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2021 | OriginalPaper | Buchkapitel

15. Gleichstellung und Entgelttransparenz

verfasst von : Beate Kortendiek, Lisa Mense, Sandra Beaufaÿs, Jenny Bünnig, Ulla Hendrix, Jeremia Herrmann, Heike Mauer, Jennifer Niegel

Erschienen in: Gender Pay Gap und Geschlechter(un)gleichheit an Hochschulen

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Im Folgenden wird die Bedeutung des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz; EntgTranspG), das am 06. Juli 2017 in Kraft getreten ist, für die Hochschulen in NRW beleuchtet. Es wird dargelegt, wie die Hochschulen das EntgTranspG bewerten sowie ob und auf welche Weise das Gesetz in die Praxis überführt wird. Darüber hinaus werden Maßnahmen vorgestellt, die die Hochschulen über die Anwendung des Gesetzes hinaus zur Förderung der Entgeltgleichheit ergreifen.

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Fußnoten
1
Ausführlich beantwortet Teil III die Fragen nach Umfang und Ursachen geschlechterbezogener Verdienstunterschiede an den Hochschulen in NRW.
 
2
Beim EG-Check handelt es sich um ein Instrumentarium zur Prüfung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern. Vgl. www.​eg-check.​de/​ [Zugriff am 10.01.2019]. Laut WSI-Betriebsrätebefragung 2018 hat lediglich ein gutes Drittel der befragten Betriebe in den letzten zwei Jahren (also z. T. noch vor der Verabschiedung des EntgTranspG) die eigenen Entgeltstrukturen überprüft. Dabei hat eine große Mehrheit der Betriebe eigene Prüfverfahren angewendet. Externe Prüfverfahren (EG-Check oder Logib D) oder von privaten Beratern entwickelte externe Prüfverfahren spielen mit insgesamt knapp 10 % nur eine marginale Rolle. In etwa der Hälfte der befragten Betriebe nimmt der Betriebsrat im Rahmen seiner Beteiligung bei personellen Einzelmaßnahmen des Arbeitgebers (u. a. Einstellungen oder Versetzungen) standardmäßig die Frage einer etwaigen Benachteiligung von Frauen beim Entgelt auf (Baumann et al. 2019).
 
3
Der „Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal“ geht auf § 34a HG zurück. Erarbeitet wurde der Rahmenvertrag durch das Wissenschaftsministerium sowie Vertreter_innen der Hochschulen und des Landespersonalrats. Vgl. https://​www.​mkw.​nrw/​hochschule/​hochschulen-in-nrw/​rahmenvertrag-fuer-gute-beschaeftigungsb​edingungen/​ [Zugriff am 21.11.2018]. Mit Inkrafttreten des veränderten Hochschulgesetzes zum 01.10.2019, wurde der Paragraf allerdings gestrichen.
 
4
Vgl. hierzu die Informationen des Weiterbildungsträgers: https://​www.​weiterbildung.​uni-muenster.​de/​zertifikatsstudi​engaenge/​h2-qualifizierungsl​ehrgang/​ [Zugriff am 19.11.2018].
 
5
Die Vergabeverfahren von Leistungsbezügen werden ausführlich in Teil III erläutert.
 
Metadaten
Titel
Gleichstellung und Entgelttransparenz
verfasst von
Beate Kortendiek
Lisa Mense
Sandra Beaufaÿs
Jenny Bünnig
Ulla Hendrix
Jeremia Herrmann
Heike Mauer
Jennifer Niegel
Copyright-Jahr
2021
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-32859-7_15