Das EEG wird durch weitere finanzielle Förderungen des Einsatzes erneuerbarer Primärenergieträger ergänzt. Das betrifft die mögliche Reduzierung oder den Entfall zu zahlender EEG-Umlagen oder Konzessionsabgaben sowie Erleichterungen bei der über die Stromsteuer zu versteuernden erzeugten Elektroenergie.
Auch das KWKG wird durch eine Reihe weiterer finanzieller Förderungen des Einsatzes von KWK-Technologien ergänzt. Das betrifft sinngemäß die für das EEG genannten Möglichkeiten. Darüber hinaus sind Förderungen über reduzierte Energiesteuern für Brennstoffe und Investitionszulagen für die Neuerrichtung sehr kleiner KWK-Anlagen möglich. Auf dem Gebiet der Energieversorgung von Gebäuden kann der Einsatz von KWK Investitionen in andere für den Energieverbrauch relevante Gebäudebestandteile ersetzen oder reduzieren.
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