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Open Access 2023 | OriginalPaper | Buchkapitel

Interaktionsordnungen der Dienstleistungsarbeit – ein Rahmenkonzept zu ihrer Analyse und gesundheitsförderlichen Gestaltung

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Zusammenfassung

Interaktionsarbeit ist bisher in der Arbeits- und Dienstleistungsforschung sowie in Public Health noch unzureichend mit Blick auf ihre gesundheitlichen Implikationen erforscht. Zudem mangelt es an Konzepten ihrer gesundheitsförderlichen Gestaltung. Vor diesem Hintergrund wird in diesem Beitrag – vor allem im Anschluss an die Arbeiten Erving Goffmans – das Rahmenkonzept der Interaktionsordnungen interaktiver Dienstleistungsarbeit entwickelt sowie anhand empirischer Befunde zu ambulanten haushaltsnahen Diensten und der agilen IT-Dienstleistung exemplarisch verdeutlicht.

1 Einleitung

Interaktionsarbeit als Arbeit mit bzw. an Menschen (vgl. Böhle und Weihrich 2020) bildet ein Kernmerkmal interaktiver und flexibler Dienstleistungsarbeit. Inzwischen existieren unterschiedliche Konzeptualisierungen von Interaktionsarbeit, die spezifische Schwerpunkte setzen, wie das psychologische Konzept der dialogisch-interaktiven Erwerbsarbeit (Hacker 2009), das soziologische Konzept der interaktiven Arbeit (Dunkel und Weihrich 2012) und das integrierte Konzept der Interaktionsarbeit (vgl. Böhle et al. 2006, 2015a). Interaktionsarbeit ist inzwischen ein weit verzweigtes arbeitswissenschaftliches Forschungsfeld, das sich auf sehr unterschiedliche Settings bezieht (z. B. in der ambulanten und stationären Pflege, dem Einzelhandel oder Coaching und Beratung). Dennoch ist Interaktionsarbeit bisher mit Blick auf ihre gesundheitlichen Implikationen noch unzureichend untersucht; einschlägige Studien liegen primär zur Emotionsarbeit vor (zum Überblick: vgl. Schöllgen und Scholz 2016; Zapf 2002).
Zugleich mangelt es an Rahmenkonzepten für eine gesundheitsförderliche Gestaltung von Interaktionsarbeit in unterschiedlichen Praxisfeldern. Ihre Entwicklung erweist sich derzeit als ergebnisoffener und komplexer Such- und Klärungsprozess, der durch die empirische und konzeptionelle Vielfalt von Interaktionsarbeit eher erschwert wird (vgl. Tisch et al. 2020). Auf dem Weg, solche Rahmenkonzepte zu entwickeln, sind vor allem zwei Ansätze hervorzuheben: Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) entwickelt eine integrierende Klassifikation tätigkeitsunabhängiger Schlüsselfaktoren der Arbeitsgestaltung zur Interaktionsarbeit (vgl. Tisch et al. 2020). Bei den Schlüsselfaktoren handelt es sich um zentrale Stressoren und Gesundheitsressourcen, die auf vier für Interaktionsarbeit relevante Themenfelder bezogen werden: Arbeitsaufgabe, Führung und Organisation, Arbeitszeit sowie technische Faktoren (z. B. digitalisierte soziale Interaktion). Noch unbeantwortet erscheint die Frage, inwieweit bei der Suche nach tätigkeitsunabhängigen Schlüsselfaktoren die Spezifika von Typen dialogisch-interaktiver Arbeitstätigkeiten (siehe Hacker 2009, S. 48 ff.) und institutionelle Kontextbedingungen der Interaktionsarbeit, wie ihre arbeitspolitische Regulierung, Branchenspezifika und Rationalisierungsstrategien von Unternehmen (vgl. Baethge 2011), hinreichend Berücksichtigung finden. Diese Spezifika und Kontextbedingungen beeinflussen die Entwicklungschancen einer menschengerechten Gestaltung interaktiver Dienstleistungsarbeit.
Einen anderen instruktiven Ansatz verfolgen Fritz Böhle et al. (2015a, b) in ihrer Studie zur menschengerechten Gestaltung von Interaktionsarbeit. Bei ihrer kritischen Überprüfung arbeitswissenschaftlicher Kriterien und Ansätze humaner Arbeitsgestaltung gelangen sie zu dem Ergebnis, dass deren Neubestimmung bzw. Revision in Bezug auf Interaktionsarbeit erforderlich sei. Auf dieser Basis entwickeln sie Vorschläge für eine menschengerechte Gestaltung von Interaktionsarbeit, wie den Gebrauchswert von Dienstleistungen in Relation zu ihrem ökonomischen Tauschwert zu stärken, Arbeitsmittel primär zur Unterstützung von Interaktionsarbeit einzusetzen oder die Sinnhaftigkeit der Arbeit zu fördern (Böhle et al. 2015b, S. 48 ff.). Ihr Referenzpunkt bildet dabei das integrierte Konzept der Interaktionsarbeit (Böhle und Weihrich 2020). Diese Gestaltungsansätze sind weitreichend, da hier Kriterien menschengerechter Arbeitsgestaltung mit Blick auf interaktive Dienstleistungsarbeit weiter- und zum Teil neu entwickelt werden. Dieser Ansatz induziert weiteren Forschungsbedarf, etwa hinsichtlich der Generalisierbarkeit der Gestaltungskriterien für interaktive Dienstleistungsarbeit und der Frage, inwiefern weitere Gestaltungskriterien, etwa Interaktionsspielräume (vgl. Dormann et al. 2002), bedeutsam sind. Die vorgenommene institutionelle Rahmung der Interaktionsarbeit bedarf der Ergänzung durch institutionelle Kontextbedingungen, wie der (über)betrieblichen Steuerung und Rationalisierung von Dienstleistungsarbeit (vgl. Baethge 2014; Bèlanger und Edwards 2013).
Unsere Überlegungen gehen von Dienstleistungsorganisationen als relevanter Gestaltungsebene gesundheitsförderlicher Interaktionsarbeit aus. Demnach weisen Dienstleistungsorganisationen spezifische Interaktionsordnungen auf, die sich in betrieblichen Macht-, Aushandlungs- und Lernprozessen herausbilden, etabliert, herausgefordert, verändert oder stabilisiert werden. Betriebliche Interaktionsordnungen der Dienstleistungsarbeit entstehen im Widerstreit zwischen Rationalisierungsstrategien interaktiver Dienstleistungsarbeit, z. B. ihrer Technisierung und Flexibilisierung, auf der einen Seite und reklamierten Sinnansprüchen der Beschäftigten an eine gute Arbeits- und Dienstleistungsqualität auf der anderen Seite (vgl. Baethge 2011; Becke 2020).
Unter betrieblichen Interaktionsordnungen der Dienstleistungsarbeit werden hier im Anschluss an Erving Goffman (2001) soziale Ordnungen der Interaktionsarbeit im Rahmen organisierter und koordinierter Dienstleistungsarbeit verstanden. Diese sozialen Ordnungen, inklusive ihrer Regeln und Normen, strukturieren und begrenzen auf der einen Seite interaktive Dienstleistungsarbeit durch organisatorische Vorgaben (z. B. leistungspolitische Ziele, Gefühlsregeln) und soziale Verhaltenserwartungen (z. B. an Arbeits- und Berufsrollen). Auf der anderen Seite ermöglichen Interaktionsordnungen soziales Handeln der beteiligten Akteur:innen, indem sie ihnen Gestaltungsräume der Veränderung interaktiver Dienstleistungsarbeit und letztlich auch dieser sozialen Ordnungen eröffnen. So können Interaktionsordnungen Ressourcen (z. B. Interaktionsspielraum und Interpretationsspielräume von Regeln) bereithalten (vgl. Goffman 1974), die eine Basis für wechselseitige Aushandlungs-, Lern- und Gestaltungsprozesse im Rahmen organisierter und koordinierter Dienstleistungsarbeit bilden.
Eine gesundheitsförderliche Gestaltung der Interaktionsarbeit erfordert es – so die hier vertretene Annahme – betriebliche Interaktionsordnungen der Dienstleistungsarbeit und ihre konkreten Ausprägungen in der Interaktionsarbeit zu beachten und zu analysieren, um auf dieser Basis kontextspezifische Gestaltungskonzepte gesundheitssensibler Interaktionsarbeit zu entwickeln. Interaktionsordnungen lassen sich systematisieren, miteinander vergleichen, untersuchen und ggf. typisieren, wenn ihre Basiselemente herausgearbeitet werden.
Dieser Beitrag1 zielt darauf ab, betriebliche Interaktionsordnungen interaktiver Dienstleistungsarbeit mit Blick auf ihre gesundheitsförderliche Gestaltung zu konzeptualisieren. Zunächst werden konstitutive Elemente der Interaktionsordnungen herausgearbeitet (Abschn. 2). Danach werden betriebliche Interaktionsordnungen interaktiver Dienstleistungsarbeit explorativ und exemplarisch anhand der IT-Services und mobiler haushaltsnaher Dienstleistungen skizziert (Abschn. 3). Im Fazit und Ausblick werden weitere Forschungs- und Gestaltungsdesiderate diskutiert (Abschn. 4).

2 Basiselemente von Interaktionsordnungen der Dienstleistungsarbeit

Die Grundidee, die gesundheitsförderliche Gestaltung von Interaktionsarbeit bei flexibler Dienstleistungsarbeit stärker kontextspezifisch zu rahmen, greift auf Erving Goffmans Konzept der Interaktionsordnung (2001) zurück. Goffman versteht die Interaktionsordnung als „Sphäre der unmittelbaren Interaktion“ (Goffman 2001, S. 55), in der das Alltagshandeln sozial situiert ist. Die Interaktionsordnung wird durch direkte, wechselseitige Interaktionen raum-zeitlich gebundener und körperlich kopräsenter Subjekte konstituiert, reproduziert und verändert. Im Rahmen der Interaktionsordnung können soziale Interaktionen unterschiedliche Qualitäten annehmen, d. h. von flüchtigen oder singulären Begegnungen bis hin zu Konversationen längerer zeitlicher Dauer reichen. Die Interaktionsordnung konzeptualisiert Goffman als soziales Strukturmuster sui generis, das auf der „wechselseitigen Verstricktheit der Teilnehmer“ (Goffmann 2001, S. 57) in Interaktionssituationen beruht. Sie wird im Sinne loser Kopplung durch gesellschaftliche Makrostrukturen (z. B. soziale Ungleichheitsstrukturen) zwar beeinflusst, aber nicht determiniert. Zugleich kann sie auf soziale Makrostrukturen einwirken. Sie ermöglicht den Beteiligten eine Koordinierung ihres aufeinander bezogenen Alltagshandelns zum Zwecke der Verständigung. Hierzu dienen z. B. Techniken der Eindrucksmanipulation und der Darstellung von Gefühlen (vgl. Goffman 1991) sowie Begrüßungs- und Höflichkeitskonventionen, die es den Teilnehmenden erlauben, ihr Gesicht im öffentlichen Austausch zu wahren (vgl. Goffman 1955). Die Interaktionsordnung des Alltagshandelns ist geprägt durch das Spannungsfeld zwischen sozialen Zwängen, Strukturen und Verhaltenserwartungen auf der einen Seite sowie Freiheits- und Möglichkeitsräumen sinnhaften und kreativen sozialen Handelns (Raab 2008, S. 13) auf der anderen Seite. So versteht Goffman die Interaktionsordnung als soziale Ordnung des Alltagshandelns, die eine dynamische Stabilität aufweist, d. h. durch Menschen in sozialen Interaktionen wechselseitig hervorgebracht, reproduziert und verändert wird.
In diesem Beitrag wird das Konzept der Interaktionsordnung als Heuristik verwendet, um interaktive Dienstleistungsarbeit mit Blick auf ihre Analyse und die Entwicklung gesundheitsförderlicher Gestaltungsansätze stärker kontextualisieren zu können. Interaktionsordnung steht hier im Plural, um ihre potenzielle Vielfalt zu spiegeln. Interaktive Dienstleistungsarbeit im Sinne des integrativen Verständnisses von Interaktionsarbeit (vgl. Böhle und Weihrich 2020) wird demnach strukturiert durch spezifische betriebliche Interaktionsordnungen, die ihrerseits durch institutionelle Kontextbedingungen beeinflusst werden. Insbesondere handelt es sich dabei um betriebliche Rationalisierungsregime (vgl. Becke 2022; Bélanger und Edwards 2013; Baethge 2011) und überbetriebliche institutionelle Kontexte, wie Markt- und Wettbewerbsbedingungen oder Systeme der Arbeitsbeziehungen.
Betriebliche Interaktionsordnungen von Dienstleistungsarbeit weisen konstitutive Elemente auf, die je nach Dienstleistungsorganisation unterschiedliche Konfigurationen und Ausprägungen annehmen. In diesem Abschnitt geht es darum, diese Basiselemente zu skizzieren. In Bezug auf konkrete Interaktionsordnungen können Belastungs- und Ressourcenkonstellation, die mit spezifischen Erscheinungsformen interaktiver Dienstleistungsarbeit (z. B. in der ambulanten Pflege oder der agilen IT-Entwicklung) verbunden sind, ermittelt werden. Nun werden neun Basiselemente betrieblicher Interaktionsordnungen beschrieben, die auf der Grundlage unterschiedlicher Konzepte und Studien zur Interaktionsarbeit sowie in Anlehnung an Goffmans Arbeiten zur Interaktionsordnung identifiziert wurden (vgl. Goffman 1974, 1991, 2001); damit wird kein Anspruch auf die Vollständigkeit der Basiselemente erhoben:
1.
Anwesenheit als Voraussetzung für Interaktionsarbeit
 
2.
Interaktionsarbeit als Kern- oder relevante Nebenaufgabe
 
3.
Sichtbarkeit und Unsichtbarkeit von Interaktionsarbeit
 
4.
Räume der Interaktionsarbeit
 
5.
Dauer, Intensität und Beziehungsqualität der Interaktionsarbeit
 
6.
Kernmerkmale der Dienstleistungsinteraktion
 
7.
Vorgaben interaktiver Dienstleistungsarbeit und Interaktionsspielraum
 
8.
Grenzregulation bei interaktiver Dienstleistungsarbeit
 
9.
Eingriffstiefe von Technik in interaktive Dienstleistungsarbeit
 
Die ersten vier Basiselemente beziehen sich auf Merkmale, die allen Interaktionsordnungen der Dienstleistungsarbeit gemeinsam sind. Der gemeinsame Fluchtpunkt des fünften und des sechsten Elements bildet die Perspektive der Beziehungsqualität interaktiver Dienstleistungsarbeit. Arbeitsorganisatorische bzw. technische Aspekte der Gestaltung von Interaktionsordnungen bilden das gemeinsame Band der übrigen drei Basiselemente.

2.1 Anwesenheit als Voraussetzung für Interaktionsarbeit

Nach Goffman (2001, S. 55) ist die räumlich-zeitliche physische Kopräsenz von Menschen ein konstitutives Merkmal für soziale Interaktionen in Interaktionsordnungen. Die direkte, gemeinsame physische Anwesenheit von Dienstleistenden und Dienstleistungsnehmenden kennzeichnet insbesondere die Interaktionsarbeit in personenbezogenen Dienstleistungen. Sie ist zu unterscheiden von mediatisierter, d. h. technisch vermittelter Interaktionsarbeit, wie bei Call-Center-Dienstleistungen. An die Stelle gemeinsamer körperlicher Anwesenheit tritt hier die technisch vermittelte Anwesenheit (im digitalen Raum).
Interaktionsarbeit auf der Basis gemeinsamer physischer Anwesenheit ist gekennzeichnet durch die Gleichzeitigkeit und Gleichörtlichkeit der Beteiligten (vgl. Heintz 2014, S. 236), wodurch die Interaktionsteilnehmenden unmittelbar aufeinander reagieren können (Tratschin 2020, S. 117 f.). Gleichörtlichkeit verweist darauf, dass Anwesenheit in einen gemeinsamen Wahrnehmungsraum eingebunden ist, der zwei Dimensionen aufweist: Die Beteiligten halten sich in einem gemeinsamen Raum auf, der in der Regel „für alle gleichermaßen hörbar, greifbar und sichtbar ist“ (Heintz 2014, S. 238). Diese gemeinsame Außenwelt vermittelt Informationen über die soziale Situation, in der sich die Teilnehmenden befinden. So handelt es sich bei der stationären Langzeitpflege um Wohneinheiten als gemeinsamer Raum, in dem Pflegekräfte und pflegebedürftige Menschen interagieren. Der gemeinsame Wahrnehmungsraum umfasst zudem die sinnliche Wahrnehmung des jeweiligen Gegenübers, d. h. die „sinnliche Ko-Präsenz der Körper in einer ihnen gemeinsamen Außenwelt“ (Heintz 2014, S. 237).
Die gemeinsame, technisch vermittelte Anwesenheit bei Interaktionsarbeit basiert auf dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, wie Messengerdienste, Telefonie oder Videokonferenzsysteme, die sich hinsichtlich ihrer Zeitstruktur, d. h. synchroner oder asynchroner mediatisierter Kommunikation, und der „sensorischen Komplexität des gemeinsamen Wahrnehmungsraumes“ (Heintz 2014, S. 236), z. B. textbasierte oder bildvermittelte Kommunikation, unterscheiden. Die technisch vermittelte Ko-Temporalität ermöglicht mediatisierte Interaktionsarbeit, bei der – im Falle der Videotelefonie – eine zeitlich unverzögerte Reaktion auf andere Dienstleistungsteilnehmende möglich ist. Bei mediatisierter Präsenz werden Gleichzeitigkeit und Gleichörtlichkeit weitgehend voneinander entkoppelt (vgl. Houben 2017). Dies bedeutet, dass die technisch vermittelte Interaktion unter Anwesenden hier nicht in einem umfänglichen gemeinsamen Wahrnehmungsraum der Beteiligten erfolgt. Die Teilnehmenden können sich selbst bei IuK-Technologien, die der face-to-face-Interaktion nahekommen (z. B. Videokonferenzsysteme), nur audiovisuell und ausschnitthaft wechselseitig wahrnehmen, sodass eine komplexe sinnliche Erfahrung und ganzheitliche Wahrnehmung des Gegenübers nicht möglich ist (vgl. Tratschin 2020; Heintz 2014).
Direkte und technisch vermittelte Interaktionsarbeit können in Interaktionsordnungen der Dienstleistungsarbeit in Mischungsverhältnissen auftreten und sich wechselseitig ergänzen. Je nach Interaktionsanlass und -situation kann es angebracht sein, technisch vermittelte Interaktionsarbeit durch direkten kopräsenten Austausch zu komplementieren. Beispiele bilden soziale Situationen, in denen es darum geht, zwischen den Beteiligten Vertrauen aufzubauen, oder Kooperationskonflikte zu klären (vgl. Heintz 2014).

2.2 Interaktionsarbeit als Kernaufgabe oder relevante Nebenaufgabe

Nicht nur bei personenbezogenen Dienstleistungen (z. B. in der Alten- und Krankenpflege), sondern auch bei administrativen und sachbezogenen Dienstleistungen (z. B. IT-Entwicklung) werden an Schnittstellen zu Kund:innen Anforderungen an die Interaktionsarbeit von Beschäftigten gestellt (vgl. Böhle und Weihrich 2020). Für die Differenzierung von Interaktionsordnungen der Dienstleistungsarbeit ist relevant, ob Interaktionsarbeit als Kernaufgabe oder als für den Dienstleistungsprozess relevante Nebenaufgabe ausgeübt wird. Eine Kernaufgabe bildet die Interaktionsarbeit überall dort, wo Arbeit primär mit und am Arbeitsgegenstand Mensch geleistet wird, insbesondere bei personenbezogenen Dienstleistungen. Die zu leistende Interaktionsarbeit bildet hierbei eine unverzichtbare Grundlage für die Ausübung instrumenteller Arbeitstätigkeiten, ja sie ist eng mit diesen verwoben, z. B. bei pflegebezogenen Verrichtungen in der stationären Langzeitpflege (vgl. Zenz und Becke 2020).
Interaktionsarbeit erweist sich hingegen als eine relevante Nebenaufgabe bei Dienstleistungstätigkeiten, die sich primär auf materielle bzw. immaterielle Arbeitsgegenstände richten, allerdings an relevanten Schnittstellen Arbeit mit Menschen erfordert, wie beim Verkauf von Gütern im Einzelhandel. In beiden Fällen kann die Interaktionsarbeit als Einzelarbeit oder im Rahmen von Arbeitsgruppen bzw. Teams erfolgen (vgl. Hacker 2009, S. 18).

2.3 Sichtbarkeit und Unsichtbarkeit von Interaktionsarbeit

In vielen Dienstleistungsberufen bildet Interaktionsarbeit einen zentralen Referenzpunkt der beruflichen Identität von Beschäftigten, wie das mit Pflegeberufen verbundene Ethos fürsorglicher Praxis (vgl. Senghaas-Knobloch 2008). Die berufliche Identität von Dienstleistenden kann Schaden nehmen, wenn sie ihre berufsethisch geprägten Sinnansprüche an Interaktionsarbeit in Arbeitsprozessen und -strukturen nicht hinreichend realisieren können bzw. Interaktionsarbeit als relevanter Referenzpunkt ihrer Arbeitsidentität nicht anerkannt wird. Die Missachtung oder Nicht-Anerkennung von Interaktionsarbeit erweist sich als besonders problematisch, wenn Interaktionsarbeit als unsichtbare Arbeit geleistet wird.
Freilich entzieht sich Interaktionsarbeit zu einem gewissen Grad der öffentlichen Sichtbarkeit (vgl. Zenz und Becke 2020). Dies gilt vor allem für die intrapsychische Emotionsarbeit von Dienstleistenden, die sich weder von außen beobachten noch objektivieren lässt. Bei anderen Elementen der Interaktionsarbeit ist ein höheres Maß an Sichtbarkeit vorhanden, da sie anhand von Sprache und non-verbalem Ausdruck, wie Mimik und Gestik, der empirischen Beobachtung zugänglich sind. Für die Frage der Sichtbarkeit oder Unsichtbarkeit von Interaktionsarbeit ist allerdings von entscheidender Bedeutung, ob und inwiefern sie in Dienstleistungsorganisationen und aufseiten der Dienstleistungsnehmenden überhaupt als Arbeit(sleistung) anerkannt wird. Die Beantwortung dieser Frage ist eng verwoben mit sozialen Definitionsverhältnissen von Arbeit, die Herrschaftsverhältnisse reflektieren – in Unternehmen, Branchen und in der Gesellschaft. Je nach sozialem Kontext kann Arbeit so oder anders definiert werden (vgl. Leigh Star und Strauss 1999, S. 12 ff.). Die Definition von Arbeit inklusive der Indikatoren, anhand derer Arbeit näher bestimmt wird, entscheidet über ihre Sichtbarkeit bzw. Unsichtbarkeit (Leigh Star und Strauss 1999, S. 12). Unter unsichtbarer (interaktiver) Arbeit soll hier diejenige Arbeit oder Interaktionsarbeit verstanden werden, „deren Resultate nicht identifizierbar sind und deren Ausführung nicht erkennbar und auch nicht als wichtig darstellbar ist“ (Voswinkel und Korzekwa 2005, S. 290).
Leigh Star und Strauss (1999, S. 15 ff.) diskutieren drei soziale Praktiken, die zur Unterscheidung von sichtbarer und unsichtbarer Arbeit beitragen: Die erste Praktik besteht – im Anschluss an Goffman (1991, S. 138 ff.) – darin, die Sonderrolle der Unperson (non-person) zu schaffen. Hierbei sind das Arbeitshandeln oder dessen Ergebnis zwar sichtbar, aber die Arbeitsperson ist in sozialer Hinsicht unsichtbar. Klassische Beispiele hierfür sind Dienstbot:innen, die in privaten Haushalten von Arbeitgebenden tätig sind bzw. dort auch leben (vgl. Coser 2015). Die Herstellung von Unsichtbarkeit als soziale Nicht-Anwesenheit ist eine soziale Leistung, die durch Arbeitgebende und Beschäftigte erbracht wird: Arbeitgebende verhalten sich im Beisein der Dienstbot:innen so, als wären diese gar nicht anwesend. Letztere tragen selbst dazu bei, indem sie vorwiegend auf der Hinterbühne agieren bzw. im Beisein der Arbeitgebenden ihrer Arbeit möglichst zurückhaltend und unauffällig nachgehen (Coser 2015). Mitunter kann das Arbeitsethos der Dienstleistenden auch enthalten, in der Arbeit sozial unsichtbar zu bleiben. Die soziale Unsichtbarkeit der Dienstleistenden geht oft einher mit einem Mikromanagement der Arbeitgebenden, bei dem sie das Arbeitshandeln der Dienstleistenden überwachen und versuchen, die zeitliche Verfügbarkeit über die Arbeitskraft der Dienstleistenden auszuschöpfen bzw. zu erweitern (Leigh Star und Strauss 1999, S. 16).
Die zweite soziale Praktik („Abstracting and manipulation of indicators“) richtet sich auf die Objektivierung von Arbeit auf Basis beobachtbarer und messbarer Indikatoren, die nicht in der Lage sind, die Komplexität des Arbeitshandeln und der Arbeitssituationen abzubilden, aber die Basis für Managemententscheidungen und Ressourcenallokation bilden (Leigh Star und Strauss 1999, S. 15 f.). Arbeitstätigkeiten, die sich der Quantifizierung entziehen, werden nicht in die Personalbemessung sowie in die Arbeits- und Leistungsbewertung einbezogen und erfahren daher keine materielle und oft auch unzureichende symbolische Anerkennung, wie in der stark ökonomisierten Alten- und Krankenpflege (vgl. Kumbruck und Senghaas-Knobloch 2015; Zenz und Becke 2020). Die dritte soziale Praktik bezeichnen Leigh Star und Strauss (1999, S. 15) als „disembedding background work“. Diese Praktik geht von Dienstleistenden aus, die auf eine Anerkennung ihrer unsichtbaren Arbeitsleistungen drängen, um Ansprüche an die Legitimierung ihrer unsichtbaren Arbeit als Arbeit und der Professionalisierung ihrer Arbeit geltend zu machen (Leigh Star und Strauss 1999, S. 20).
Die Herstellung von Sichtbarkeit bildet eine Basis für die Anerkennung von Interaktionsarbeit. Sichtbarkeit im Sinne von Transparenz kann im betrieblichen Interesse jedoch primär angestrebt werden, um Arbeitsprozesse und Mitarbeitende – technisch vermittelt bzw. digital – zu überwachen (vgl. Zuboff 2019). Aus der Perspektive von Beschäftigten wird Sichtbarkeit problematisiert, wenn dadurch ihre Arbeitsleistung umfassend kontrolliert bzw. ihre Tätigkeitsspielräume eingeschränkt werden. Dies gilt u. a. für Freiheitsgrade in der Interaktionsarbeit, Diskretion und Vertraulichkeit zu wahren (z. B. in Prozessen der Sterbebegleitung durch Pflegekräfte) (vgl. Leigh Star und Strauss 1999, S. 21).

2.4 Räume der Interaktionsarbeit

Interaktionsarbeit wird an sehr unterschiedlichen Orten geleistet, wie in Krankenhäusern, in Fahr- oder Flugzeugen, in Privathaushalten von Kund:innen oder aber in virtuellen Räumen. Gleichwohl wird die räumliche Dimension der Interaktionsarbeit bisher in der Arbeitsforschung – von Ausnahmen abgesehen (siehe Voswinkel und Korzekwa 2005, 297 f.) – oft vernachlässigt. Rekurriert wird zumeist noch auf die räumliche Unterscheidung von Front-Line-Work und Arbeiten im Back Office (vgl. Böhle 2006; Frenkel et al. 1999), die an Goffmans Unterscheidung von Vorder- und Hinterbühne des Alltagshandelns anschließt (Goffman 1991).
Das Konzept der Interaktionsordnung verleiht der räumlichen Dimension interaktiver Dienstleistungsarbeit mehr Aufmerksamkeit. Hierfür ist vor allem eine stärker raumsoziologische Fundierung der Interaktionsarbeit hilfreich: Goffmans Konzept der Interaktionsordnung weist eine größere inhaltliche Nähe zur neueren Raumsoziologie auf, die von einem relationalen Raumverständnis ausgeht. Raum wird hier verstanden als „eine relationale (An)Ordnung von Lebewesen und sozialen Gütern an Orten“ (Löw 2017, S. 271). Die relationale Perspektive betont, dass Räume durch soziales Handeln hervorgebracht und verändert werden können. Hierfür sind Synthese- und Platzierungsleistungen bedeutsam: Prozesse der raumbezogenen Wahrnehmung und Interpretation und damit verbundene Raumbilder sind demnach eng verwoben mit der Platzierung „… jener Güter und Menschen an Orten in Relation zu anderen Gütern und Menschen“ (Löw 2017, S. 263). Goffmans Konzept schließt insofern an diese relationale Perspektive an, als es die soziale Wahrnehmung räumlicher Strukturen in Interaktionsordnungen hervorhebt und zugleich Prozesse der Auseinandersetzung um „Territorien des Selbst“ bzw. deren Aneignung, Grenzverletzung und -verschiebung in den Blick nimmt (Goffman 1974, S. 54 ff.). Demnach werden in Interaktionsprozessen soziale Orte hinterfragt, die in der Interaktion und in der Sozialstruktur von Interaktionsbeteiligten besetzt werden (Frehse 2016, S. 12). So geht Goffman (1974, S. 55) davon aus, dass einige Teilnehmende in sozialen Interaktionssituationen territoriale Ansprüche auf ein Reservat erheben, das sich auf ihr Anrecht, ein Gut oder ein Reservat zu besitzen, bzw. zu kontrollieren und zu verfügen, gründet. Andere Teilnehmende können dieses Anrecht bezweifeln und Gegenansprüche reklamieren, die den Anspruchserhebenden herausfordern oder bedrohen (Goffman 1974, S. 55). In Anlehnung an Goffman lässt sich untersuchen, inwiefern durch Interaktionsarbeit räumliche Strukturen (mit)konstituiert und verändert werden und welche Folgen dies für die Qualität der Dienstleistung, die Arbeitsqualität und die Beziehungsqualität zwischen Dienstleistenden und Dienstleistungsnehmenden hat.
Auf einen wichtigen raumbezogenen Aspekt für die interaktive Dienstleistungsarbeit weisen Voswinkel und Korzekwa (2005, S. 298) hin, wenn sie hervorheben, dass Kund:innen und Beschäftigte den gemeinsamen Interaktionsraum unterschiedlich wahrnehmen und definieren können: als öffentlichen Raum aus Kund:innensicht und als (halböffentlichen) Raum der erwerbsbezogenen oder betrieblichen Lebenswelt aus der Perspektive der Dienstleistenden. Je nach Raumdefinition können die Beteiligten in der Dienstleistungsinteraktion der Geltung von Anstands- und Höflichkeitsregeln einen unterschiedlichen Stellenwert beimessen (Voswinkel und Korzekwa 2005, S. 298). Aus differenten Raumdefinitionen können Konflikte in der Interaktionsarbeit resultieren.
Goffman nimmt Raum als „konditionierendes Medium“ (Frehse 2016, S. 13) in den Blick, welches das Verhalten von Menschen in sozialen Interaktionen beeinflussen kann. So können sozial konstituierte räumliche Strukturen und Arrangements Interaktionsarbeit restringieren oder erleichtern: „Mit anderen Worten: Raum prägt unser Verhalten und drückt ihm seinen Stempel auf. Räume helfen zu entscheiden, in welcher Situation wir uns befinden. Sie strukturieren vor, welche Erwartungen wir haben können, sie strukturieren Interaktionsabläufe, machen einige wahrscheinlich, andere unwahrscheinlich“ (Schroer 2006, S. 176). So ist es Beschäftigten in Altenpflegeeinrichtungen oft kaum möglich, Abstand von emotional besonders belastenden Arbeitssituationen zu gewinnen, wenn es dort u. a. an Rückzugsräumen mangelt (Zenz und Becke 2020).
Die sozial hervorgebrachte Veränderung räumlicher Strukturen kann sich direkt auf Interaktionsordnungen der Dienstleistungsarbeit auswirken. Deutlich wurde dies während der Coronapandemie, die einer Refiguration von Räumen Vorschub leistete, die durch zwei spannungsreiche Raumlogiken geprägt ist (vgl. Löw und Knoblauch 2020): Die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des COVID-19-Infektionsriskos orientieren sich an der räumlichen Logik territorialer Schließung, wie sie in Maßnahmen des ,social distancing‘, der Quarantäne infizierter Personen oder des Lockdowns volkswirtschaftlicher Bereiche zum Ausdruck kommt. Diese Logik erstreckt sich auch auf Betriebe und private Haushalte. Die Netzwerklogik als zweite räumliche Logik ist durch „the densification of digital networking processes and a massive opening up of communication channels fulfilling new functions in the crisis“ (Löw und Knoblauch 2020, S. 222) charakterisiert. Sie manifestiert sich in der Ausweitung digitaler Arbeitszusammenhänge aufgrund der krisenbedingten Verlagerung von Arbeit ins Homeoffice von Beschäftigten. Mit Blick auf Dienstleistungsinteraktionen bedeutet dies, dass physisch kopräsente Interaktionsarbeit – soweit dies möglich erscheint – zum Zwecke des Infektionsschutzes durch mediatisierte Interaktionsarbeit substituiert wird.

2.5 Dauer, Intensität und Beziehungsqualität der Interaktionsarbeit

Ob und inwiefern sich zwischen Dienstleistenden und Dienstleistungsnehmenden in der Interaktionsarbeit eine vertrauensvolle Beziehung herausbilden kann oder es bei einem flüchtigen Kontakt bleibt, hängt u. a. vom Grad der Standardisierung der Dienstleistung und ihrer Erstellung ab. Dienstleistungsprozesse lassen sich in unterschiedlichem Ausmaß standardisieren. Grenzen der Standardisierung liegen in den spezifischen Aufgabenanforderungen interaktiver Dienstleistungsarbeit. Je komplexer und kundenspezifischer die Tätigkeitsanforderungen sind, desto weniger ist es möglich, Dienstleistungsprozesse zu standardisieren (vgl. Mills und Margulies 1980). Der Grad der Standardisierung reflektiert allerdings auch das jeweilige Verständnis der Kund:innenorientierung von Dienstleistungsorganisationen (vgl. Voswinkel und Korzekwa 2005). Unternehmen, die beabsichtigen, ihre Dienstleistungsprozesse möglichst effizient zu gestalten, indem sie diese regelorientiert standardisieren und routinisieren, begrenzen die Autonomie- und Interaktionsspielräume von Beschäftigten im Umgang mit Dienstleistungsnehmenden (vgl. Mills und Margulies 1980, S. 261).
Ein systematisierender Zugang zur sozialen Qualität interaktiver Dienstleistungsarbeit geht auf Barbara Gutek (1999) zurück, die Begegnungen, Pseudobeziehungen und soziale Beziehungen zwischen Dienstleistenden und Dienstleistungsnehmenden unterscheidet. Die ersten beiden Formate kennzeichnet ein relativ hohes Maß an standardisierter und routinisierter Dienstleistungsarbeit. Bei Dienstleistungsbegegnungen (encounters) handelt es sich um flüchtige Begegnungen zwischen Fremden, die nicht davon ausgehen, auch zukünftig miteinander zu interagieren (Gutek 1999, S. 605). Ein Beispiel hierfür sind Begegnungen zwischen Kassierer:innen und Kund:innen in Supermärkten. Encounters basieren auf der prinzipiellen Austauschbarkeit der Dienstleistenden, da die standardisierte Dienstleistung in gleicher Qualität von anderen (geschulten) Beschäftigten erbracht werden kann. Das zweite Format, die Pseudobeziehungen, zielt darauf ab, eine Beziehung zwischen Kund:innen und der Dienstleistungsorganisation aufzubauen. Die angestrebte Vertrautheit und Identifikation der Kund:innen ist hier auf die Organisation, ihre Marken, Regeln und Verfahren gerichtet. Kundenbezogene Informationen werden so aufbereitet und verarbeitet, dass sie potenziell allen Dienstleistenden der Organisation zur Verfügung stehen. Pseudobeziehungen schließen eine wiederholte Dienstleistungsinteraktion zwischen Kund:innen und konkreten Beschäftigten weitgehend aus (Gutek 1999, S. 606). Unternehmen, die Pseudobeziehungen zu Kund:innen favorisieren, verfolgen oft eine bürokratische Kundenorientierung, die auf eine starke Routinisierung und Standardisierung der Interaktionsarbeit setzt, und bei der Beschwerden und Sonderwünsche von Kund:innen durch Funktionsstellen bearbeitet werden (vgl. Voswinkel und Korzekwa 2005; Gutek 1999).
Hingegen ist der dritte Typus, die Dienstleistungsbeziehung, durch häufigere Interaktionskontakte, direktes Feedback und einen relativ kontinuierlichen Austausch zwischen Kund:innen und Dienstleistenden geprägt, der eine wechselseitige Identifikation, den Aufbau gemeinsam geteilten Wissens – z. B. um Kund:innen und ihre Belange auf der einen Seite und um die Arbeitsbedingungen der Dienstleistenden auf der anderen Seite – und sozialen Vertrauens ermöglicht (Gutek 1999, S. 609 f.). An die Stelle der Fremdheit der flüchtigen Begegnung treten konkrete interpersonale Interaktionsbeziehungen auf der Basis von Bekanntschaft (Goffman 2001, S. 91 f.) Beide Seiten orientieren sich an einer Fortsetzung der Dienstleistungsbeziehung. Komplexe aufgabenbezogene Problemlösungs- und Beratungsprozesse oder soziale Dienstleistungen, insbesondere für vulnerable bzw. gesundheitlich beeinträchtigte Zielgruppen, begünstigen eine längere Kontinuität und auch Intensität der Dienstleistungsbeziehung (vgl. Mills und Margulies 1980).
Der Typus der Dienstleistungsbeziehung ist zumindest um eine Variante zu ergänzen, die eher durch gelegentliche Kooperationsanlässe strukturiert ist, aber gleichwohl durch ein hohes Maß an zeitlicher Dauerhaftigkeit geprägt sein kann, wie Dienstleistungsbeziehungen zwischen Versicherungsmakler:innen und ihren langjährigen Kund:innen. Solche wiederkehrenden, diskontinuierlichen Begegnungen ermöglichen über längere Zeit eine Vertrauensentwicklung zwischen den Beteiligten. Sie setzen voraus, dass die Beratungsqualität den Erwartungen der Dienstleistungsnehmenden wiederholt entspricht.
Dienstleistungsbeziehungen können durch soziale Asymmetrie bzw. Machtungleichgewichte zwischen den Beteiligten geprägt sein. Böhle (2006, S. 330 ff.) bezeichnet solche Dienstleistungsbeziehungen als Dispositionsbeziehungen, die unterschiedliche Erscheinungsformen und Quellen sozialer Über- und Unterordnung aufweisen können. So kann – wie im Falle der Versicherungsmakler:innen – die übergeordnete Position der Dienstleistenden begründet sein durch Expert:innenwissen, auf das Klient:innen angewiesen sind, um ein Problem zu lösen. Eine weitere Quelle für hierarchisch geprägte Dienstleistungsbeziehungen bildet die soziale Angewiesenheit von Personen auf sozialstaatliche Hilfen und Unterstützung, z. B. im Rahmen der Sozialhilfe und der Vermittlungsarbeit für Arbeitslose durch Mitarbeitende der Arbeitsagentur. Hier liegt das Dispositions- und Direktionsrecht über die Erbringung der Dienstleistung bei den Dienstleistenden.
Eine dritte Quelle asymmetrischer Dienstleistungsbeziehungen besteht in der psycho-physischen Vulnerabilität von Menschen. Im Verlaufe ihres Lebens können Menschen in Situationen geraten, in denen sie mehr oder weniger stark auf gesundheitsbezogene Hilfen, Unterstützung und Behandlung angewiesen sind. Dies gilt vor allem für Lebensphasen zu Beginn und am Ende des Lebenswegs, die durch ein hohes Maß an existenzieller Angewiesenheit auf lebensnotwendige Sorgetätigkeiten durch (professionelle) Dienstleistende geprägt sind (Senghaas-Knobloch und Kumbruck 2008, S. 15 ff.), etwa in der Palliativpflege. In asymmetrischen Dispositionsbeziehungen orientiert sich die Interaktionsarbeit der Dienstleistenden oft daran, deren hierarchischen bzw. asymmetrischen Charakter zurückzunehmen oder abzuschwächen, um die Kooperationsbereitschaft der Dienstleistungsnehmenden zu gewinnen oder zu erhalten (Böhle et al. 2015a, S. 42 f.). Die Art und Weise, wie dies geschieht, kann nach den Quellen sozialer Asymmetrie und spezifischen Kontexten der Dienstleistungsbeziehungen variieren.
Davon zu unterscheiden sind Dispositionsbeziehungen, in denen Dienstleistende den Dienstleistungsnehmenden untergeordnet sind, z. B. im Falle von Haushaltshilfen. Hierbei werden Dienstleistende durch Dienstleistungsnehmende kontrolliert. Zudem wird von ihnen erwartet, den Anweisungen der Empfänger:innen Folge zu leisten. Der Zugriff auf die Arbeitskraft der Dienstleistenden ist in der Dispositionsbeziehung begrenzt auf die vertraglich vereinbarte Dienstleistungserbringung und damit auf ein bestimmtes Dienstleistungsergebnis.

2.6 Kernmerkmale der Dienstleistungsinteraktion

Kern et al. (2021) haben in ihrer Studie zur Analyse des Zusammenhangs zwischen Emotionsarbeit und dem Wohlbefinden von Dienstleistenden vier Typen oder Kernmerkmale der Dienstleistungsinteraktion (in Bezug auf die Emotionsregulation von Dienstleistenden) identifiziert (Kern et al. 2021, S. 4 ff.): die Komplexität der Dienstleistungsinteraktion, ihre kundenspezifische Gestaltung, die Nicht-Ersetzbarkeit der Dienstleistenden und die Identifikation mit Kund:innen. Diese Kernmerkmale implizieren mit Blick auf Begegnungen, Pseudobeziehungen und Dienstleistungsbeziehungen unterschiedliche Ausprägungen. Unter den drei Idealtypen der Beziehungsqualität interaktiver Dienstleistungsarbeit bildet die Dienstleistungsbeziehung jenen Typus, der die höchsten sozio-emotionalen Anforderungen an die Interaktionsarbeit der Beschäftigten stellt.
Das Kernmerkmal der Interaktionskomplexität bezeichnet „the extent to which the solution of customer demands requires complex information and decision processes“ (Kern et. al. 2021, S. 4). Die Interaktionskomplexität unterscheidet sich in ihrer Ausprägung nach Berufsgruppen. Beschäftigte aus Berufsgruppen mit hoher Interaktionskomplexität verfügen über relativ große arbeitsbezogene Dispositionsspielräume zur Gestaltung der Interaktionsbeziehungen mit Kund:innen. Ihre Interaktionsarbeit erfordert ein hohes Maß an professioneller Kompetenz, da das Erkennen, Definieren und Strukturieren von Kund:innennproblemen sowie die Entwicklung angemessener Lösungsstrategien Interaktionsarbeit mit Kund:innen erfordert. Bei Berufsgruppen, deren Dienstleistungsinteraktion durch eine geringe Interaktionskomplexität geprägt ist, werden oft nur einfach strukturierte Informationen mit Kund:innen ausgetauscht, sodass die Arbeitsinteraktion eher oberflächlich bleibt. Mit Blick auf die drei Typen der Beziehungsqualität ist die Interaktionskomplexität bei flüchtigen Dienstleistungsbegegnungen gering ausgeprägt, während sie ihre höchste Ausprägung in Dienstleistungsbeziehungen erfährt.
Die kundenspezifische Gestaltung der Dienstleistungsinteraktion (customization of service interactions) bezieht sich auf das Ausmaß, in dem es erforderlich ist, die Dienstleistungsarbeit kundenindividuell anzupassen. Bei einem hohen Grad an kundenspezifischer Dienstleistungsinteraktion wird von Beschäftigten erwartet, ein breiteres Spektrum an Arbeitsemotionen – inklusive negativer Gefühle – in der Interaktionsarbeit auszudrücken (Kern et al. 2021). Beschäftigte, deren Interaktionsarbeit kaum kundenspezifisch ausgerichtet ist, orientieren sich eher an standardisierten Vorgaben und Skripten im Umgang mit Kund:innen, wobei primär der Ausdruck positiver Emotionen erwünscht wird. Dies ist bei Begegnungen und Pseudobeziehungen eher der Fall als bei Dienstleistungsbeziehungen, deren Entwicklung durch Bedarfe der kundenspezifischen Gestaltung der Dienstleistungsinteraktion gefördert wird.
Der dritte Typus von Dienstleistungsinteraktionen erstreckt sich auf die Nicht-Ersetzbarkeit von Dienstleistenden (Non-substitutability of servic providers). Diese bezeichnet „to what extent a service encounter is bound to a certain employee“ (Kern et. al. 2021, S. 4). Wenn Beschäftigte über relevante kundenspezifische Hintergrundinformationen, eine Kenntnis der Historie des Kund:innenproblems verfügen bzw. es für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist, eine vertrauensbasierte und langfriste Interaktionsbeziehung zu Kund:innen aufzubauen, sind spezifische dienstleistende Personen erfolgskritisch für die Dienstleistungsinteraktion. Dieses Hintergrund- oder Orientierungswissen um Dienstleistungsnehmende ist bei flüchtigen Dienstleistungsbegegnungen kaum bedeutsam. Im Rahmen von Pseudobeziehungen erhält es Relevanz im Sinne generalisierter und objektivierbarer Informationen über spezifische Gruppen von Dienstleistungsnehmenden (z. B. ältere und jüngere, männliche und weibliche Kund:innen), die erhoben, analysiert und verwendet werden, um Dienstleistungsnehmende an eine konkrete Dienstleistungsorganisation zu binden. Überall dort, wo die Gestaltung von Dienstleistungsinteraktionen ein spezifisches Hintergrund- und Orientierungswissen über Dienstleistungsnehmende, deren konkrete Bedarfe und Bedürfnisse und eventuell auch ihrer näheren Lebensumstände voraussetzt, geraten Dienstleistungsbegegnungen und Pseudobeziehungen an ihre Grenzen. Hier wird der Aufbau von an Langfristigkeit und auf Vertrauensentwicklung orientierten Dienstleistungsbeziehungen angestrebt. Sie sind zumindest an die wechselseitige Bekanntschaft und den fortgesetzten interpersonalen Austausch zwischen Dienstleistenden und Dienstleistungsnehmenden gebunden. Die Person des Dienstleistenden ist hierbei oft ein kritischer Erfolgsfaktor für die erlebte Dienstleistungsqualität der Dienstleistungsnehmenden. Sie zu ersetzen, würde bedeuten, die Dienstleistungsbeziehung in Frage zu stellen und birgt das Risiko einer Abwanderung der Dienstleistungsnehmenden.
Das Kernmerkmal der Identifikation mit Kund:innen wird definiert als „the extend to which service employees are required to take a customer’s perspective and identify with customer needs“ (Kern et. al. 2021). Die Möglichkeit zur Identifikation mit Kund:innen eröffnet sich bei Dienstleistungsbeziehungen im höheren Maße als bei flüchtigen Dienstleistungsbegegnungen und Pseudobeziehungen.

2.7 Vorgaben interaktiver Dienstleistungsarbeit und Interaktionsspielraum

Dienstleistende sind in ihrem Arbeitshandeln oft damit konfrontiert, Vorgaben, d. h. explizite bzw. implizite Regeln und Normen, zur Interaktionsarbeit zu beachten. Hierbei kann es sich um generalisierte, d. h. kulturell geprägte soziale Verhaltenserwartungen handeln, an denen sich Dienstleistende in der Interaktionsarbeit orientieren (vgl. Goffman 2001), wie das Einhalten von Konventionen der Höflichkeit und des Respekts. Vorgaben können sich überdies in berufsethischen Normen und Vorstellungen oder in impliziten wie expliziten Verhaltenserwartungen von Dienstleistungsorganisationen zur Regulierung der Interaktionsarbeit von Beschäftigten widerspiegeln. Organisatorische Verhaltenserwartungen bzw. Regeln richten sich oft auf die Emotionsarbeit, d. h. die Emotionsregulation und Gefühlsdarstellung, sowie auf die Gefühlsarbeit (vgl. Hochschild 1979; Strauss et al. 1980). Überdies beziehen sich normative Verhaltenserwartungen auch auf die betrieblich erwartete Kund:innenorientierung der Mitarbeitenden. Hierbei wird „das soziale Leistungsergebnis durch die Orientierung am Gebrauchswert des Kunden definiert“ (Voswinkel und Korzekwa 2005, S. 31). Organisationen können Verhaltensstandards der Interaktionsarbeit Nachdruck verleihen, wenn sie ihre Verletzung oder Nichtbeachtung durch Beschäftigte mit Sanktionen belegen (vgl. Strauss et al. 1980). Auch Dienstleistungsnehmende können die Interaktionsarbeit von Dienstleistenden sanktionieren, wenn diese aus Sicht der Erstgenannten nicht normativen sozialen Erwartungen an Freundlichkeit, Respekt und Höflichkeit entspricht. Dies ist z. B. der Fall wenn Kund:innen in der Gastronomie Servicekräften Trinkgeld vorenthalten, da sie sich nicht respektvoll behandelt fühlten.
Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal von Interaktionsordnungen der Dienstleistungsarbeit besteht in den (betrieblich gewährten) Freiheitsgraden der Dienstleistenden zur Ausübung von Interaktionsarbeit. Sie verweisen auf eine bisher kaum beachtete wie empirisch untersuchte Dimension arbeitsbezogener Dispositions- und Entscheidungsspielräume: den Interaktionsspielraum. Dieser wird nach Dormann et al. (2002, S. 203) verstanden als „eine spezielle Art der Kontrolle darauf, wie sehr eine Person die soziale Interaktion, die der Emotionsarbeit zugrunde liegt, beeinflussen kann“. Hier wird das Konzept des Interaktionsspielraums fokussiert auf die Regulation von Emotionsarbeit. Es lässt sich meines Erachtens aber auch weiter fassen im Sinne des Kontroll- und Entscheidungsspielraums dienstleistender Personen, die Interaktionsarbeit selbsttätig zu gestalten. Der Interaktionsspielraum umfasst demnach die Freiheitsgrade der Dienstleistenden zur Gestaltung von Interaktionsarbeit – und zwar in Bezug auf:
  • die zeitliche Dimension: Dauer sowie Beginn und Ende der Dienstleistungsinteraktion
  • die Möglichkeit eines situativ angemessenen Umgangs mit betrieblichen Verhaltenserwartungen an die Interaktionsarbeit, ohne Sanktionen befürchten zu müssen; dies impliziert Chancen zur Selbststeuerung der Gefühlsdarstellung (Nerdinger 2012, S. 14–16)
  • Möglichkeiten, soziale Unterstützung – durch Führungskräfte oder Kolleg:innen – zu mobilisieren, um hohe Anforderungen an Interaktionsarbeit besser bewältigen zu können,
  • Freiheitsgrade, die Zusammenarbeit mit spezifischen Dienstleistungsnehmenden unter bestimmten Bedingungen nicht eingehen bzw. fortsetzen zu müssen (z. B. bei der Diskriminierung von Dienstleistenden).

2.8 Grenzregulation bei interaktiver Dienstleistungsarbeit

In der Gestaltungsperspektive umweltoffener sozio-technischer Arbeitssysteme bezeichnet Grenzregulation „die Möglichkeit, die Prozesse im Arbeitssystem mit den Anforderungen aus der Systemumwelt abzustimmen“ (Schüpbach 2007, S. 38). Aufgaben der Grenzregulation beinhalten, die Organisation nach außen zu repräsentieren, Vernetzungen mit der Systemumwelt im Sinne der Organisation bzw. ihrer Primäraufgabe vorzunehmen und Probleme an der Schnittstelle zwischen Organisation und Umwelt zu klären (vgl. Grote et al. 2004). Eine Besonderheit interaktiver Dienstleistungsarbeit besteht darin, dass Beschäftigte mit Anforderungen an die Grenzregulation konfrontiert sind, da sie als Repräsentant:innen einer Dienstleistungsorganisation mit Kund:innen, Klient:innen oder Patient:innen interagieren, die in der sozialen Organisationsumwelt verortet sind.
Formen dezentraler Grenzregulation geraten oft an Grenzen, wenn Spannungen oder Konflikte zwischen Dienstleistenden und Dienstleistungsnehmenden so eskalieren, dass die Kooperationsbasis gefährdet ist bzw. sie hohe sozio-emotionale Arbeitsbelastungen induzieren. In Interaktionsordnungen der Dienstleistungsarbeit nehmen dann häufig Führungskräfte die Aufgabe der Grenzregulation wahr (vgl. Becke et al. 2015). Die Grenzregulation stellt hierbei besonders hohe Anforderungen an ihre triadische Kompetenz als Fähigkeit, „die in diesen Beziehungsdreiecken auftretenden Widersprüche und Konflikte auszuhalten und zu balancieren, ohne in eine Richtung zu vereinfachen oder den Kontakt nach einer Seite hin abreißen zu lassen“ (Tietel 2006, S. 328). Die Grenzregulation durch Führungskräfte hat oft den Charakter einer sozialen Unterstützungsressource für Beschäftigte (vgl. Becke et al. 2015).

2.9 Eingriffstiefe von Technik in interaktive Dienstleistungsarbeit

Dienstleistungsorganisationen sind aus betriebsökonomischen Gründen daran interessiert, Dienstleistungsarbeit zu rationalisieren, etwa durch Strategien der Standardisierung und Technisierung (vgl. Baethge 2011, S. 452). Ihre Technisierung mittels digitaler Technikanwendungen kann eine unterschiedliche Interventionstiefe in Dienstleistungsinteraktionen aufweisen (vgl. Hielscher 2020; Baethge 2011). Die Dienstleistungs- und die Arbeitsqualität werden insbesondere durch Technikanwendungen geprägt, die unmittelbar den Prozess der Dienstleistungsinteraktion beeinflussen. Technikanwendungen finden bei Beschäftigten eine positive Resonanz, wenn sie eine merkliche Entlastung im Arbeitsalltag ermöglichen (z. B. Dokumentationsaufgaben reduzieren helfen) und den Kern ihres Arbeitshandelns, also Ansprüche an eine gute Arbeits- und Dienstleistungsqualität und Arbeitsautonomie, nicht beeinträchtigen (vgl. Hielscher 2020, S. 43). Allerdings können digitale Technikanwendungen dazu beitragen, den Arbeitsprozess in zeitlicher und leistungsbezogener Hinsicht zu überwachen sowie die Reihenfolge und Ausführung von Arbeitsaufgaben vorzugeben. Neue Anforderungen an Vermittlungsarbeit entstehen, wenn digitale Techniken unmittelbar in Dienstleistungsinteraktionen einzubinden sind: Nun gilt es für Beschäftigte, in der Interaktionsarbeit mit den Dienstleistungsnehmenden die Technikanwendung zu begründen und zu erläutern, um Vorbehalte und Irritationen im Sinne kooperativer Aufgabenbearbeitung abzubauen bzw. zu vermeiden (vgl. Hielscher et al. 2015, S. 144 ff.; Hielscher 2020, S. 41).

3 Exemplarische Interaktionsordnungen interaktiver Dienstleistungsarbeit

Interaktionsordnungen interaktiver Dienstleistungsarbeit werden nun am Beispiel der beiden FlexiGesA-Unternehmenspartner aus den IT-Services und den ambulanten sozialen Dienstleistungen skizziert. Die Darstellung der betrieblichen Interaktionsordnungen kann hier nur kursorisch erfolgen. Sie geht von der Überlegung aus, dass empirisch zu untersuchende Interaktionsordnungen spezifische Konfigurationen ihrer Basiselemente aufweisen. Hierbei wird exemplarisch die Gesundheitsrelevanz betrieblicher Interaktionsordnungen verdeutlicht.

3.1 Die Interaktionsordnung des IT-Unternehmens

Bei dem IT-Dienstleister handelte es sich um ein mittelständisches Unternehmen, das kundenspezifische und innovative Softwarelösungen vorwiegend mithilfe agiler Methoden entwickelt (vgl. Zenz et al. sowie Rolfes und Brandes in diesem Band). Im Folgenden wird die Interaktionsordnung des IT-Dienstleisters skizziert.

Interaktionsarbeit als relevante Nebenaufgabe

Die Primäraufgabe des IT-Unternehmens bildet die Entwicklung neuartiger und kundenindividueller Softwarelösungen. Hierbei erweist sich die Interaktionsarbeit als relevante Nebenaufgabe, deren hoher Stellenwert bereits im Agilen Manifest, d. h. den Leitlinien agilen Arbeitens, normativ begründet wird. Demnach soll Individuen und Interaktionen eine höhere Relevanz als Prozessen und Werkzeugen zukommen (vgl. Preußig 2018, S. 39). Interaktionsarbeit spielt in der betrieblichen Praxis agilen Arbeitens eine wichtige Rolle, die aus der Selbstorganisation der Teamarbeit und der weitreichenden Integration von Kund:innen in den IT-Entwicklungsprozess resultiert. Dabei werden relativ hohe Anforderungen an die Interaktionsarbeit der Beschäftigten gestellt: Nach innen, d. h. teamintern, erfordert die Selbstorganisation der Teams Interaktionsarbeit, um die Entwicklungsarbeiten an oft mehreren, parallel zu bearbeitenden Projekten im Team untereinander zu koordinieren, sich auf Qualitätsmaßstäbe ihrer Arbeit zu verständigen, gemeinsame Standards der Teamkooperation auszuhandeln und Teamkonflikte konstruktiv zu bearbeiten. Nach außen, d. h. mit Kund:innen, ist Interaktionsarbeit zu leisten, um sich mit diesen im Arbeitsprozess abzustimmen, Erwartungen an IT-Projekte zu klären, zu den Kund:innen eine vertrauensbasierte Kooperationsbeziehung aufzubauen und zu pflegen sowie Konflikte zu lösen.

Anwesenheit als Voraussetzung für Interaktionsarbeit

Eine Besonderheit der Interaktionsarbeit mit Kund:innen besteht in der IT-Entwicklung darin, dass diese weniger in zeitlich-räumlicher Kopräsenz als technisch vermittelt, d. h. über Telefon, E-Mail-Austausch und Videokonferenzsysteme, erfolgt. Technik dient hier als Medium der Kommunikation und als zentrales Arbeitsmittel; sie prägt damit in erheblichem Maße den Charakter der interaktiven Dienstleistungsarbeit. Die technisch vermittelte Interaktionsarbeit wird allerdings durch Begegnungen in zeitlich-räumlicher Kopräsenz ergänzt, die unterschiedliche Funktionen aufweisen: Sie dienen dazu, Kund:innen persönlich kennenzulernen sowie mit diesen eine vertrauensbasierte Kooperation aufzubauen und zu erhalten. Durch das Angebot des wechselseitige Duzens soll z. B. eine persönlich gefärbte Kommunikation auf Augenhöhe, d. h. eine kollaborative Atmosphäre der Nähe zwischen Teammitgliedern und Kund:innen, hergestellt werden. Zugleich sollen dadurch mögliche wissensbasierte Machtasymmetrien in der Kooperation mit Kund:innen symbolisch eingehegt bzw. reduziert werden. Begegnungen in zeitlich-räumlicher Kopräsenz werden überdies vorgesehen, um zu Beginn der Projektkooperation in Workshops oder im Rahmen agiler Hospitationen den Kund:innen agile Arbeitsweisen nahezubringen. Hierbei leisten die Teammitglieder Animationsarbeit (vgl. Voswinkel und Korzekwa 2005, S. 157 ff.), bei der sie eine positive Grundstimmung der Kund:innen gegenüber agilen Arbeitsweisen anstreben. Es geht darum, dass Kund:innen Vertrauen in agile Arbeitsverfahren und Methoden entwickeln.

Räume der Interaktionsarbeit

Die IT-Entwickler:innen kooperieren mit Kund:innen in unterschiedlichen Räumen: Auf der einen Seite wird Interaktionsarbeit in mediatisierten, technisch vermittelten Räumen geleistet, bei der die Gleichzeitigkeit und die Gleichörtlichkeit der Beteiligten voneinander entkoppelt sind, wie im Falle von Videokonferenzen zur Besprechung des Projektfortschritts. Auf der anderen Seite erfolgt die Interaktionsarbeit in zeitlich-räumlicher Kopräsenz, sei es bei Meetings im IT-Unternehmen oder aber in Arbeitstreffen am Unternehmensstandort der Kund:innenseite. Die räumliche Figuration der Interaktionsarbeit hat sich allerdings verändert, da die Projektarbeit während der Coronapandemie überwiegend ins Homeoffice der Beschäftigten verlagert wurde, sodass die zeitlich-räumlich kopräsente Interaktionsarbeit mit Kund:innen de facto nicht mehr erfolgte.
Die IT-Entwickler:innen verwiesen in unseren Gruppendiskussionen wiederholt auf die Begrenzungen, die mit technisch vermittelter Interaktion in virtuellen Räumen verbunden sind. Dies betrifft ganz wesentlich die Unmöglichkeit, Kund:innen umfassend in ihrer Leiblichkeit wahrzunehmen und anhand ihrer Mimik, Gestik und körperlichen Haltung Rückschlüsse auf ihre jeweiligen Stimmungen und Befindlichkeiten ziehen zu können. Diese Problematik wurde aus Sicht der IT-Entwickler:innen durch die Coronapandemie verschärft, da seither ein durch Gleichzeitigkeit und Gleichörtlichkeit geprägter, direkter interpersonaler Austausch mit Kund:innen entfiel. Direkte Interaktion wird – seit Beginn der Pandemie umso mehr – als unverzichtbare Basis für ein situativ flexibles Eingehen auf Kund:innen betrachtet. Sie ermöglicht Beschäftigten den informellen Austausch mit Kund:innen, fördert das persönliche Kennenlernen und schafft Gelegenheitsstrukturen, um noch interessantere Entwicklungsaufgaben zu sondieren und Folgeaufträge anzubahnen (vgl. Becke 2020).

Beziehungsqualität und Kernmerkmale der Dienstleistungsinteraktion

Die Interaktionsordnung des IT-Dienstleisters lässt sich als Dispositionsbeziehung zwischen Dienstleistenden und Dienstleistungsnehmenden charakterisieren (vgl. Böhle 2006). Zwischen beiden Seiten besteht ein asymmetrisches Verhältnis, da Kund:innen auf die fachliche Expertise der Dienstleistenden angewiesen sind, um ihr technisches Problem zu lösen.
Im Falle des IT-Unternehmens ergeben sich oftmals relativ dauerhafte Dienstleistungsbeziehungen mit Kund:innen auf der Basis von Bekanntschaft. Hierzu trägt – neben einer z. T. längeren Projektdauer – die hohe Aufgabenkomplexität bei, die einen intensiveren Austausch mit Kund:innen bei der Entwicklung kundenspezifischer Softwarelösungen begünstigt. So sind in Klärungs- und Abstimmungsprozessen mit Kund:innen deren grobe sachbezogene Ziele und Probleme zunächst in konkrete Aufgabenstellungen zu transformieren, die mit agilen Methoden bearbeitet werden. Die Interaktionsarbeit bezieht sich hierbei auf Klärungs- und Aushandlungsprozesse mit Kund:innen: das Definieren, Konkretisieren und Strukturieren von Problemen und Anliegen der Kund:innen sowie Feedbackprozesse zu entwickelten technischen Teillösungen.
Die Interaktionsarbeit der IT-Entwickler:innen ist durch eine ausgeprägte Perspektivenübernahme in Bezug auf die Kund:innen gekennzeichnet. Die Entwickler:innen orientieren sich daran, einen möglichst hohen Gebrauchswert für die Kund:innen zu schaffen. Dieses berufliche Interesse, verfolgen sie z. B., indem sie versuchen, Kund:innen von effektiveren technischen Lösungen zu überzeugen. Diese explizite Gebrauchswertorientierung der Entwickler:innen begünstigt den Aufbau vertrauensbasierter Dienstleistungsbeziehungen, birgt aber auch Risiken einer selbstinduzierten Überschreitung eigener Belastungsgrenzen (vgl. Becke 2020).
Dienstleistungsbeziehungen werden durch das agile Arbeitskonzept gefördert, das in Sprint- oder Entwicklungszyklen von 14 Tagen unterschiedliche Kommunikationsroutinen, wie Sprint Planning, Daily-Stand-Up-Meetings oder Sprint Reviews, vorsieht. Die Verfahrensstandardisierung agilen Arbeitens schafft Gelegenheitsstrukturen für kontinuierlichen interpersonalen Austausch und Begegnung, der eine Basis für die Entwicklung von Vertrauensbeziehungen zwischen Teams und Kund:innen bildet. Im Zuge agilen Arbeitens eignen sich die IT-Entwicklungsteams kontextspezifische Wissensbestände über die Kund:innen-Unternehmen, ihre Ansprechpersonen auf Kund:innenseite und über deren aufgabenbezogene Problemwahrnehmungen an. Die Entwicklung dieses Kontextwissens, das ein besseres Verständnis der Kund:innen und die Effektivität der Kooperation fördert, ermöglicht ggf. Folgeaufträge und schafft die Basis für eine stärkere Kund:innenbindung.

Vorgaben interaktiver Dienstleistungsarbeit und Interaktionsspielraum

Für die Interaktionsarbeit mit Kund:innen existieren auf Unternehmens- und Teamebene keine expliziten Vorgaben oder Verhaltensstandards. Vielmehr wird darauf gesetzt, dass die Teams auf der Basis ihrer Selbstorganisation in der Lage sind, die Zusammenarbeit mit Kund:innen konstruktiv zu gestalten sowie auftretende Probleme und Konflikte möglichst selbst zu lösen. Allerdings wird bereits bei der Personalgewinnung und -einstellung darauf geachtet, dass (zukünftige) Mitarbeitende aufgeschlossen sind für eine relativ enge Kooperation mit Kund:innen. Dass diese Kooperation auch stets Anforderungen an Interaktionsarbeit einschließt, die es zu bewältigen gilt, ist innerhalb der Organisation zumindest implizit anerkannt.
In der Regel ist die interaktive Dienstleistungsarbeit der IT-Entwickler:innen durch eine sachorientierte Kommunikation und die Herstellung einer positiven Arbeitsatmosphäre mit Kund:innen geprägt, die mit der Darstellung positiver Gefühle einhergeht. Die IT-Beschäftigten verfügen jedoch über einen relativ breiten Interaktionsspielraum, der es ihnen ermöglicht, bei Erfordernis ein breiteres Spektrum an Arbeitsemotionen in der Interaktionsarbeit herzustellen und auszudrücken, etwa um Respekt der Kund:innen einzufordern oder sich gegenüber überbordenden Leistungsansprüchen der Kund:innen abzugrenzen.

Grenzregulation bei interaktiver Dienstleistungsarbeit

Aufgrund der flachen Hierarchien übernehmen die IT-Entwicklungsteams in der Kooperation mit Kund:innen weitgehend die Grenzregulation ihrer Arbeitstätigkeit. Dies schließt die Regulierung von Kooperationskonflikten oder den Umgang mit Beschwerden und Unzufriedenheit der Kund:innen ein. Beispiele für typische Konflikte mit Kund:innen bilden zeitliche Verzögerungen von Projekten, unterschiedliche Qualitätsauffassungen auf beiden Seiten oder Erwartungen an unbezahlte Mehrarbeit.
Die Konfliktregulierung der Entwicklungsteams gerät an Grenzen, wenn Konflikte mit Kund:innen eskalieren. Dann schalten die Teams in der Regel ihre unmittelbaren Führungskräfte ein, die anlassbezogen und temporär die Grenzregulationsfunktion gegenüber Kund:innen übernehmen. Sie versuchen dabei, eine für alle Seiten tragfähige Lösung auszuhandeln, die es ermöglicht, die Arbeitskooperation fortzusetzen. Hierbei ist besonders die triadische Kompetenz der Führungskräfte gefordert, an den Schnittstellen zwischen Kund:innen, Team und der eigenen Rolle als intervenierende Führungskraft Konfliktlösungen zu erzielen (vgl. Becke 2019; Busse und Tietel 2018). Die Intervention in eskalierte Konflikte erleben Führungskräfte nicht selten als starke psychische Arbeitsbelastung, die mit hohen Anforderungen an die Emotionsregulation eigener negativer Gefühle, wie Wut und Verärgerung, und der Bewältigung emotional aufwühlender Konfliktsituationen verbunden sein kann (vgl. Becke 2020).

3.2 Die Interaktionsordnung des ambulanten sozialen Dienstleisters

Der mittelständische soziale Dienstleister bietet ambulante und teilstationäre Pflege sowie mobile haushaltsnahe Dienste für hilfs- und pflegebedürftige Menschen in ihrer privaten Häuslichkeit an (vgl. die Beiträge von Garbers sowie Pöser et al. in diesem Band). Die betriebliche Interaktionsordnung des ambulanten sozialen Dienstleisters, die hier den hauswirtschaftlichen Bereich fokussiert, weist folgende Merkmale auf:

Anwesenheit als Voraussetzung für Interaktionsarbeit

Die interaktive Dienstleistungsarbeit der Haushaltshilfen erfolgt in den Privathaushalten der Klient:innen. Da es sich bei diesen um hilfs- und pflegebedürftige Personen handelt, die in ihrer Alltagsmobilität eingeschränkt sind, werden die haushaltsnahen Dienstleistungen häufig in ihrem Beisein erbracht. Die zeitlich-räumliche Kopräsenz wird überdies durch die an die haushaltsnahen Dienstleistungen geknüpften Erwartungen der Beteiligten begünstigt. Aus der Perspektive der Klient:innen erfüllt die kopräsente Begegnung mit Haushaltshilfen soziale Kontakt- und Kommunikationsbedürfnisse. Die Arbeitsorientierung der Haushaltshilfen zeichnet sich – wie unsere Gruppendiskussionen verdeutlicht haben – u. a. durch eine ausgeprägte Fürsorgeorientierung für ihre hilfs- und pflegebedürftigen Klient:innen aus, die aus Beschäftigtensicht vor allem im kopräsenten Austausch realisiert werden kann.

Interaktionsarbeit als relevante Nebenaufgabe

Die mobilen haushaltsnahen Dienste ermöglichen hilfs- und pflegebedürftigen Menschen, weiterhin in ihrer Häuslichkeit zu verbleiben. Sie umfassen ein breites Spektrum an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten (Geissler 2010, 135), wie Reinigungsarbeiten, Aufräumen und Bügeln, aber auch Aufgaben der Alltagsorganisation und -begleitung (z. B. Einkaufen und Essenszubereitung, Behördengänge). Diese Arbeitstätigkeiten werden gemeinhin als Einfacharbeit bezeichnet, da sie keine formale Berufsqualifikation erfordern (vgl. Pöser et al. in diesem Band). Auf den ersten Blick handelt es sich um instrumentelle Arbeitstätigkeiten im Rahmen hauswirtschaftlicher Unterstützung. Doch diese sachbezogene Primäraufgabe ist eng verwoben mit Interaktionsarbeit als bedeutsamer Nebenaufgabe, da die Haushaltshilfen bereits bei der Abstimmung ihrer Arbeitstätigkeiten auf die konkreten Bedarfe und Bedürfnisse, Stimmungen, Wünsche und Interessen der Klient:innen einzugehen haben (vgl. Lutz 2010, S. 28 f.). Haushaltshilfen berichten in Gruppendiskussionen davon, dass sie zunächst Biografiearbeit leisten müssten, um einen persönlichen Zugang zu den Klien:innen herstellen zu können und diese besser kennenzulernen. Der persönliche Zugang gelinge oft, wenn sie die Interessensgebiete der Klient:innen in Erfahrung brächten. Gerade hilfs- und pflegebedürftige Klient:innen, die kaum soziale Alltagskontakte haben, wenden sich – im Falle etablierter Vertrauensbeziehungen – oft mit ihren persönlichen Sorgen und Anliegen an die Haushaltshilfen, sodass diese neben bzw. bei ihrer sachbezogenen Arbeitstätigkeit oft auch Emotions- und Gefühlsarbeit leisten.
Der hohe Stellenwert emotionaler Arbeitsanforderungen im Bereich haushaltsnaher Dienste ergibt sich auch aus der gesundheitlichen Vulnerabilität der Klient:innen, die dadurch geprägt ist, dass sich der Gesundheitszustand der zumeist älteren, teilweise hochaltrigen hilfs- und pflegebedürftigen Menschen tendenziell verschlechtert. Gerade wenn Haushaltshilfen bei längerer Arbeitstätigkeit in Privathaushalten eine interpersonale Beziehung zu den vulnerablen Klient:innen aufgebaut haben, erfahren sie deren Krankheitsverläufe bzw. sukzessive Verschlechterung des Gesundheitszustands oft als emotional belastend. Mitunter werden sie in ihrer Arbeitstätigkeit mit dem Leid und zum Teil auch mit dem Tod der Klient:innen konfrontiert. Ihre auf den ersten Blick sachorientierte Dienstleistung weist daher sozio-emotionale Qualitäten auf, die mit existenziellen Gefühlen des Mitgefühls, (Mit-)Leids und der Trauer um verstorbene Klient:innen verbunden sind sowie Anforderungen an Emotionsregulation und z. T. auch Trauerarbeit stellen.
Besonders deutlich wurden diese hohen sozio-emotionalen Arbeitsanforderungen in der Coronapandemie. Wenn sich Verwandte oder Bekannte während der Pandemie aus Gründen des Infektionsschutzes zurückzogen, bildeten die Haushaltshilfen oft die zentralen Kontaktpersonen der Klient:innen. Die Haushaltshilfen sahen es als ihre Fürsorgeaufgabe an, die zum Teil depressiven Stimmungs- und Gemütslagen der Klient:innen positiv zu beeinflussen. Die dabei zu leistende Emotions- und Gefühlsarbeit erlebten sie als hohe Arbeitsanforderung und auch als psychische Belastung, die ein Abschalten nach der Arbeit erschwerte. Im Erfolgsfall sahen sie sich bestätigt und in ihrer Selbstwirksamkeit gestärkt.

Sichtbarkeit der Interaktionsarbeit

Die Anforderungen an die Interaktionsarbeit der Haushaltshilfen sind von außen betrachtet unsichtbar. Es handelt sich dabei z. B. um nicht-entgeltrelevante Leistungskomponenten, die auch in regulären Stellenprofilen und -ausschreibungen kaum vorzufinden sind. Die Koordinator:innen, die vor allem für die Akquisition und die administrative Betreuung von Kund:innen sowie die Führung von Hauswirtschaftskräften zuständig sind, haben innerhalb des Unternehmens wesentlich dazu beigetragen, dass die von außen häufig unsichtbare Interaktionsarbeit der Haushaltshilfen nun betriebsöffentlich und auch durch die Geschäftsführung stärker anerkannt wird. Die erhöhte Anerkennung der Interaktionsarbeit äußert sich darin, dass Wünsche der Mitarbeitenden, die sich auf die Interaktionsarbeit richten, realisiert wurden. Hierzu zählte der durch die Koordinator:innen ermöglichte kollegiale Austausch der Haushaltshilfen über ihre Erfahrungen mit interaktiver Dienstleistungsarbeit, deren psychosoziale Belastungen und ihrer Bewältigung im Rahmen der im FlexiGesA-Projekt neu eingeführten Dienstbesprechungen.

Räume der Interaktionsarbeit

Der private Haushalt der Klient:innen bildet den zentralen Arbeitsort der Haushaltshilfen, die dort den doppelten Status als Gast und als Dienstleistende inne haben (Bleses und Busse 2020). Ihre Arbeitstätigkeit bedeutet einen weitreichenden Eingriff in die Privatheit der Klient:innen, denn sie wird „im privaten Raum und im Hinblick auf Bedürfnisse geleistet, die explizit als privat definiert werden“ (Geissler 2006, S. 202). Damit stellen sich Anforderungen an die Interaktionsarbeit der Haushaltshilfen mit Klient:innen, das fragile Verhältnis von Nähe und Distanz auszubalancieren.
Während der Coronapandemie wurden die Haushaltshilfen durch die Führungskräfte angehalten, gesetzlichen Infektions- und Hygieneschutzvorschriften in den Privathaushalten der Klient:innen Geltung zu verschaffen. Dies bedeutete, dass den Haushaltshilfen nun eine quasi-disziplinarische Zusatzaufgabe übertragen wurde, die die räumliche Dispositionshoheit der Klient:innen über ihre Privatsphäre herausforderte. Zugleich kollidierte diese Zusatzaufgabe mit dem Gast- und Dienstleistendenstatus der Beschäftigten. Dadurch geriet auch die Dispositionsbeziehung zwischen Klient:innen und Haushaltshilfen unter Veränderungsdruck. In Bezug auf die Dispositionsbeziehung und die Gastrolle der Haushaltshilfen erwarteten die Klient:innen seitens der Haushaltshilfen Dienstbarkeit und Zurückhaltung. Der quasi-disziplinierende Charakter der Zusatzaufgabe äußerte sich im Ansinnen an die Klient:innen, im Beisein der Haushaltshilfen Schutzmasken anzulegen und möglichst einen anderen Raum aufzusuchen, um den pandemiebedingt gebotenen Mindestabstand bei der Arbeit einzuhalten. Die Zusatzaufgabe stellte hohe Anforderungen an die Gefühlsarbeit der Haushaltshilfen, vor allem an ihr Einfühlungsvermögen, ihr Taktgefühl und an die kommunikative Vermittlung der Infektionsschutzanforderungen. Wenn diese interaktive Einbettung der Zusatzaufgabe nicht gelang oder keine akzeptierende Resonanz bei Klient:innen fand, erlebten diese bzw. ihre Angehörigen dieses Ansinnen als Verletzung ihres territorialen Selbst (Goffman 1974, S. 54 ff.) und reagierten darauf mit Verärgerung und Ablehnung. Dieser territoriale Dispositionskonflikt löste bei Haushaltshilfen erhöhten Interaktionsstress aus (vgl. Becke et al. 2022).

Dauer, Intensität und Beziehungsqualität der Interaktionsarbeit

Die Haushaltshilfen gehen ihrer Arbeit in den Privathaushalten der Klient:innen zumeist mehrere Stunden pro Woche nach. In der Regel betreuen und begleiten sie die Klient:innen über einen längeren Zeitraum, sodass relativ stabile und vertrauensbasierte Dienstleistungsbeziehungen auf der Basis von Bekanntschaft entstehen können. Ein Personalwechsel erfolgt oft nur vorübergehend bei Urlaub oder Erkrankung der Hauswirtschaftskräfte. Die relative hohe interpersonale Stabilität und Kontinuität der Dienstleistungsbeziehung lässt sich aus der Perspektive beider Seiten näher erklären: Für die vulnerablen Klient:innen bedeutet die Unterstützung durch Haushaltshilfen einen weitreichenden Eingriff in ihre Privatheit. Die Vertrauenswürdigkeit, Diskretion und Verlässlichkeit der Haushaltshilfen erhält eine Schlüsselbedeutung dafür, diesen Eingriff zuzulassen. Ein häufiger Wechsel des Personals würde die Möglichkeit der Vertrauensentwicklung sehr erschweren. Aufseiten der Haushaltshilfen sind deren Sinnansprüche an die Arbeit von entscheidender Bedeutung: Zeit für persönliche Zuwendung und Begegnung – oft gepaart mit dem Fürsorgemotiv, anderen Menschen zu helfen – bilden relevante arbeitsbezogene Sinnansprüche der Haushaltshilfen, die längerfristige Kooperationsbeziehungen mit Klient:innen voraussetzen. Hinzu kommt, dass auch Führungskräfte Interesse an stabilen interpersonalen Kooperationsbeziehungen haben, da dies der Bindung von Kund:innen und Mitarbeitenden an das Unternehmen dient. So legen die Führungskräfte großen Wert auf das »Matching« zwischen Haushaltshilfen und Klient:innen.

Grenzregulation bei interaktiver Dienstleistungsarbeit

Eine gute Beziehungsqualität betrachten die Haushaltshilfen auf der einen Seite als Quelle der Anerkennung und Dankbarkeit, die sie seitens der Klient:innen und auch der Angehörigen erhalten. Auf der anderen Seite besteht aus ihrer Sicht jedoch auch ein erhöhter Bedarf der Grenzziehung gegenüber Klient:innen. Haushaltshilfen sehen sich öfters damit konfrontiert, Erwartungen an vertraglich nicht abgedeckte Mehrarbeit oder Zusatzaufgaben zurückzuweisen, geraten dabei teilweise in für sie psychisch belastende moralische Dilemmata. Das Interesse an Selbstschutz und Einhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen kollidiert hier mit ihren Fürsorge- und Verantwortungsgefühlen, die hilfebedürftigen Klient:innen nicht im Stich zu lassen.
Diese Problematik zeigt, dass den Haushaltshilfen bei ihrer Alleinarbeit im Privathaushalt die Aufgabe der Grenzregulation gegenüber Klient:innen obliegt. Die Haushaltshilfen sind in unterschiedlichem Maße in der Lage, diese Aufgabe konstruktiv zu bewältigen. Sie können sich auf die soziale Unterstützung der Koordinator:innen verlassen, z. B. wenn diese das klärende Gespräch mit Klient:innen und deren Angehörigen suchen. Die Haushaltshilfen erleben die direkten Führungskräfte daher als Rückhalt bei Konflikten mit Klient:innen.

Vorgaben interaktiver Dienstleistungsarbeit und Interaktionsspielraum

Aufseiten des ambulanten sozialen Dienstleisters erfolgt keine Regulierung der Dienstleistungsarbeit durch Vorgaben zur Interaktionsarbeit. Vielmehr wird deutlich, dass die Führungskräfte den Haushaltshilfen einen großen Interaktionsspielraum in der Arbeitskooperation mit Klient:innen gewähren. So richten die Führungskräfte an die Haushaltshilfen die Erwartung, ein situativ angemessenes Verhalten gegenüber Kund:innen zu zeigen, das eine größere Vielfalt an dargestellten Arbeitsemotionen einschließt. Dies beinhaltet etwa, bei mangelndem Respekt ihrer Arbeit oder Person durch Klient:innen auch negative Emotionen, wie Ärger, auszudrücken. Der Interaktionsspielraum geht noch darüber hinaus, denn die Haushaltshilfen können sich dagegen aussprechen, die Zusammenarbeit mit Klient:innen fortzusetzen, z. B. wenn sie durch diese diskriminiert wurden.

Eingriffstiefe von Technik in interaktive Dienstleistungsarbeit

Die Eingriffstiefe von Technik in die Interaktionsarbeit erleben die Haushaltshilfen als recht gering. Bei ihrer mobilen Alleinarbeit verwenden sie Smartphones als technische Arbeitsmittel, mit denen sie vor allem ihre Arbeitszeiten in den Privathaushalten und die von ihnen ausgeführten Arbeitstätigkeiten dokumentieren. Diese digitalen Techniken nehmen die Beschäftigten überwiegend als unterstützende Hilfsmittel ihrer Arbeit wahr. Dazu beigetragen hat die im FlexiGesA-Projekt erfolgte informatorische Funktionserweiterung des betrieblichen EDV-Systems zur Planung und Dokumentation des Personaleinsatzes und der Touren, das nun arbeitsrelevantes Kontextwissen dezentral verfügbar hält. Dabei handelt es sich um aktuelle Informationen über die Klient:innen (z. B. über Lebensmittelallergien und relevante Erkrankungen), die Privathaushalte (z. B. über Haustiere) oder spezifische Anforderungen (z. B. Messie-Haushalt), welche die Haushaltshilfen per Smartphone dezentral abrufen können und die ihnen ermöglichen, sich auf Klient:innen sowie auf neue oder veränderte Dienstleistungsbedingungen vor Ort besser einzustellen. Diese Funktionserweiterung erhöhte die Handlungssicherheit der Haushaltshilfen im Umgang mit Klient:innen und deren Wohnumgebung. Sie kommt primär neuen Mitarbeitenden, aber auch Ersatzkräften zugute, die erkrankte oder sich im Urlaub befindende Haushaltshilfen vertreten.

4 Fazit und Ausblick

Das Konzept der Interaktionsordnungen von Dienstleistungsarbeit soll einen heuristischen Rahmen bereitstellen, der zur arbeits- und gesundheitswissenschaftlichen Analyse und Gestaltung – betrieblich organisierter und koordinierter – interaktiver Dienstleistungsarbeit verwendet werden kann. Die neun Basiselemente der Interaktionsordnungen lassen sich im Sinne eines heuristischen Rasters auf konkrete empirische Fälle interaktiver Dienstleistungsarbeit anwenden, um auf dieser Grundlage Interaktionsordnungen möglichst dicht zu beschreiben. Dies ermöglicht eine kontextsensible Analyse von Interaktionsordnungen der Dienstleistungsarbeit, die hier ansatzweise am Beispiel der Interaktionsordnungen projektförmig organisierter und agiler IT-Entwicklungsarbeit und ambulanter haushaltsnaher Dienstleistungen aufgezeigt wurde. Arbeits- und gesundheitswissenschaftliche Analysen der Interaktionsordnungen von Dienstleistungsarbeit können den Blick auf kontextspezifisch wirksame Belastungsfaktoren, Gesundheitsressourcen und Bewältigungsmuster von Führungskräften und Beschäftigten freilegen, die in triadischen Leistungs- und Interaktionsgeflechten von Dienstleistungsorganisationen, Dienstleistenden und Dienstleistungsnehmenden tätig sind. Sie eröffnen Möglichkeiten einer kontextsensiblen Entwicklung und Umsetzung gesundheitsförderlicher Gestaltungsoptionen interaktiver Dienstleistungsarbeit. Ihre Realisierungschancen steigen, wenn Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen als Expert:innen ihrer Arbeitssituation systematisch beteiligt werden.
Das Konzept der Interaktionsordnungen von Dienstleistungsarbeit wird nicht als Alternativentwurf zu den beiden zuvor genannten Rahmenkonzepten einer gesundheitsförderlichen Gestaltung von Interaktionsarbeit verstanden. Vielmehr geht es darum, die unterschiedlichen Stärken dieser Konzepte zu nutzen, um interaktive Dienstleistungsarbeit menschengerecht und gesundheitsförderlich zu gestalten. Die Stärke unseres Konzepts liegt darin, betriebliche Interaktionsordnungen der Dienstleistungsarbeit als bisher noch zu wenig beachteten Referenzpunkt für eine kontextsensible gesundheitsförderliche Gestaltung interaktiver Dienstleistungsarbeit zu nutzen.
Das hier explorativ entwickelte Konzept der Interaktionsordnungen von Dienstleistungsarbeit bedarf weiterer Konkretisierung und Entwicklung, z. B. mit Blick auf Interdependenzen zwischen überbetrieblichen institutionellen Kontextbedingungen, wie Markt- und Wettbewerbsstrukturen, betrieblichen Rationalisierungsregimen und ihren Interaktionsordnungen. Es kann konzeptionell wie empirisch weiterentwickelt werden, um zu einer übergreifenden und vergleichenden Analyse und Typisierung von Interaktionsordnungen der Dienstleistungsarbeit zu gelangen.
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Fußnoten
1
Herzlicher Dank für vielfältige konstruktive Anregungen bei der Entwicklung dieses Beitrags gebührt meiner Kollegin Stephanie Pöser.
 
Literatur
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Zurück zum Zitat Zapf, Dieter. 2002. Emotion work and psychological well-being. A review of the literature and some conceptual considerations. Human Resource Management Review 12: 237–268.CrossRef Zapf, Dieter. 2002. Emotion work and psychological well-being. A review of the literature and some conceptual considerations. Human Resource Management Review 12: 237–268.CrossRef
Zurück zum Zitat Zenz, Cora und Guido Becke. 2020. „Fertig wird man eigentlich nie“ – Zeitpraktiken und -wünsche von Pflegekräften zur Interaktionsarbeit. Überarbeitete und erweiterte Version des iaw-Projektabschlussberichts zur Personalbemessungsstudie. Schriftenreihe Institut Arbeit und Wirtschaft Nr. 30/2020. Bremen: Institut Arbeit und Wirtschaft. Zenz, Cora und Guido Becke. 2020. „Fertig wird man eigentlich nie“ – Zeitpraktiken und -wünsche von Pflegekräften zur Interaktionsarbeit. Überarbeitete und erweiterte Version des iaw-Projektabschlussberichts zur Personalbemessungsstudie. Schriftenreihe Institut Arbeit und Wirtschaft Nr. 30/2020. Bremen: Institut Arbeit und Wirtschaft.
Zurück zum Zitat Zuboff, Shoshana. 2019. The Age of Surveillance Capitalism. The Fight for a Human Future at the new Frontier of Power. London: Profile Books. Zuboff, Shoshana. 2019. The Age of Surveillance Capitalism. The Fight for a Human Future at the new Frontier of Power. London: Profile Books.
Metadaten
Titel
Interaktionsordnungen der Dienstleistungsarbeit – ein Rahmenkonzept zu ihrer Analyse und gesundheitsförderlichen Gestaltung
verfasst von
Guido Becke
Copyright-Jahr
2023
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-37055-8_2