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Erschienen in:

Open Access 05.03.2025 | Hauptbeiträge – Offener Teil

Herausforderungen der Arbeits- und Organisationsgestaltung bei hybrider Arbeit

verfasst von: Thomas Hardwig, Erich Latniak

Erschienen in: Gruppe. Interaktion. Organisation. Zeitschrift für Angewandte Organisationspsychologie (GIO) | Ausgabe 1/2025

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Zusammenfassung

Der Beitrag untersucht die Herausforderungen der Arbeits- und Organisationsgestaltung bei hybrider Arbeit, die durch die Pandemie und die Digitalisierung der Kommunikation und Zusammenarbeit massiv forciert wurde. Hybride Arbeit, bei der Beschäftigte zwischen verschiedenen Arbeitsorten wechseln, hat sich in vielen Bereichen mit Wissensarbeit etabliert. Der Text analysiert die räumliche Flexibilität, die erhöhte Job-Autonomie und die kooperative Zusammenarbeit in Teams. Besonders hervorgehoben werden die dynamischen Wechsel der Arbeitsplätze und die Notwendigkeit, Arbeitsbedingungen und -plätze entsprechend zu gestalten. Der Beitrag diskutiert auch die Regelungsdefizite und die notwendigen Anpassungen im Arbeitsrecht sowie die psychosozialen Gefährdungen und die Bedeutung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Praxisnahe Empfehlungen und ein Rahmen für eine humanzentrierte Gestaltung von hybriden Arbeitsarrangements runden den Beitrag ab.
Hinweise

Hinweis des Verlags

Der Verlag bleibt in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutsadressen neutral.

1 Hybride Arbeit – neue Arbeitsarrangements entstehen

Durch die Pandemie hat sich in allen Bereichen mit Wissensarbeit, also Tätigkeiten, die Informationen erzeugen, bearbeiten und weitergeben sowie Wissen generieren (Boes und Kämpf 2017) die Digitalisierung der Kommunikation und Zusammenarbeit massiv forciert. Dies betrifft vor allem den Dienstleistungssektor bzw. dienstleistende Bereiche produzierender Betriebe (Bellmann et al. 2021). Auf Grundlage umfassender digitaler Vernetzung wurde die räumliche Flexibilität bei der Arbeit sprunghaft erweitert; dies wird beispielsweise sichtbar an der Erhöhung des Anteils der Beschäftigten, die im Homeoffice tätig sind, und an der Ausweitung ihrer dort geleisteten Arbeitszeit: Im Dienstleistungssektor sind etwa 36,1 % der Beschäftigten teilweise im Homeoffice tätig, in Branchen mit erhöhten Anteilen qualifizierter Wissensarbeit wie z. B. in der Informationstechnologie-Branche über 70 % (ifo Institut 2022). Der Anteil der mindestens teilweise zu Hause arbeitenden Beschäftigten an der gesamten Erwerbsbevölkerung hat sich in Deutschland dabei von etwa 5 % vor der Corona-Pandemie auf 23 % im Jahr 2024 vervielfacht. Dieser Wert bleibt trotz öffentlichen Drucks von Arbeitgeberseite, wieder verstärkt ins Büro zu kommen, bislang stabil (Krause et al. 2024, S. 2). Im Mittel arbeiten Beschäftigte in Deutschland seit der Pandemie 1,4 Tage pro Woche im Homeoffice (Aksoy et al. 2022). In Umfragen formulieren sie die Erwartung, auch in Zukunft in hohem Maße von zu Hause aus arbeiten zu dürfen (Aksoy et al. 2022; Bonin et al. 2020, S. 124; Global Workplace Analytics 2022; Hofmann et al. 2023a).
Die Zahlen deuten an, dass die Unternehmen derzeit offensichtlich umfassend mit ‚hybridem‘ Arbeiten als neuer Arbeitsform experimentieren, um eine tragfähige Kombination von Büroarbeit im Unternehmen und einem Arbeiten an unterschiedlichen Orten und zu wechselnden Zeiten zu finden (Bruch 2022; Hopkins und Bardoel 2023; Microsoft Corp. 2022; Reif et al. 2022; Trevor und Holweg 2023). Vor dem Hintergrund dieser Tendenz dürfte das ‚hybride‘ Arbeiten für einen bedeutsamen Anteil der Beschäftigten zukünftig die Regelarbeitsform darstellen, auf die sich die Akteure der betrieblichen Arbeitsgestaltung, der Mitbestimmung und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einstellen müssen (EU-OSHA 2023).
Hinsichtlich der bisherigen Regulierung ‚hybrider‘ Arbeit sind die Unternehmen mit Mitbestimmung in den Blick zu nehmen. Dabei zeigt sich, dass in Reaktion auf den massiven, oft unvorbereiteten Anstieg ‚hybriden‘ Arbeitens während der Corona-Pandemie häufig kollektivrechtliche Regelungen (wie Dienst- oder Betriebsvereinbarungen) abgeschlossen worden sind, sofern nicht bereits solche Regelungen existierten (Hofmann et al. 2023b; Krause und Matuschek 2023; Wirth 2022): Laut repräsentativer Daten des ifo Instituts haben 34 % aller Firmen eine Betriebsvereinbarung zu Homeoffice abgeschlossen (ifo Institut 2023), in der chemisch-pharmazeutischen Industrie sind es 70 % der Betriebe (Hofmann et al. 2023b) – generell gibt es allerdings große Branchenunterschiede. Statt die der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unterliegenden Telearbeitsregelungen anzuwenden, werden zumeist Vereinbarungen zur Mobilen Arbeit abgeschlossen, die hinsichtlich Ergonomie, Arbeitsmittel, Unfallversicherung, Arbeitszeit und Datenschutz weniger strikt sind: „Bei mobiler Arbeit beschränkt sich die Ausstattung häufig auf ein mobil nutzbares Equipment in Form eines Notebooks und das eine oder andere zusätzliche technische Equipment. Mobiliar wird eher selten zur Verfügung gestellt.“ (Hofmann et al. 2023b, S. 13)
Die getroffenen Regelungen – zumeist zur Arbeitszeit und zum mobilen Arbeitsplatz – sind nicht nur weniger substantiiert, sie sind auch schwieriger zu kontrollieren (Krause und Matuschek 2023) und sie werden auch kaum kontrolliert (Hofmann et al. 2023b). Insgesamt soll deshalb die Homeoffice-Nutzung zum Rückgang der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften (z. B. zur Arbeitszeit) beitragen und mit einer Erosion von Arbeitsschutzstandards verbunden sein, u. a. weil sich die Verhandlungsposition der Betriebsräte verschlechtert habe (Wirth 2022, S. 31). Zur begrenzten Regelung kommt hinzu, dass die Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland nicht durch einen Betriebsrat vertreten wird; die Umsetzung in kleinen Betrieben findet zumeist ohne kollektivrechtliche Grundlage statt (Hofmann et al. 2023b).
Insofern existiert bei hybriden Arbeiten ein doppeltes Regelungsdefizit. Häufig ist zu beobachten, dass geregelt wird, wieviele Tage die Beschäftigten im Homeoffice tätig werden dürfen, ohne die Konsequenzen für die Führungskräfte oder die Teamentwicklung mitzudenken. Die IT-Infrastruktur wird bereitgestellt, aber die neuen Arbeitsformen nicht gezielt und bewußt gestaltet. Dabei zeigen Erfahrungen z. B. mit der Einführung von Kollaborationsplattformen wie wichtig ein integrierter, sozio-technisch informierter Gestaltungsansatz ist (Hardwig und Weißmann 2021c).
Auch aus der Perspektive des institutionalisierten Arbeits- und Gesundheitsschutzes besteht Handlungsbedarf. Denn nur in etwa 22 % der deutschen Organisationen werden mögliche Folgen der Digitalisierung auf die Gesundheit und den Arbeitsschutz diskutiert, und nur etwa 28 % der Unternehmen ergreifen Maßnahmen, um arbeitsbezogenem Stress zu begegnen (Howard et al. 2022, S. 54 und 60). Die Situation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes hat sich trotz forcierter Digitalisierung seit 2014 wenig verbessert – Deutschland ist diesbezüglich in der EU nur Mittelmaß (Howard et al. 2022). Der institutionalisierte Arbeits- und Gesundheitsschutz fängt offenbar erst langsam an, sich mit der psychosozialen Gefährdung (für den Produktionsbereich vgl. Gerlmaier und Latniak 2019, Latniak und Gerlmaier 2019) zu befassen, die mit dem Einsatz und der Nutzung digitaler Arbeitsmittel und Medien verbunden ist. Dabei nehmen die Akteure des institutionalisierten Arbeits- und Gesundheitsschutzes wahr, dass die Digitalisierung bekannte Funktionsprobleme des Arbeitsschutzes „radikalisiert“ (Janda und Guhlemann 2019, S. 16) und Anlass dazu gibt, die Kriterien für eine menschenzentrierte Arbeitsgestaltung weiterzuentwickeln (Weber et al. 2022).
‚Hybrides‘ Arbeiten wird in der Praxis oft gerade nicht von arbeitswissenschaftlich geschulten Fachkräften, sondern von Handelnden ‚vor Ort‘ selbst gestaltet, d. h. Führungskräften, Projektleitenden, Betriebsräten, Mitarbeitenden oder anderen Rollenträgern (Scrum Master*innen, Koordinator*innen etc.). Sie stehen hinsichtlich einer proaktiven Gestaltung von hybriden Arbeitsarrangements nicht nur vor der großen Herausforderung, sehr unterschiedliche fachliche Aspekte parallel gestalten zu müssen (Hardwig 2024; Reif et al. 2022). Sie können auch derzeit nicht auf ein etabliertes Konzept von ‚Hybridem Arbeiten‘ zurückgreifen, das arbeitswissenschaftlich fundiert wäre. Denn bei ‚hybrider Arbeit‘ als neuem, individuell zugeschnittenen Arbeitsarrangement1 kann man insgesamt noch nicht von einer ‚etablierten‘ Arbeitsform sprechen. Vielmehr findet dessen empirische Entwicklung und Aushandlung gerade statt. Die dafür nötige Arbeitsgestaltung in den Organisationen vollzieht sich daher aus unserer Sicht eher tastend und ‚bastelnd‘ (in Anlehnung an „bricolage“ bei Ortmann et al. 1997, S. 333) als reflektiert und strukturiert. Dabei sind die arbeitsgestalterischen Voraussetzungen und Herausforderungen offenbar weitgehend unklar. Selbst bei den ‚Arbeitsgestaltungsprofis‘ bestehen derzeit Kompetenzdefizite: Denn es ist aufgrund der spezifischen Gestaltungsherausforderungen von hybrider Arbeit – die wir im Folgenden vorstellen wollen – weitgehend unklar, welche Prinzipien, Verfahren und Bewertungskriterien die Akteure nutzen sollen bzw. können, um ‚hybrides‘ Arbeiten nachhaltig und am Menschen orientiert zu gestalten.
Dieser Beitrag will daher die tastende Suche nach einem humanzentrierten, arbeitswissenschaftlich begründeten Konzept der Gestaltung von hybridem Arbeiten unterstützen, auf das sich Management und Interessenvertretungen in den Organisationen beziehen können.
Dazu sollen in einem ersten Schritt zunächst die spezifischen Charakteristika, die hybrides Arbeiten von anderen Arbeitsformen (z. B. mobiler Arbeit, Telearbeit) unterscheiden, herausgearbeitet werden. Hybrides Arbeiten stellt eine spezifische Form der technisch unterstützten Zusammenarbeit dar, die durch ihre Charakteristik bestimmte Gestaltungsanforderungen mit sich bringt. Auf dieser Grundlage identifizieren wir in einem zweiten Schritt fünf konzeptionelle Herausforderungen für die betriebliche Arbeits- und Organisationsgestaltung. Diese beschreiben einen Rahmen, den es zukünftig konkret weiter auszufüllen gilt, um die Gestaltung hybrider Arbeitsarrangements mit gezielten Empfehlungen für unterschiedliche Gruppen von Gestaltenden unterstützen zu können. Die Entwicklung von solchen konkreteren Gestaltungsempfehlungen ist aufgrund des begrenzten Raumes einem späteren Beitrag vorbehalten. Es ist aus unserer Sicht aber ein wichtiger erster Schritt, den an der Gestaltung hybrider Arbeit beteiligten Akteuren für den Gestaltungsprozess eine Orientierung zu geben, was mit Hilfe eines solchen Rahmens für eine sozial nachhaltig und humanzentrierte Gestaltung in den Betrieben geleistet werden könnte2.

2 Zentrale Elemente ‚hybrider Arbeit‘

Die Besonderheit der aktuellen Entwicklung liegt offensichtlich darin, dass Beschäftigte aus Büroarbeitsbereichen in der Breite eine stärkere Flexibilisierung von Ort und Zeit des Arbeitens realisieren, wobei deren Tätigkeiten dies zunächst zwar ermöglichen, aber nicht unbedingt erfordern (anders als z. B. bei Beratung, Vertrieb oder Außendienst). Der höhere Zeitanteil von Zusammenarbeit auf Distanz und die starke Verbreitung in bestimmten Bereichen qualifizierter Wissensarbeit hat Organisationen dazu veranlasst, hybrides Arbeiten als neues Arbeitsarrangement einzuführen: Man kann es als eine neuartige Kreuzung klassischer Büroarbeit mit dem Arbeiten auf Distanz verstehen, die sich aus unserer Sicht durch die im Folgenden diskutierten Eigenschaften charakterisieren lässt. Einzelne Aspekte treffen durchaus auch für Telearbeit, virtuelle Teams oder mobile Arbeit zu, aber erst in ihrem Zusammenwirken bilden sie die spezifischen Merkmale und Anforderungen hybriden Arbeitens heraus.

2.1 Dynamischer Wechsel der Arbeitsplätze

In der Arbeitswissenschaft ist der Arbeitsplatz der Ort im Arbeitssystem, an dem die Arbeitsaufgabe erfüllt wird (Luczak und Schlick 2007). Hybride Arbeitsarrangements zeichnen sich zunächst dadurch aus, dass die Beschäftigten Arbeitsplätze (AP) an wechselnden Arbeitsorten nutzen, um ihre Aufgaben zu bearbeiten bzw. ihre Rollen zu erfüllen. Dies sind neben (möglicherweise variierenden oder mit Anderen geteilten) Büroarbeitsplätzen im Unternehmen auch AP auf Reisen oder bei Kunden, und eben zunehmend die AP zu Hause. Co-Working Arbeitsplätze haben laut (Bonin et al. 2022, S. 18) einen geschätzten Nutzungsanteil von ca. 0,01 % der Erwerbstätigen – also bislang nur eine marginale Bedeutung. Jede dieser besonderen Arbeitsplätze zeichnet sich dabei durch spezifische Vorteile bei der Arbeit, aber auch durch Hindernisse aus, die die Arbeit erschweren und zur Erschöpfung beitragen können (Koroma et al. 2014).
Homeoffice-AP werden in den privaten Wohnungen der Beschäftigten eingerichtet und genutzt. Es besteht grundsätzlich die Verpflichtung des Arbeitgebers sie in vergleichbarer Weise wie Büro-APs auszustatten oder zu gestalten, dabei ist durchaus strittig wie weit das reicht3. Die AP ‚unterwegs‘, z. B. in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Hotels usw., sind quasi „nicht-Arbeitsplätze“, deren Gestaltung sich v. a. auf die Auswahl bezieht (Tegtmeier et al. 2022, S. 159): Sie bestehen im Grunde nur aus einem mobilen Netzinterface (wie Laptop oder Tablet), einem Smartphone und im besten Fall Kopfhörern mit ‚noise cancelling‘. Klassische ergonomische Bedingungen wie Mobiliar, Sitzposition, Beleuchtung, Vermeidung von Lärm und Störungen werden nicht gezielt gestaltet, sondern – mangels Alternative – quasi ‚wie vorgefunden‘ übernommen. Für die einzelnen Typen von Arbeitsplätzen sind spezifische Regelwerke für die AP-Gestaltung jeweils ausgearbeitet und verfügbar (vgl. dazu die Empfehlungen der DGUV Fachbereich Verwaltung 2020, 2022), über deren Nutzung ist allerdings wenig bekannt.
Bei der Bearbeitung der jeweiligen Arbeitsaufgaben üben die hybrid Arbeitenden ihre Tätigkeiten sequenziell wechselnd und zeitlich begrenzt an je einem der AP aus. Hybride Arbeit ist damit durch eine spezifische Dynamik bei der AP-Nutzung ausgezeichnet, die nicht mehr dem ‚traditionellen‘ Verständnis ‚des‘ festen individuellen Arbeitsplatzes entspricht. Sie unterscheidet sich auch von wechselnden Arbeitsplätzen in bestimmten Handwerks- oder Außendienstbereichen („Werkstatt“ mit „Baustellen“ oder Montageorten). Dort werden jeweils ortsspezifische Aufgaben bzw. Aufträge bearbeitet, während bei hybrider Arbeit der Ort wechselt, die Aufgaben aber gleich bleiben.
Diese Dynamik wird teilweise noch dadurch verstärkt, dass die Beschäftigten mit hohen Anteilen von Homeoffice-Tätigkeiten ihren Anspruch auf einen konkreten, festen Arbeitsplatz im Büro durchaus verlieren können. Unternehmen gehen verstärkt zum Konzept des Open Space (Becker et al. 2019) bzw. des Activity-based Office über, bei der die Beschäftigten ihren Arbeitsplatz je nach Tätigkeitsschwerpunkt wählen, d. h. innerhalb des Büros im Verlaufe des Tages auch mehrfach wechseln können (Tegtmeier et al. 2022, S. 160; Windlinger und Haene Kim 2020). Die Forschung zur Arbeitsgestaltung und Wirkungen moderner Büroumgebungen hinkt der Entwicklung aktuell eher noch hinterher (Lanwehr und Kauffeld 2022).

2.2 Erhöhte Job-Autonomie

Wesentlich für hybride Arbeit ist, dass der Wechsel zwischen den AP und das Arbeiten auf Distanz mit einer erhöhten Autonomie der Beschäftigten verbunden sind (Gajendran und Harrison 2007): Diese betrifft zunächst die Wahl von Zeitraum und Ort des Arbeitens, welche sich sowohl an betrieblichen Regularien (wie Mindestanwesenheitszeiten im Büro, verbindliche Meetings o. ä.) als auch an individuellen Präferenzen der Beschäftigten orientieren. Damit notwendig verbunden sind weitere Wahl- bzw. Dispositionsmöglichkeiten der Beschäftigten (‚job autonomy‘ i. S. v. Hackman und Oldham 1980). Der Grad der Autonomie in der Wahl von Abläufen, Zeit und Ort des Arbeitens und der Gestaltung der Arbeit variiert entlang der zu bearbeitenden Aufgaben, und inwieweit diese individuell oder interaktiv bearbeitet werden müssen bzw. Kommunikation notwendig erfordern. Autonomie in diesem Sinn ist also eine notwendige Voraussetzung, um hybride Arbeit funktional überhaupt möglich zu machen.
Wir gehen deshalb davon aus, dass es sich bei hybrider Arbeit um hoch individuelle Arbeitsarrangements handelt, die eine große Spanne an Möglichkeiten umfassen, Arbeitsausführung und -abläufe zu gestalten. Diese Job-Autonomie und – in der Regel – das Qualifikationsniveau der Ausführenden ermöglichen es auch, dass die Beschäftigten aus eigener Motivation heraus Initiativen ergreifen können, soziale Kontakte und informelle Beziehungen auf andere Weise als vorher zu pflegen, um z. B. den wahrgenommenen Verlust von persönlichen Kontakten bei der Arbeit eigenständig auszugleichen, ähnlich wie dies insbesondere für die Arbeitsinhalte in der Diskussion um ‚job crafting‘ bereits betont wird (aufbauend auf Wrzesniewski und Dutton 2001). Hieraus resultieren Chancen, dass die Beschäftigten auch ihre sozial-interaktiven Arbeitsbedingungen bewußter und aktiv(er) gestalten (Parker und Grote 2022). Zu erwähnen ist, dass es Seitens des Managements teilweise Bemühungen gibt, diese Autonomie durch bürokratische Prozeduren oder neue Formen digitaler Überwachung zu kontrollieren (Fana et al. 2020).

2.3 Kooperativ eingebundene Arbeit

Weitere bestimmende Eigenschaft ‚hybrider Arbeit‘ ist aus unserer Sicht, dass es sich dabei um kooperative, in einem Team arbeitsteilig ausgeführte Arbeit handelt und nicht um individuelle Einzelarbeit. Diese kann projektförmig organisiert sein, und die jeweilige Arbeitstätigkeit aus einer Mischung aus kommunikativen Tätigkeiten, kooperativ zu bearbeitenden Aufgaben und individuellen (Teil‑)Arbeiten im Wechsel bestehen.
Wir gehen für ‚hybride Arbeit‘ davon aus, dass Teams zur Erfüllung ihrer Aufgaben räumlich und zeitlich entkoppelt kooperieren können. Jedoch stellt eine effektive Koordination auf Distanz größere Herausforderungen an Führungskräfte und Teams (Antoni et al. 2024). Dies gilt vor allem für Teams mit einer hohen Komplexität der Teamaufgabe (Bell und Kozlowski 2002; Handke et al. 2020). Virtuelle Zusammenarbeit bietet Chancen, auch asynchron zusammenarbeiten zu können, beinhaltet jedoch auch Risiken, dass die Kommunikationsqualität durch den Einsatz wenig reichhaltiger Medien dadurch leidet (Boos et al. 2017). Durch hybride virtuelle Zusammenarbeit erhöht sich zusätzlich die soziale Komplexität aufgrund der Gleichzeitigkeit von direkter und virtueller Kommunikation in manchen Arbeitssituationen (Meetings, Workshops, Problemlösungen) (Bernardy et al. 2021). Auch die zeitliche Stabilität der Teamzusammensetzung variiert erheblich. Insgesamt wird beobachtet, dass sich in Reaktion auf die größere Dynamik in der Unternehmensumwelt die Teamzusammensetzungen häufiger ändern, Projekte kurzfristiger angelegt werden und die Zugehörigkeit zu Teams unschärfer werden (‚fluide Teams‘) (Bushe und Chu 2011; Tannenbaum et al. 2012; Wageman et al. 2012). Auch dies sind Faktoren, die allgemein effektive Koordination der Arbeit erschweren, bei hybrider Zusammenarbeit aber besonders folgenreich sind.
Die Kooperationsbedingungen sind für Gestaltungsprozesse und bewusste, reflektierte Entscheidungen über das weitere Arbeiten jeweils aktuell zu berücksichtigen. Deshalb ist davon auszugehen, dass Gestaltungsentscheidungen bei hybrider Arbeit grundsätzlich temporär relativ begrenzt sind und den wechselnden Bedingungen angepasst werden müssen.

2.4 Ubiquitäre digitale Infrastruktur als Voraussetzung

Um auf Distanz erfolgreich zusammenarbeiten zu können, ist ‚hybride Arbeit‘ immer digital unterstützt und baut auf einer ubiquitär verfügbaren digitalen Infrastruktur auf, die die Zusammenarbeit im jeweiligen Team über die wechselnden Arbeitsorte hinweg erst ermöglicht. Dabei können unterschiedliche digitale Dienste genutzt werden, von Cloud-Speichern, Kollaborationsplattformen über Videokonferenzsystemen bis hin zu traditionellen Bürotools, die von entsprechenden Servern bereitgestellt werden. Sie dienen keineswegs nur der Kommunikation, sondern ermöglichen auch die direkte Zusammenarbeit an digitalen Artefakten (Dokumente, Wissensmanagementsysteme, Datenbanken, 3‑D-Designs usw.).
Zur Überbrückung der Distanz wird mittels digitaler Medien kommuniziert, was – wie schon angesprochen – grundsätzlich zu einer stärker medienvermittelten (‚virtualisierten‘) Kommunikation, zu einer Versachlichung des Austausches und einem Verlust an Kontextinformationen führt (Boos et al. 2017). Direkte persönliche Begegnungen und der informelle Austausch in der Organisation nehmen bei solchen Arbeitsformen tendenziell ab, auch wenn die Nutzung von Social Media Anwendungen und Kollaborationsplattformen hier einen Ausgleich schaffen sollen bzw. partiell leisten können (Anders 2016; Hardwig et al. 2019).
Da die digitale technische Infrastruktur i. d. R. organisationsweit, teilweise organisationsübergreifend als Dienstleistung bereitgestellt wird, ist es möglich, dass diese Komponenten spezifische arbeitsbezogene Anforderungen einzelner Teams nicht optimal unterstützen. Deshalb können hier unterschiedliche Nutzungsinteressen in Konflikt geraten. Bei unternehmensübergreifender Zusammenarbeit muss man sich zwischen den Beteiligten i. d. R. auf eine zu nutzende Infrastruktur einigen und ggf. Medienbrüche zu anderen Bereichen der eigenen Organisation in Kauf nehmen.
Dabei wird in avancierten Büroarbeitsbereichen quasi kompensatorisch versucht, einerseits hybride Meeting-Situationen zu unterstützen, bei der Beschäftigte in Präsenz mit virtuell zugeschalteten Kolleg*innen interagieren können (Reif et al. 2022); andererseits forcieren Unternehmen die Versuche, die Attraktivität der Büroumgebungen zu erhöhen, um z. B. mittels Kreativzonen und wohnlichen Elementen den sozialen Kontakt und den informellen Austausch anzuregen (Käfer et al. 2022; Reindl et al. 2022).
Alles in allem wird schon anhand dieser vier Charakteristika hybrider Arbeit deutlich, dass solche Arbeitsarrangements zu einem Bruch mit der klassischen Büroarbeit, ihren Gestaltungsbedingungen und ihrer – selten direkt thematisierten – sozialen Grundlagen für die Zusammenarbeit führen können. Für unseren Zusammenhang resultiert daraus der verschärfte bzw. in dieser Qualität neue Anspruch an die Arbeits- und Organisationsgestaltung, auch die möglichen sozialen Nebenwirkungen hybrider Arbeit proaktiv bzw. präventiv im Kontext eines entsprechenden beteiligungsorientierten Prozesses zu gestalten. Welche gestalterischen Herausforderungen dies mit sich bringt, verdeutlichen wir im nächsten Abschnitt.

3 Fünf konzeptionelle Herausforderungen der Arbeitsgestaltung bei hybrider Arbeit

Nach wie vor sind viele Vorstellungen von und Erwartungen an Arbeitsgestaltung normativ geprägt durch die Tradition der Gestaltung von Industriearbeitsplätzen. Die wissenschaftlichen Betriebsführung basierte beispielsweise darauf, den Arbeitenden ihre Aufgabe, die zu verwendenden Werkzeuge und das für die Aufgabenerfüllung vorgesehene Leistungspensum auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse bis ins Detail vorzugeben (Taylor 1919). Auch eine dezidiert anti-tayloristische, auf Humanisierung der Arbeit ausgerichtete Arbeitsgestaltung in der Produktion basierte auf diesem Prinzip der Trennung von Planung und Ausführung, bei dem ein Stab spezialisierten Personals für die Planung und Gestaltung der Arbeit zuständig ist (angesiedelt in der Arbeitsvorbereitung bzw. im Industrial Engineering) und über entsprechende Fachexpertise und Planungswerkzeuge verfügen musste. Arbeitsgestaltung wurde insofern begriffen als Tätigkeit von arbeitswissenschaftlich ausgebildeten Fachexpert*innen.
Dieses Bild war aber für weite Teile typischer Angestellten- bzw. Dienstleistungsarbeit nie zutreffend: Anders als in der Produktion war und ist die Arbeitsgestaltungskompetenz für die Dienstleistungsbereiche im Regelfall nicht in einem Büro institutionalisiert, sondern verstreut angesiedelt und kommt oft gerade nicht vernetzt zum Einsatz (Kötter 2006). Vielmehr ist es gerade bei Wissensarbeit zunächst in erster Linie Aufgabe der Vorgesetzten oder Projektleitenden, die Arbeit in ihrem Verantwortungsbereich zu gestalten. Aufgrund der räumlichen Distanz ist es für diese nicht nur schwieriger, Gefährdungen der Beschäftigten zu erfassen und Schutzmaßnahmen zu ergreifen (Weber et al. 2022, S. 36), sondern auch die Arbeitsbedingungen zu gestalten. Da sie zumeist nicht über eine arbeitswissenschaftliche Ausbildung verfügen, wird oft externe Unterstützung durch unterschiedliche Fachabteilungen (z. B. Informationstechnologie, Qualitätssicherung, Projektmanagement-Office; HRM) oder andere betriebliche oder außerbetriebliche Expert*innen (‚Consultants‘) hinzugezogen. Qualitätsmanagement, Controlling oder informationstechnische Infrastruktur als spezielle Abteilungen unterstützen oft mit zentraler Expertise in ihrem Fachgebiet – und das liegt gerade nicht in der Arbeitsgestaltung. Bei hybrider Arbeit ergeben sich darüber hinaus „Zugriffsprobleme des Arbeitsschutzes“ durch den Wegfall fester Arbeitsplätze und die fehlende Sichtbarkeit der Arbeit, welche dadurch verstärkt werden, dass psychische und soziale Belastungen von einer traditionellen Handlungsorientierung, die sich auf konkret messbare Gefährdungen konzentriert, kaum erfasst werden (Janda und Guhlemann 2019).
Hinzu kommt bei Wissensarbeit, dass die Arbeitsaufgaben oftmals sehr individualisiert, in vielen Fällen auch eher vage definiert sind, zudem kreative, nicht planbare Bestandteile oder Ermessensspielräume umfassen, und sich hochqualifizierte Angestellten durch eine vergleichsweise ausgeprägte Autonomie in der Gestaltung ihrer Arbeit auszeichnen (Kotthoff 1997, S. 31). Mit dieser Eigenschaft, die auch bei hybrider Arbeit zum Tragen kommt, gerät eine zweite implizite Grundannahme über Arbeitsgestaltung ‚ins Rutschen‘: Arbeitsgestaltung ging in der Wissenschaftlichen Betriebsführung davon aus, dass Arbeitssysteme quasi ‚restfrei‘ und vollständig durchgeplant gestaltbar seien. Das war, wie sich zeigte, schon in vielen Produktionszusammenhängen illusorisch. Aber bei hochqualifizierten Fachleuten und Teams kann keine externe Instanz vorgeben, wie sie ihre Arbeit – die sich oft erst im (Projekt‑) Verlauf konkretisiert (Kalkowski und Mickler 2009) – zu leisten bzw. im Detail zu organisieren haben. Das führt soweit, dass selbst eigentlich zum Schutz der Mitarbeitenden erarbeitete formelle Vorgaben (etwa zu Arbeits- und Anwesenheitszeiten) oft eher als Gängelung wahrgenommen werden, denn als ein Beitrag zur Verbesserung der Arbeitssituation (Gerlmaier und Latniak 2011).
Die Gestaltungssituation ist bei hybridem Arbeiten also deutlich komplexer als in anderen Arbeitssituationen. Denn eine proaktive Gestaltung von hybridem Arbeiten stellt zunächst folgende Herausforderungen für die Gestaltenden:

3.1 Bewusstes Entscheiden bei der Wahl des Arbeitsorts und notwendige Kompromisse

Wenn die Beschäftigten von mehreren Orten aus (zu Hause, auf Reisen) arbeiten können und auch in ihrem Büro (z. B. aufgrund Desk-Sharing) über keinen festen Arbeitsplatz mehr verfügen, dann stößt ein klassisches Verständnis von Arbeitsgestaltung an Grenzen, das sich an definierten Arbeitsaufgaben und ihren Ausführungsbedingungen an einem Arbeitsplatz orientiert. Wegen der Kooperation auf Distanz sind mindestens zusätzlich die Informationstechnik, die Regeln ihrer Nutzung sowie die Kooperation zu gestalten (Mütze-Niewöhner et al. 2021, S. 14).
Die erste arbeitsgestalterische Herausforderung hybrider Arbeit liegt aus unserer Sicht darin, dass Arbeitsplätze und -bedingungen nach individuellen Anforderungen und Bedürfnissen wechseln und dabei kein stabiler Zustand zugrunde gelegt werden kann: Beschäftigte können an mehreren, aus unserer Sicht zumindest drei unterschiedlichen Typen von Arbeitsorten tätig sein, und haben Anspruch darauf, dass dort jeweils gut gestaltete Bedingungen vorliegen, die nach den Kriterien der Arbeitswissenschaft ausgelegt sein sollten. Die an die Systematik der Arbeitswissenschaft (Luczak und Volpert 1997) angelehnten Gestaltungsdimensionen an den jeweiligen AP und bei der Gestaltung der Auswahlbedingungen illustriert Abb. 1.
Abb. 1
Gestaltungsebenen für 3 Grundtypen von Arbeitsplätzen bei hybrider Arbeit
Anschließend an die (vereinfacht als Ringe dargestellten) arbeitswissenschaftlichen Ebenen der Arbeitsgestaltung veranschaulicht diese Grafik, dass einerseits die drei Typen von Arbeitsorten unterschiedliche Bedingungen und Ressourcen an den konkreten Arbeitsplätzen bieten, die jeweils nach arbeitswissenschaftlichen Ziel- und Humankriterien gestaltet werden sollten. Hinzu kommt, veranschaulicht durch die drei roten Pfeile, die Auswahlmöglichkeit der Arbeitsorte als Spezifik hybrider Arbeitsarrangements, die nicht ad hoc genutzt, sondern reflektiert und verlässlich geplant werden sollte. Dies sollte möglichst anhand expliziter Kriterien entschieden werden, da die unterschiedlichen Arbeitsorte und -plätze jeweils Vor- und Nachteile haben und entsprechend die Präferenzen unterschiedlicher Beteiligter bedienen können: So kann es z. B. für Beschäftigte zweckmäßig sein, für konzentrationsintensive Aufgaben den Grundlärm und die informelle Kommunikation einer stark frequentierten Bürolandschaft zu meiden und diese Aufgaben eher in ruhigerer Umgebung im Homeoffice zu bearbeiten, wobei nach mehreren Tagen bei Kunden oder im Homeoffice eine direkte Kommunikation und der informelle Austausch mit den Kolleg*innen im Büro – und damit die Anwesenheit dort – oft wieder sinnvoll wäre.
Diese kurze Skizze möglicher Auswahlgründe zeigt bereits, dass es nicht nur um die ergonomische Gestaltung der drei Typen von Arbeitsplätzen geht, sondern gerade die Wahl bzw. Entscheidung eine bestimmte Aufgabe an einem bestimmten Arbeitsplatz zu einem Zeitpunkt auszuführen ein relevanter Gestaltungsaspekt ist. Diese Entscheidung sollte von den Beschäftigten bewusst und (z. B. im Team) abgestimmt getroffen werden können (Flexibilität), um möglichst gute Bedingungen für Ausführung (Arbeitsqualität, vgl. u. a. Gerlmaier und Latniak 2017) und Output (Produktivität) zu erreichen. Die Auswahl und die Adaptierung an diese wechselnden Bedingungen durch die Mitarbeitenden selbst zu ermöglichen und zu unterstützen ist damit ein zusätzliches notwendiges Gestaltungsziel für die Bedingungen hybrider Arbeitsarrangements.
Praktisch bedeutet das, dass die Betriebe die Voraussetzungen dafür schaffen und bereitstellen müssen. Sie stehen dabei allerdings vor dem Problem, nur begrenzte Informationen über die Tätigkeiten sowie über Eingriffsmöglichkeiten zu verfügen; deshalb müssen unter Bedingungen hybriden Arbeitens die Mitarbeitenden selbst die Gestaltungsmöglichkeiten kennen, über deren Anwendung und Wirkung Bescheid wissen und (kognitiv wie operativ) in die Lage versetzt werden, ihre jeweiligen Arbeitsplätze situativ angemessen optimieren zu können. Das darf und soll allerdings die Unternehmen nicht aus ihrer grundsätzlichen Verantwortung für die Arbeitsbedingungen entlassen, sondern den Blick lenken auf die zu verbessernden Voraussetzungen für individuell ausdifferenzierte gute Gestaltung und die Notwendigkeit, die Beschäftigten dafür handlungs-, gestaltungs- bzw. entscheidungsfähig und -berechtigt zu machen (‚empowerment‘).
Das ist nicht trivial: Diese Gestaltungssituation ist gekennzeichnet durch tendenziell widersprüchliche Zielkriterien, und sie ist als eine wiederholte Suche nach einem temporären, optimalen Kompromiss zu verstehen. Dabei sind komplexe Abwägungen erforderlich. Notwendig und hilfreich ist deshalb eine Orientierung für die Beschäftigten in diesem Spannungsfeld von Zielen, und es bedarf geeigneter Kriterien, Vorgehensweisen und Hilfsmittel, die von Gestaltenden in konkreten (individualisierten) Arbeitssituationen genutzt werden können.

3.2 Initiales Design und iterativer Gestaltungsprozess

Eine Beteiligung der Beschäftigten an der initialen Gestaltung der Arbeitssysteme ist deshalb aus unserer Sicht als notwendiger Schritt anzusehen. Damit wird allerdings auch die Qualität des Beteiligungsprozesses bei der Gestaltung wichtig für dessen Erfolg: Es sind also nicht nur materielle Kriterien für die Qualität der Arbeitssysteme als Teil einer dynamischen Arbeitssystembewertung zu berücksichtigen, sondern auch prozessbezogene Kriterien oder Prinzipien dafür, wie der Gestaltungsprozess abläuft und wer daran wie beteiligt sein sollte.
Die Komplexität des virtuellen Arbeitens kann, wie angedeutet, nicht mit einer antizipierenden Planung quasi ‚ein-für-allemal‘ gestaltet werden. Stattdessen sind dafür Lern- und Entwicklungsprozesse, Brüche und ggfls. Neuansätze in den Abläufen durch veränderte Rahmendbedingungen der Tätigkeit im Gestaltungsprozess zu berücksichtigen. Dies lässt sich am Beispiel der Nutzung von Kollaborationsplattformen zeigen (Hardwig und Weißmann 2021b) und das gilt analog auch für hybride Arbeit, die ja nicht nur die Bereitstellung einer entsprechenden Infrastruktur für die medienvermittelte Zusammenarbeit und die Etablierung entsprechender neuer Formen der Zusammenarbeit erforderlich macht, sondern tendenziell auch eine Neugestaltung des Büros und seiner Nutzung nach sich ziehen wird.
Dem entsprechend ist die Gestaltung als ein iterativer Gestaltungsprozess anzulegen (Hardwig und Weißmann 2021c), in dessen Verlauf immer wieder neue Bewertungen der Arbeitsbedingungen und der eingetretenen Wirkungen zu erfolgen haben. Aufgrund der steten Veränderung der Bedingungen und der Komplexität der Einflussfaktoren sind für die Bewertung der Arbeitsbedingungen zwei Anforderungen zu erfüllen:
  • Erstens muss es einen Bewertungsprozess mit regelmäßigen Reflexionsschleifen geben, in dem die erreichte Arbeitsqualität bewertet wird, um daraus Schritte für die weitere Arbeitsgestaltung abzuleiten. Dafür benötigen Unternehmen auch geeignete Verfahren, wie sie die Prozesse auf der operativen Ebene (Beschäftigte, Teams, Projekte) mit einer Bewertung der übergreifenden Arbeitsbedingungen (v. a. Kooperationsqualität) verknüpfen können.
  • Zweitens sind auch Bewertungskriterien erforderlich, welche trotz der begrenzten Erfahrung, über die wir in den neuen Gestaltungsfeldern bislang verfügen, hinreichende Orientierung geben können. Wahrscheinlich sind sozio-technische Heuristiken dafür ein geeignetes Instrument (Latniak und Bendel 2021); sie bieten „eine pragmatische Vorgehensweise, um die kritischsten Probleme effizient gemeinsam mit den Ausführenden zu identifizieren“ (Herrmann und Nierhoff 2019, S. 2).

3.3 Teams, Organisationen und ihr ‚sozialer Kitt‘

Die Beschäftigten in hybriden Arbeitsarrangements sind häufig entweder in feste Teamstrukturen eingebunden oder in einem oder gleichzeitig mehreren Projekten tätig. Mit dem angesprochenen dynamischen Wechsel der Arbeitsplätze verbunden ist – selbst im Büro – eine Aufweichung der räumlichen Bindung an einen bestimmten Arbeitsbereich bzw. an ein soziales Umfeld von Teammitgliedern und weiteren Beschäftigten, mit denen man bei der Arbeit kooperiert, die einem regelmäßig begegnen und sich informell austauschen – zu denen man sich zugehörig fühlen kann. Der dynamische Wechsel bringt einen deutlichen Wandel der Arbeitskommunikation – ‚virtueller‘ (medienvermittelt statt direkt), sporadischer, ‚sachlicher‘ und weniger informell – und damit die Gefahr einer Verringerung von sozialer Bindung und Verbundenheit der Beschäftigten mit ihrem Team und der Organisation mit sich (Kleemann und Leontaris 2023).
Solche Effekte des hybriden Arbeitens beeinflussen zwar auch die Leistungsfähigkeit jeder einzelnen Person, z. B. durch Beeinträchtigungen der Work-Life-Balance (Wang et al. 2020) oder durch soziale Isolation (Bruch 2022; Wang et al. 2020). Sie wirken sich jedoch vor allem auf der Teamebene aus: Es ist bei hybrider Arbeit offensichtlich schwieriger, als Team die gemeinsam geteilten kognitiven (Stichwort: mentale Modelle) und emotionalen (Vertrauen, Zusammenhalt) Grundlagen sowie ein abgestimmtes Verhalten (z. B. Rollenverhalten) zu entwickeln, die für die Leistung eines Teams mitentscheidend sind (Hardwig und Boos 2023a). Mentale Modelle sind von den Teammitgliedern geteilte Wahrnehmungen, die ein abgestimmtes Teamverhalten ermöglichen (Mohammed et al. 2010). Dazu gehört das Wissen eines Teams über seine Aufgaben (mentales Aufgabenmodell), darüber, wie es interagieren muss, um die Aufgaben zu bewältigen (mentales Teammodell) (Mohammed et al. 2010) oder in hybriden Teams auch die Vorstellungen von der Nutzbarkeit der Informationstechnologie (Müller und Antoni 2020). Ein wesentlicher emotionaler Teamzustand ist Vertrauen. Vertrauen reduziert die Komplexität der Zusammenarbeit, wenn Teammitglieder auf freiwillige Beiträge von Kooperationspartnern angewiesen sind, über die sie keine Kontrolle haben. Wenn Teammitglieder einander vertrauen, dann müssen sich nicht absichern, sondern können offen über Konflikte und Fehler sprechen und vertrauliche Informationen untereinander teilen, wodurch die Zusammenarbeit effektiver wird (Breuer et al. 2016). Vertrauen entsteht jedoch unter hybriden Bedingungen sehr viel langsamer. Auch die teamübergreifende Zusammenarbeit wird durch die Einschränkung zufälliger Begegnungen und des informellen Austausches beeinträchtigt (Fana et al. 2020; Teevan et al. 2021; Windlinger und Gerber 2022). Dies legt zusammengefasst die Annahme nahe, dass längerfristige hybride Arbeit die sozialen Grundlagen von Zusammenarbeit im Unternehmen tangiert und diese schwächen könnte (Hardwig und Boos 2023b). So bewerten Beschäftigte mit höherem Anteil an Homeoffice-Zeiten in der BauA-Arbeitszeitbefragung sowohl 2019 als auch 2021 die formelle und informelle Zusammenarbeit ungünstiger (Entgelmeier et al. 2023). Dieser dem hybriden Arbeiten offenbar inhärente Widerspruch zwischen sozial-kooperativ zu lösender Aufgabe und veränderter Kommunikation sowie sozialer Bindung als Folge individualisierter Arbeitsarrangements wirft mehrere grundlegende Fragen für die Gestaltung auf:
1.
Wie kann sichergestellt werden, dass die für Gesundheit und Wohlbefinden wesentlichen Grundbedürfnisse der Beschäftigten nach Autonomie, Kompetenz und vor allem sozialer Eingebundenheit (Deci und Vansteenkiste 2004) in einem hybriden Arbeitsarrangement angemessen erfüllt werden? Soziale Einbindung bei der Arbeit hat wesentliche Bedeutung für die Anerkennung und damit für Identität und Selbstwertschätzung der Beschäftigten (Voswinkel 2011) – und damit auch für ihre Gesundheit (Drössler et al. 2016) und ihre Leistungsfähigkeit.
 
2.
Wie können Teams unter diesen Bedingungen gezielt gemeinsame Vorstellungen von ihrer Teamaufgabe, ihren Rollen und ihrer (temporären) Identität entwickeln und das nötige Team-Vertrauen aufbauen, um erfolgreich zu handeln? Relevant wird damit die Frage, ob und wie die Beschäftigten sich unter solchen Bedingungen als angemessen sozial integriert erleben können, ‚wertvolle‘ soziale Beziehungen in der Arbeit unterhalten und ihre sozialen Bedürfnisse in der Arbeit erfüllt werden. Andernfalls entsteht für die Organisationen das Risiko, ein erhöhtes Maß an psychischer Beanspruchung, sozialer Isolation und Einsamkeit sowie daraus resultierenden Effektivitätseinbußen und Gesundheitsrisiken zu forcieren.
 
3.
Wie kann für temporär wechselnd zusammengesetzte Teams eine optimale Qualität der individuellen Arbeit und der jeweiligen Arbeitsplätze im jeweiligen Teamkontext in einem Gestaltungsprozess gesichert werden, bei dem die jeweils unterschiedlichen Bedarfe bzw. Bedürfnisse der Mitarbeitenden an wechselnden Arbeitsplätzen und -aufgaben berücksichtigt werden, die sich auch auf eine zielführende und als ‚wertvoll‘ erlebte soziale Interaktion richten?
 
Mit Blick auf zu erwartende Probleme der Identifikation mit dem Unternehmen und des organisationalen Commitments ist somit von einem unternehmensweiten Gestaltungs- bzw. Regelungsbedarf auszugehen: Wie werden die verschiedenen Gestaltungsebenen – wie individuelle Voraussetzungen, (physische) Arbeitsplätze, (soziale) Team‑/Projektebene sowie die Unternehmensebene – bei der Gestaltung je angemessen berücksichtigt? Und als Problem der Organisationsgestaltung formuliert: Wie werden die auf den jeweiligen Ebenen bestehenden Gestaltungsziele im Konfliktfall gegeneinander abgewogen – wie wird das operativ entschieden? Hierfür müssen Regeln und soziale Praktiken gefunden und auf Unternehmensebene vermittelt, ggfls. standardisiert werden.
Die angesprochenen Veränderungen in den sozialen Kooperationsbezügen im primären Arbeitsteam, in der internen und externen Zusammenarbeit sowie im sozialen Austausch in einer Organisation werfen die Frage auf, ob die bisher verwendeten Kriterien für die Bewertung der Arbeit, beispielsweise der Job-Diagnostic-Survey (Hackman und Oldham 1980), der Work Design Questionnaire (Morgeson und Humphrey 2006), das Job-Demands-Resource-Model (Bakker und Demerouti 2007) oder der Team-Diagnostic Survey (Wageman et al. 2005) vollständig sind bzw. wie sie konkret angewendet werden können, um hybride Situationen zu bewerten. Da bislang soziale Unterstützung und der soziale Austausch, die für psychisches Wohlbefinden relevant sind, durch die soziale Einbettung in ein vor Ort arbeitendes Team und durch regelmäßige Begegnung an einem Arbeitsort quasi als gegeben vorausgesetzt werden konnten, stellt sich für hybride Arbeit und mit der zunehmenden ‚Virtualisierung‘ der Kommunikation sowie dem Wegfall informeller Begegnungen die Frage, wie dieser Aspekt durch geeignete Kriterien, Verfahren oder Prinzipien zu fördern wäre. Dies ist aus unserer Sicht derzeit nicht geklärt.

3.4 Jenseits von ‚Arbeitsaufgabe‘ und ‚Problem‘: Rollen als Bausteine im Design?

Morgeson und Humphrey (2008) haben in ihrer Abgrenzung von „job design“ und „team design“ bereits darauf hingewiesen, dass es notwendig sei, sowohl die Aufgaben flexibler zu betrachten als auch die sozialen Bedingungen sowie den organisationalen Kontext des Arbeitshandelns zu integrieren. Sie weisen auf die Vorteile des Rollenkonzeptes hin, das es erstens erlaubt, zwischen Kontext und konkreter Arbeitsaufgabe zu vermitteln, zweitens nicht nur die definierten Arbeitsaufgaben beinhaltet, sondern auch die möglichen neuen Aspekte, die sich noch entwickeln können, und drittens die Bedeutung der Person für eine gelungene Aufgabenerfüllung aufwertet. Auf dieser Grundlage definieren sie dann „work design“ als integratives Konzept: „[…] work design can be defined as the study, creation, and modification of the composition, content, structure, and environment within which jobs and roles are enacted. As such, it concerns who is doing the work, what is done at work, the interrelationship of different work elements, and the interplay of job and role enactment with the broader task, social, physical, and organizational context.“ (Morgeson und Humphrey 2008, S. 43).
Aus unserer Sicht ist aufbauend auf diesem Verständnis zu klären, (1) ob und wie für hybride Arbeit die initiale Festlegung von Rollen erfolgen soll, die dann an unterschiedlichen Arbeitsorten erfüllt werden und unterschiedliche, wechselnde Arbeitsaufgaben und kreative Problemlösungsanforderungen beinhalten, (2) wie die erfolgsnotwendige angemessene Ressourcenbereitstellung bzw. -sicherung an den jeweiligen Arbeitsorten zum Gegenstand der Arbeitsgestaltung werden kann, und (3) inwieweit dabei dem soziotechnischen Prinzip der ‚minimal critical specification‘ (zuerst Cherns 1976, 1987) gefolgt werden sollte, um die Organisation überschaubar zu gestalten, und die notwendige Flexibilität und Wahlmöglichkeit sowie deren für Unternehmen und Beschäftigte positive Effekte hybrider Arrangements zu erschließen.

3.5 Lebensweltliche Ansprüche im Gestaltungsprozess

Die Pandemie und die mit ihr verbunden forcierte Entgrenzung von ‚Arbeitswelt‘ und ‚Lebenswelt‘ durch verstärkte Homeoffice-Nutzung hat insgesamt wahrscheinlich lebensweltlichen Ansprüchen zu einer größeren Bedeutung in der Arbeitswelt verholfen. Wie das Beharren auf dem Anspruch auf Homeoffice zeigt, machen die Wissensarbeitenden verstärkt ihre lebensweltlichen Ansprüche (wie Zeitsouveränität, weniger Pendeln, ungestört arbeiten, Work-Life Balance) gegenüber ihren Arbeitgebern geltend, und jene versuchen durch gezielte Anreize die Nutzung des Büros attraktiv zu machen (attraktive Arbeitsumgebung, kostenfreies Essen, Fitness-Angebote usw.) (Käfer et al. 2022).
Da Arbeitsgestaltung immer auch auf die Verbesserung von Motivation, Arbeitszufriedenheit und Wohlbefinden der Beschäftigten zielt, müssten diese Ansprüche bei der Arbeitsgestaltung bewusst berücksichtigt werden. In diesem Kontext stellt sich die Frage inwieweit dies mit dem Ziel der Leistungsverbesserung und Effizienzsteigerung unter Umständen konfligiert: Es ist klärungsbedürftig, in welcher Weise diese Bedürfnisse der Mitarbeitenden ermittelt, bewertet sowie bei der Arbeitsgestaltung eingebracht und berücksichtigt werden, und wie jeweils konkret eine Balance zwischen den unterschiedlichen arbeits- und lebensweltlichen Zielen zu finden ist.

4 Schlussfolgerungen

Grundsätzliches Ziel einer zeitgemäßen Gestaltung hybrider Arbeit sollte vor diesem Hintergrund eine bewusste Schaffung von Arbeitsbedingungen für die Herstellung von Produkten oder für die Erbringung von Dienstleistungen sein. Diese sollte einerseits Ressourcen schonend nutzen und reproduzieren und dabei gleichzeitig zur ökonomischen Konkurrenzfähigkeit und effizienten Leistungserbringung beitragen (Moldaschl 2005). Andererseits ist die Arbeit so zu gestalten, dass sie langfristig durch die Ausführenden schädigungslos, möglichst gesundheits- und lernförderlich, und die sozialen Bedürfnisse der Ausführenden (nach sozialen Kontakten, Anerkennung, ausreichender bzw. angemessener materieller Entlohnung etc.) berücksichtigend ausgeführt werden kann – so, leicht angepasst und paraphrasiert, die nach wie vor gültige und verbindliche Zieldefinition der Arbeitswissenschaft (Hacker 2022; Luczak und Volpert 1997), der wir uns im Folgenden verpflichtet sehen.
Die Etablierung von hybriden Arbeitsarrangements ist – wie gezeigt – mit neuen Herausforderungen für die Arbeitsgestaltung und den Arbeits- und Gesundheitsschutz verbunden. Hybrides Arbeiten als (in der Regel) Arbeit in kooperativen Zusammenhängen bedingt eine große Vielfalt möglicher Arbeitsplätze, setzt den Aufbau einer übergreifenden räumlichen und technischen Infrastruktur voraus, sowie die Bearbeitung einer großen Veränderungsdynamik, und es impliziert tendenziell eine Schwächung des sozialen Zusammenhalts in einer Organisation, wenn dem nicht entgegengesteuert wird. Die sich daraus ergebende Komplexität möglicher Gestaltungsgegenstände und -beteiligter hat für eine humanzentrierte Arbeitsgestaltung aus unserer Sicht zunächst vier Konsequenzen:
Erstens muss die inhaltliche Verantwortung und fachliche Kompetenz für die Gestaltung viel stärker als bisher üblich an die Beschäftigten übertragen werden. Jedoch setzt dies, will man eine bloße Problemverschiebung vermeiden, entsprechende Kompetenzen, Ressourcen und geklärte Handlungs- und Entscheidungsspielräume voraus (Janda und Guhlemann 2019, S. 12). Die Beschäftigten müssen dabei ‚von oben‘ durch Expertinnen und Experten der Arbeitsgestaltung unterstützt werden (Parker und Grote 2022): Es gilt ein produktives Wechselspiel von Gestaltungsinitiativen und -bedarfen auf der Beschäftigtenebene mit den unterschiedlichen Anforderungen an Rollen und Funktionen auf der Organisationsebene zu schaffen, welche die gesamtbetriebliche Perspektive verfolgen, und dies auf der Grundlage einer Bereitstellung von geeigneten räumlichen und technischen Infrastrukturen.
Zweitens ist ein iterativer Prozess der Arbeitsgestaltung notwendig, der ausgehend von einer initialen Gestaltung in einzelnen Arbeitssystemen mittels zyklischer Reflexion, Bewertung und darauf aufbauender Interventionen diese lernend optimiert. Zugleich muss auf der Organisationsebene – quasi im ‚System der Arbeitssysteme‘ – immer wieder eine Balance der konkurrierenden Ziele und Erfolgskriterien ermöglicht bzw. hergestellt werden.
Drittens müssen die Akteure für hybrides Arbeiten sowohl das Thema psychische Belastungen als auch die Qualität der sozialen Beziehungen und der sozialen Eingebundenheit in Teamstrukturen und den Betrieb gezielt adressieren. Hier sehen wir für die Gestaltung sozialer Beziehungen Defizite (Drössler et al. 2016).
Viertens müssen die Handlungsperspektiven der verschiedenen für die Arbeitsgestaltung direkt oder indirekt verantwortlichen Institutionen zusammengeführt werden: Eine getrennte Behandlung von interessenpolitischer Regulierung durch Betriebsräte, sowie der Arbeitsschutz- und Arbeitsgestaltungsmaßnahmen durch arbeitswissenschaftlich geschulte Fachkräfte ergibt wenig Sinn (Hardwig und Weißmann 2021a). Vielmehr muss ein integriertes Vorgehen erreicht werden, bei dem die technischen, organisatorischen und sozialen Arbeitsbedingungen mit abgestimmten Zielsetzungen gestaltet werden. Auch der institutionalisierte Arbeits- und Gesundheitsschutz sollte in diesen durchaus auch konfliktären Aushandlungsprozessen eine stärkere Rolle spielen.
Die in diesem Beitrag thesenartig zusammengefaßten konzeptionellen Überlegungen beschreiben im Entwurf einen ersten Rahmen, um sich über die sozio-technische Gestaltungsaufgabe, die bezüglich hybrider Arbeitsarrangements vor uns liegt, zu verständigen. Wenn die getroffenen Annahmen und Überlegungen überzeugen, dann muss dieser Rahmen allerdings weiter gefüllt werden. Viele Fragen, die vor allem betriebliche Akteure bewegen, sind derzeit noch unbeantwortet: Welche konkreten Zielsetzungen und Gestaltungsdimensionen sind für eine bewusstere Gestaltung hybrider Arbeit sinnvollerweise zu verfolgen? In welchen Handlungsfeldern bzw. auf welchen Handlungsebenen sind welche Gegenstände konkret zu regeln bzw. zu bearbeiten? Was wissen wir bereits über hilfreiche Verfahren und Bewertungskriterien für die Gestaltung hybrider Arbeit?
Wir denken, dass das vorgelegte Konzept einen geeigneten Rahmen absteckt, um diese Fragen in einem künftigen Beitrag beantworten zu können. Das wissenschaftliche Ziel muss es sein, eine bewusste und reflektierte Gestaltung hybrider Arbeitsbedingungen besser als bisher zu unterstützen: Ein ‚design by default‘, bei dem lediglich die technisch gegebenen Standardvoraussetzungen in den Arbeitssystemen ‚exekutiert‘ werden, ist keine Arbeitsgestaltung, sondern – bestenfalls – respektlos gegenüber den Ausführenden.
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Die in diesem Artikel enthaltenen Bilder und sonstiges Drittmaterial unterliegen ebenfalls der genannten Creative Commons Lizenz, sofern sich aus der Abbildungslegende nichts anderes ergibt. Sofern das betreffende Material nicht unter der genannten Creative Commons Lizenz steht und die betreffende Handlung nicht nach gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist, ist für die oben aufgeführten Weiterverwendungen des Materials die Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers einzuholen. Weitere Details zur Lizenz entnehmen Sie bitte der Lizenzinformation auf http://​creativecommons.​org/​licenses/​by/​4.​0/​deed.​de.

Hinweis des Verlags

Der Verlag bleibt in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutsadressen neutral.

Verfasst von :

Dr. Thomas Hardwig

ist Soziologe, Senior Researcher mit den Arbeitsschwerpunkten Digitalisierung der Arbeit, Führung räumlich verteilter Zusammenarbeit sowie Arbeitszeit und Arbeitsbelastung von Lehrkräften.

Dr. Erich Latniak

Sozialwissenschaftler im Ruhestand, bis 2023 Projektleiter und Senior Researcher am Institut Arbeit und Qualifikation der UDE in Duisburg, arbeitete zu Fragen von Arbeitsgestaltung, Arbeitsorganisation und Beschäftigtenbeteiligung mit Schwerpunkten bei Produktions- und Wissensarbeit, dabei Orientierung an soziotechnischen Gestaltungskonzepten.

Unsere Produktempfehlungen

Gruppe. Interaktion. Organisation. Zeitschrift für Angewandte Organisationspsychologie

Die Zeitschrift beleuchtet organisationspsychologische Fragestellungen an den Schnittstellen von Organisation, Team und Individuum.

Fußnoten
1
Wir sprechen im Folgenden einerseits von eher individuellen Arbeitsarrangements im Gegensatz zur kollektiven, arbeitsteiligen Organisation, in die diese Arrangements eingebettet sind. Letztlich sind dies zwei unterschiedliche Beschreibungsperspektiven.
 
2
Wir bauen damit auf den Ergebnissen und Erahrungen aus mehreren Forschungsprojekten der letzten Jahre auf, die wir in den letzten Jahren bearbeitet haben. Dies sind u. a. die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderten Verbundprojekte APRODI (01.05.2017–31.12.2020) Förderkennzeichen: 02L15A040 ff.; vLead (01.04.2017–31.12.2020), Förderkennzeichen 2L15A081 ff., sowie CollaboTeam (15.02.2017 bis 30.10.2020), Förderkennzeichen 02L15A060 ff. sowie weitere Unternehmenkontakte und Aufträge zur Prozessbegleitung oder Weiterbildung in Unternehmen im Kontext von räumlich verteilter bzw. hybrider Arbeit. Diesem Text liegt ein längerer Diskussions- und Austauschprozess der Autoren zugrunde.
 
3
Während der Pandemie wurde die Homeoffice-Nutzung häufig quasi als Notfall eingeführt, und in diesem Fall – ebenso falls dies auf Wunsch des/r Mitarbeitenden geschieht – besteht für die Kosten für Mobiliar, technische Ausstattung, Wartung & Pflege, Verbrauchsmaterial sowie Internetzugang & VPN kein Anspruch auf Komplettübernahme durch den Arbeitgeber. Um Rechtssicherheit herzustellen, wäre das aber explizit und zusätzlich zum Arbeitsvertrag zu regeln.
 
Literatur
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Metadaten
Titel
Herausforderungen der Arbeits- und Organisationsgestaltung bei hybrider Arbeit
verfasst von
Thomas Hardwig
Erich Latniak
Publikationsdatum
05.03.2025
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
DOI
https://doi.org/10.1007/s11612-025-00805-4