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2014 | Buch

Investment in Thailand

Das Rechts- und Steuerhandbuch für den Praktiker

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Über dieses Buch

Thailand konnte sich nach der Asienkrise als wirtschaftlicher Hub in Südostasien etablieren. Heute wirbt der attraktive Wirtschaftsstandort erfolgreich um Auslandsinvestitionen – beste Voraussetzungen für interessierte Europäer. Michael Lorenz erläutert anschaulich alle wesentlichen thailändischen Regularien, um Unternehmen, Organisationen, Investoren, Juristen und interessierten Laien rasche Orientierung bei der Klärung grundlegender rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Fragen zu bieten. Die 10. Auflage wurde vollständig überarbeitet und insbesondere im Bereich des Steuerrechts auf den aktuellen Rechtsstand 2014 gebracht.

Darüber hinaus gibt das Werk dem Leser weiterführende Informationen an die Hand, die für westliche Investoren relevant sind, und beleuchtet wesentliche interkulturelle Gegebenheiten des Wirtschaftslebens. Zahlreiche Beispiele illustrieren die Bedeutung für die Praxis.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Allgemeines

Frontmatter
1. Einleitung
Zusammenfassung
Thailand erwirtschaftet mit einer Einwohnerzahl von ca. 67 Mio. Menschen ein Bruttoinlandsprodukt (BIP) von etwa US$ 365 Mrd. Dies entspricht einem BIP pro Einwohner, bereinigt um Wechselkursschwankungen, von ca. US$ 9800. Damit belegte das Land Rang 103 nach dem Human Development Index 2012. Zu den wichtigsten Handelspartnern gehören Japan, China, Malaysia und die USA.
Michael Lorenz
2. Auslandsinvestitionen in Thailand
Zusammenfassung
Die Möglichkeit für Ausländer, sich in Thailand wirtschaftlich zu betätigen, ist rechtlich eingeschränkt. Zwar hat Thailand die internationalen Abkommen General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) und das General Agreement on Trade in Services (GATS) ratifiziert. Beschränkungen ergeben sich jedoch insbesondere aus dem Foreign Business Act B.E. 2542 (FBA). Dem FBA, der den „Alien Business Act“ ersetzt und der am 4. März 2000 in Kraft getreten ist, unterliegen grundsätzlich alle Ausländer, die sich in Thailand geschäftlich betätigen wollen.
Michael Lorenz

Rechtliche Informationen

Frontmatter
3. Gesellschaftsgründungen in Thailand
Zusammenfassung
Wer sich in Thailand wirtschaftlich betätigen möchte, hat verschiedene Rechtsformen zur Auswahl. Neben dem Tätigwerden als Einzelkaufmann stehen Limited Companies, Partnerschaften, Joint Ventures oder die Eröffnung einer Zweigstelle, eines Repräsentations- oder eines Regionalbüros zur Verfügung.
Michael Lorenz
4. Visa und Work Permit für Ausländer in Thailand
Zusammenfassung
Ausländer, die nicht nur kurzfristig für touristische Zwecke nach Thailand reisen, sondern sich dort längere Zeit aufhalten wollen, benötigen hierfür nach dem Immigration Act B. E. 2522 von 1979 eine Aufenthaltsgenehmigung. Wird in diesem Zeitraum ferner einer Beschäftigung oder geschäftlichen Tätigkeit nachgegangen, ist in fast allen Fällen auch eine Arbeitserlaubnis („Work Permit“) erforderlich (siehe Kap. 4.2).
Michael Lorenz
5. Das thailändische Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Regelungen des thailändischen Arbeitsrechts gelten für thailändische und für ausländische Arbeitgeber gleichermaßen. Es bestehen lediglich einige Ausnahmen, welche die thailändischen Unternehmer und Arbeitnehmer vor übermäßiger ausländischer Konkurrenz schützen sollen. Der Arbeitgeber in Thailand sollte daher die grundsätzlichen Regelungen des thailändischen Arbeitsrechts kennen und mit den groben Strukturen und der Organisation vertraut sein.
Michael Lorenz
6. Immobilienerwerb durch Ausländer in Thailand
Zusammenfassung
Es gibt verschiedene Motive, warum Ausländer in Thailand Land oder Immobilien erwerben, etwa um sich ein Ferien- oder Altersdomizil zu schaffen, oder aber beispielsweise auch für Unternehmen, die eine sichere Basis für weitere Investitionen suchen.
Der Erwerb von Grund und Boden ist Ausländern in Thailand grundsätzlich nicht gestattet. Eine Ausnahmeregelung im Land Code (Sec. 96 ff.) macht den Erwerb eines von der Größe her ohnehin stark limitierten Grundstückes von der Genehmigung durch den zuständigen Minister und strengen zusätzlichen Voraussetzungen abhängig. Faktisch wird die Genehmigung nicht erteilt. Der Land Code in seiner praktischen Anwendung schreibt damit ein Verbot des Grundstückserwerbs durch Ausländer fest.
Michael Lorenz
7. Der thailändische Civil and Commercial Code im Überblick
Zusammenfassung
Die im Wesentlichen auf Reformen König Chulalongkorns (König Rama V) zurückgehende Gestaltung des thailändischen Civil and Commercial Code, nachfolgend kurz CCC genannt, wurde sowohl von dem kontinentaleuropäischen (codified system) als auch dem angelsächsischen (common law system) Rechtskreis geprägt.
Michael Lorenz
8. Pflichten und Haftung von Direktoren einer thailändischen Unternehmung
Zusammenfassung
Die Haftung von Direktoren für Verbindlichkeiten der durch sie vertretenen Unternehmung unter thailändischem Recht entspricht vom Grundsatz her der persönlichen Haftung von Geschäftsführern nach dem deutschen GmbHG bzw. dem AktG. Als Direktoren werden nachfolgend die Mitglieder der Geschäftsleitung bezeichnet, seien es Geschäftsführer, Vorstände oder andere, die Gesellschaft nach außen vertretende, Organe. Die Gründung eines Unternehmens in Thailand durch ausländische Investoren erfolgt zumeist in Form einer Company Limited. Hierbei handelt es sich um eine der deutschen GmbH vergleichbare Kapitalgesellschaft, der nach der MoMiG Reform des GmbHG die Unternehmergesellschaft ähnelt. Sie ist ebenso dadurch gekennzeichnet, dass sie eine von den Gesellschaftern unabhängige Rechtspersönlichkeit besitzt und dass die Gesellschafter daher grundsätzlich nicht für Schulden und Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Nach Sec. 1096 des Civil and Commercial Code (CCC) ist die Haftung der Anteilseigner auf die Höhe ihres Gesellschaftsanteils beschränkt. Unternehmen werden in Thailand vom Board of Directors geführt, welche vom Statutory Meeting der Unternehmensgründer gemäß Sec. 1107 (6) CCC gewählt werden. Dieses „Board“ ist gegenüber den Gesellschaftern als Vertreter des Unternehmens und gegenüber Dritten (dem Staat, Vertragspartnern, Mitarbeitern) als Handlungsorgan der Gesellschaft verantwortlich.
Michael Lorenz
9. Forderungssicherung und Forderungsbeitreibung im internationalen Geschäftsverkehr
Zusammenfassung
Die im internationalen Rechtsverkehr üblichen Mittel zur Forderungssicherung lassen sich zunächst in zwei Gruppen aufteilen. Zum einen kann durch Ausgestaltung des Zahlungsmechanismus Sicherheit für die Parteien geschaffen werden (dazu unter 1.2. bis 1.4.), zum anderen können vom eigentlichen Leistungsaustausch unabhängige Sicherheiten bestellt werden. (dazu unter 1.5. und 1.6.).
Michael Lorenz
10. Patente und Warenzeichen in Thailand
Zusammenfassung
Das Problem des Missbrauchs von Patent- und Warenzeichenrechten in Thailand ist nicht neu. Doch während noch vor einigen Jahren der Schaden nicht so groß schien, um engagiert gegen die Produktpiraterie vorzugehen, haben durch die wirtschaftliche Entwicklung Thailands Verstöße gegen intellektuelles Eigentum zunehmend an Bedeutung gewonnen. Um zusätzlich den Anforderungen des Agreements on Trade Related Intellectual Property Rights (TRIPS) zu genügen, sah sich die thailändische Regierung dazu veranlasst, die von ihr erlassenen älteren Gesetze über Patent- und Warenzeichenrechte zu überarbeiten, verschärfen und erneut zu verabschieden.
Michael Lorenz
11. Schiedsverfahren und Mediation
Zusammenfassung
Alternative Verfahren zur Lösung von Konflikten (kurz: ADR, englisch Alternativ Dispute Resolution) erfreuen sich wachsender Beliebtheit in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Längst ist ihre Anwendung nicht mehr auf den privaten Bereich (wie z. B. Familien- und Nachbarschaftskonflikten) beschränkt, sondern auch in Politik und Wirtschaft hat man die vielschichtigen Vorzüge erkannt und sich dafür geöffnet. Dabei werden unter dem Stichwort ADR sehr verschiedene Herangehensweisen zusammengefasst, die sich z. T. erheblich unterscheiden, denen aber gemeinsam ist, dass sie bei Streitigkeiten eine Alternative zum Gang vor die staatlichen Gerichte und die hoheitliche Entscheidung durch Urteil bieten.
Michael Lorenz

Steuerliche Informationen

Frontmatter
12. Begrifflichkeiten und ausgewählte Grundsätze des Steuerrechts im Überblick
Zusammenfassung
„Geschäftsfähigkeit, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt sind für das Bestehen des Einkommensteuerschuldverhältnisses irrelevant. Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt und Staatsangehörigkeit sind lediglich Kriterien für die Art der Einkommensteuerpflicht, nämlich: unbeschränkt, beschränkt oder erweitert unbeschränkt bzw. erweitert beschränkt.“ Allein schon dieses Zitat zeigt nicht nur dem Laien, wie schwierig Steuerrecht gerade bei Auslandsberührung sein kann. Der folgende Beitrag versucht ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, indem vor allem grundlegende Definitionen verständlich erläutert und sodann mit einfachen Beispielen veranschaulicht werden. Die Grundsätze des deutschen und thailändischen Steuerrechts sind sehr ähnlich. Auf Besonderheiten und Unterschiede wird jeweils hingewiesen.
Michael Lorenz

Anlagen

Frontmatter
13. Liste der Geschäftsaktivitäten des Foreign Business Act (FBA) (in der Fassung vom 04.03.2000)
Zusammenfassung
Liste 1: Geschäftsfelder, die für Ausländer generell verboten sind
1.
Business that aliens are not permitted to do for special reasons:
 
2.
Newspaper undertakings and radio and television station undertakings
 
3.
Lowland farming/upland farming, or horticulture
 
4.
Raising animals
 
5.
Forestry and timber conversions from natural forests
 
6.
Fishing for aquatic animals in Thai waters and Thailand’s Exclusive Economic Zone
 
7.
Extraction of Thai medical herbs
 
8.
Trade in and auctioning of Thai ancient objects or ancient objects of national historical value
 
9.
Making or casting Buddha images and making monk’s bowls
 
10.
Dealing in land
 
Michael Lorenz
Backmatter
Metadaten
Titel
Investment in Thailand
verfasst von
Michael Lorenz
Copyright-Jahr
2014
Electronic ISBN
978-3-658-04970-6
Print ISBN
978-3-658-04969-0
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-04970-6