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Erschienen in: WASSERWIRTSCHAFT 10/2014

01.10.2014 | Fachaufsätze

Fünf Jahre neues Wasserhaushaltsgesetz - eine Bilanz

verfasst von: Dr. Konrad Berendes

Erschienen in: WASSERWIRTSCHAFT | Ausgabe 10/2014

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Auszug

Das Wasserhaushaltsgesetz ist 2009 auf der Grundlage der erweiterten Kompetenzen des Bundes für die Wassergesetzgebung neu erlassen worden. Die Fachwelt hat die Reform überwiegend positiv, teilweise aber auch kritisch aufgenommen. Der Beitrag zieht fünf Jahre nach Erlass des Gesetzes eine Bilanz und erläutert, wie sich die Struktur und die inhaltlichen Schwerpunkte des deutschen Wasserrechts verändert haben. Zudem wird aufgezeigt, in welchen Bereichen sich bereits ein Bedarf für Änderungen des Gesetzes ergeben hat. …

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Literatur
[1]
Zurück zum Zitat S. Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31.7.2009 (BGBl. I S. 2585), im Wesentlichen in Kraft getreten am 1.3.2010. S. Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31.7.2009 (BGBl. I S. 2585), im Wesentlichen in Kraft getreten am 1.3.2010.
[2]
Zurück zum Zitat Berendes, K.: Wasserhaushaltsgesetz. Berlin: E. Schmidt Verlag, 2010, Einleitung Rn. 14–31; Knopp, G.-M.: Das neue Wasserhaushaltsrecht. München: Verlag C. H. Beck 2010, Rn. 139–148. Berendes, K.: Wasserhaushaltsgesetz. Berlin: E. Schmidt Verlag, 2010, Einleitung Rn. 14–31; Knopp, G.-M.: Das neue Wasserhaushaltsrecht. München: Verlag C. H. Beck 2010, Rn. 139–148.
[3]
Zurück zum Zitat S. speziell zur Einbindung des Wasserrechts in das UGB Berendes, K.: Die Neuordnung des Wasserrechts im Umweltgesetzbuch. In: Wasser und Abfall 2008, Heft 1–2, S. 42–45; Reinhardt, M.: Identität und Zukunft des Wasserrechts als Bestandteil eines Umweltgesetzbuchs. In: ZUR 2008, Heft 7-8, S. 352–357. S. speziell zur Einbindung des Wasserrechts in das UGB Berendes, K.: Die Neuordnung des Wasserrechts im Umweltgesetzbuch. In: Wasser und Abfall 2008, Heft 1–2, S. 42–45; Reinhardt, M.: Identität und Zukunft des Wasserrechts als Bestandteil eines Umweltgesetzbuchs. In: ZUR 2008, Heft 7-8, S. 352–357.
[4]
Zurück zum Zitat Ausführlich hierzu Caßor-Pfeiffer, S.: Das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts. In: ZfW 2010, Heft 1, S. 1–31. S. a. Bundestags-Drucksachen 16/12275, S. 40–41 sowie 16/13306 und 16/13426. Ausführlich hierzu Caßor-Pfeiffer, S.: Das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts. In: ZfW 2010, Heft 1, S. 1–31. S. a. Bundestags-Drucksachen 16/12275, S. 40–41 sowie 16/13306 und 16/13426.
[5]
Zurück zum Zitat Vgl. Anmerkung 4; siehe insbesondere zur Abwasserbeseitigung Queitsch, P.: Das neue Wasserhaushaltsgesetz aus kommunaler Sicht. In: UPR 2010, S. 85–92; zur Wasserversorgung Zabel, L.: Das Recht der öffentlichen Wasserversorgung nach dem novellierten Wasserhaushaltsgesetz. In: DVBl. 2010, Heft 1, S. 93–101. Vgl. Anmerkung 4; siehe insbesondere zur Abwasserbeseitigung Queitsch, P.: Das neue Wasserhaushaltsgesetz aus kommunaler Sicht. In: UPR 2010, S. 85–92; zur Wasserversorgung Zabel, L.: Das Recht der öffentlichen Wasserversorgung nach dem novellierten Wasserhaushaltsgesetz. In: DVBl. 2010, Heft 1, S. 93–101.
[6]
Zurück zum Zitat Insgesamt mit Nachweisen näher zu den Reaktionen der Fachwelt Berendes, K.: Das neue Wasserhaushaltsgesetz - Wertungen, Korrekturen, erste Ergänzungen. In: ZfW 2014, Heft 1, S. 1–26 (4–6). Insgesamt mit Nachweisen näher zu den Reaktionen der Fachwelt Berendes, K.: Das neue Wasserhaushaltsgesetz - Wertungen, Korrekturen, erste Ergänzungen. In: ZfW 2014, Heft 1, S. 1–26 (4–6).
[7]
Zurück zum Zitat Das WHG 1957 sprach von „Beschaffenheit“ des „Wassers“ (§ 3 Abs. 2 Nr. 2, § 19g Abs. 5 Satz 1, § 22 Abs. 1), aber auch von „Eigenschaften“ entweder des „Wassers“ (§ 1a Abs. 2, § 24 Abs. 1, § 26 Abs. 2, § 32b Abs. 2, § 34 Abs. 2) oder der „Gewässer“ (§ 19g Abs. 1). Das WHG 1957 sprach von „Beschaffenheit“ des „Wassers“ (§ 3 Abs. 2 Nr. 2, § 19g Abs. 5 Satz 1, § 22 Abs. 1), aber auch von „Eigenschaften“ entweder des „Wassers“ (§ 1a Abs. 2, § 24 Abs. 1, § 26 Abs. 2, § 32b Abs. 2, § 34 Abs. 2) oder der „Gewässer“ (§ 19g Abs. 1).
[8]
Zurück zum Zitat Im alten WHG hieß es mal „schädliche Veränderung“ (§ 3 Abs. 2 Nr. 2), mal „nachteilige Veränderung“ (§ 24 Abs. 1 Satz 1, § 26 Abs. 2 Satz 1, § 34), mal nur „verändert“ (§ 22 Abs. 1 Satz 1), mal „schädliche Verunreinigung“ (§ 34) oder nur “Verunreinigung“ (§ 26 Abs. 2 Satz 1). Im alten WHG hieß es mal „schädliche Veränderung“ (§ 3 Abs. 2 Nr. 2), mal „nachteilige Veränderung“ (§ 24 Abs. 1 Satz 1, § 26 Abs. 2 Satz 1, § 34), mal nur „verändert“ (§ 22 Abs. 1 Satz 1), mal „schädliche Verunreinigung“ (§ 34) oder nur “Verunreinigung“ (§ 26 Abs. 2 Satz 1).
[9]
Zurück zum Zitat Vorzufinden waren im Bundes- oder Landesrecht: für Gewässerbenutzungen die Erlaubnis, die gehobene Erlaubnis, die Bewilligung, das alte Recht und die alte Befugnis, für die Zulassung anlagenbezogener Vorhaben die Genehmigung, die Eignungsfeststellung und die Bauartzulassung sowie für Gewässerausbauten die Planfeststellung und die Plangenehmigung. Daneben waren und sind die zulassungsbedürftigen von den nur anzeigepflichtigen oder freien Vorhaben abzugrenzen. Vorzufinden waren im Bundes- oder Landesrecht: für Gewässerbenutzungen die Erlaubnis, die gehobene Erlaubnis, die Bewilligung, das alte Recht und die alte Befugnis, für die Zulassung anlagenbezogener Vorhaben die Genehmigung, die Eignungsfeststellung und die Bauartzulassung sowie für Gewässerausbauten die Planfeststellung und die Plangenehmigung. Daneben waren und sind die zulassungsbedürftigen von den nur anzeigepflichtigen oder freien Vorhaben abzugrenzen.
[10]
Zurück zum Zitat So in § 48 Abs. 1 Satz 2 bis 4, § 57 Abs. 2 bis 5, § 61 Abs. 3, § 62 Abs. 4. So in § 48 Abs. 1 Satz 2 bis 4, § 57 Abs. 2 bis 5, § 61 Abs. 3, § 62 Abs. 4.
[11]
Zurück zum Zitat S. Richtlinie 2008/56/EG vom 17.6.2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (ABl. EU Nr. L 164 vom 25.6.2008, S. 19) sowie Artikel 1 des Gesetzes vom 6.10.2011 (BGBl. I S. 1986). S. Richtlinie 2008/56/EG vom 17.6.2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (ABl. EU Nr. L 164 vom 25.6.2008, S. 19) sowie Artikel 1 des Gesetzes vom 6.10.2011 (BGBl. I S. 1986).
[12]
Zurück zum Zitat S. Art. 6 des Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften vom 21.1.2013 (BGBl. I S. 95). S. Art. 6 des Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften vom 21.1.2013 (BGBl. I S. 95).
[13]
Zurück zum Zitat Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (ABl. L 334 S. 17). Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (ABl. L 334 S. 17).
[14]
Zurück zum Zitat Änderung des WHG durch Artikel 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 8.4.2013 (BGBl. I S. 734) sowie Erlass der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) und Änderung der Abwasserverordnung durch Artikel 5 und 6 der Umsetzungsverordnung vom 2.5.2013 (BGBl. I S. 973). Änderung des WHG durch Artikel 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 8.4.2013 (BGBl. I S. 734) sowie Erlass der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) und Änderung der Abwasserverordnung durch Artikel 5 und 6 der Umsetzungsverordnung vom 2.5.2013 (BGBl. I S. 973).
[15]
Zurück zum Zitat S. näher zur Umsetzung den Überblick bei Berendes, K. (Anm. 6), S. 23–25; sowie Hofmann, F.: Die Zulassung und Überwachung von Industrieanlagen und ihren Einleitungen nach Umsetzung der Industrieemissionen-Richtlinie. In: W+B 2013, Heft 3, S. 139–149. S. näher zur Umsetzung den Überblick bei Berendes, K. (Anm. 6), S. 23–25; sowie Hofmann, F.: Die Zulassung und Überwachung von Industrieanlagen und ihren Einleitungen nach Umsetzung der Industrieemissionen-Richtlinie. In: W+B 2013, Heft 3, S. 139–149.
[16]
Zurück zum Zitat Näher hierzu Berendes, K.: Zur Diskussion über die Reform der Abwasserabgabe. In: W+B 2014, Heft 2, S. 57–64. Näher hierzu Berendes, K.: Zur Diskussion über die Reform der Abwasserabgabe. In: W+B 2014, Heft 2, S. 57–64.
Metadaten
Titel
Fünf Jahre neues Wasserhaushaltsgesetz - eine Bilanz
verfasst von
Dr. Konrad Berendes
Publikationsdatum
01.10.2014
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
Erschienen in
WASSERWIRTSCHAFT / Ausgabe 10/2014
Print ISSN: 0043-0978
Elektronische ISSN: 2192-8762
DOI
https://doi.org/10.1365/s35147-014-1161-8

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