Additive unter die Definition Nanomaterialien fallen. Damit wären sämtliche lackierten Gegenstände entsprechend zu kennzeichnen – mit bisher unabsehbaren Folgen.

Die Nanotechnologie ist die Zukunft - dies gilt auch und ganz besonders für die Lackindustrie. Nur wer neu entwickelte Nanomaterialien verwendet, wird mittelfristig die technologischen Herausforderungen bestehen können. Nicht umsonst bezeichnet die Europäische Kommission in ihrem Second Regulatory Review die Nanotechnologie als eine Schlüsseltechnologie. Die europäische Lackindustrie hat die Chancen erkannt und bereits frühzeitig Produkte auf den Markt gebracht, die speziell entwickelte, neue Nanomaterialien enthalten, um damit Beschichtungsstoffe herzustellen, die wesentlich verbesserte oder gänzlich neue Eigenschaften aufweisen. Am bekanntesten sind Produkte für selbstreinigende Beschichtungen (Lotus-Effekt), aber auch Effektlacke, antibakterielle Farben, hochkratzfeste Autolacke oder photokatalytische Farben.

Und die Risiken?

Wenn Nanopartikel technisch eingesetzt werden, sind sie in der Regel gut untersucht - nicht zuletzt durch REACH werden bis spätestens 2018 alle notwendigen Daten zur Verfügung stehen. Die gegenwärtig laufenden Untersuchungen müssen weiter fortgeführt werden, insbesondere vor dem Hintergrund des fortschreitenden Einsatzes von Nanomaterialien.
Das Europäische Parlament verlangt zum einen die Kennzeichnung von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen (Gegenständen), die Nanomaterialien enthalten, nicht ahnend, dass alle lackierten Gegenstände auf Grund der Definition der EU-Kommission so zu kennzeichnen wären. Zum anderen fordert eine Reihe von EU-Mitgliedsstaaten ein umfassendes Register, in dem alle diese Stoffe, Gemische und Erzeugnisse aufzulisten sind mit der Begründung, dass neben den Behörden auch die Verbraucher informiert werden und eine Alternative erhalten sollen, sich zwischen nanohaltigen und nicht-nanohaltigen Produkten entscheiden zu können. Nur gibt es keine Lacke und Farben oder lackierte oder angestrichene Gegenstände, die keine Nanomaterialien enthalten. Der Aufwand, der für eine Kennzeichnung oder gar ein Register erforderlich wäre, ist gigantisch.

Kennzeichnung ohne Gewöhnungseffekt
Sinnvoll ist eine Kennzeichnung nanomaterialhaltiger Produkte, wenn hierdurch Gefahren für Mensch und Umwelt entstehen können. In Europa und weltweit hat man gute Erfahrungen gemacht, durch Gefahrenkennzeichnung auf solche Risiken hinzuweisen. Eine Überkennzeichnung hingegen ist aus guten Gründen verboten, denn dies würde dazu führen, dass ein „Gewöhnungseffekt“ eintritt und die Gefahrenkennzeichnung ignoriert wird - auch dann, wenn sie berechtigt ist.

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Quelle:
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