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2014 | Buch

Kartellrecht in der Unternehmenspraxis

Was Unternehmer und Manager wissen müssen

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Über dieses Buch

Unter Verzicht auf juristische Detaildiskussion gibt der Autor allen Unternehmern, Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten einen praktischen Leitfaden zur schnellen Erfassung kartellrechtlicher Fragestellungen (Wettbewerbsbeschränkungen, Missbrauchskontrolle, Fusionskontrolle) an die Hand. Das erste Kartellrechtsbuch für Praktiker. Es enthält bereits die Neuregelungen der 8. GWB-Novelle.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
A. Einleitung
Zusammenfassung
Das Kartellrecht ist auf dem Vormarsch: Es erfasst heute alle Unternehmen (gleich welcher Größe), alle Lebensbereiche, alle Verfahrensarten (Verwaltungsverfahren, Fusionskontrolle, Bußgeldverfahren, Zivilrecht) und alle (leitenden) Personen im Unternehmen.
Thomas Kapp
B. Überblick über das Kartellrecht
Zusammenfassung
Was ist Wettbewerb? Diese Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. Hier werden die in den Wirtschaftswissenschaften vertretenen Definitionsansätze im Überblick dargestellt. Die Rechtsprechungspraxis befasst sich jedoch weniger mit theoretischen Überlegungen, sondern vielmehr mit der praktischen Frage, wann eine Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dabei ist in der Praxis wichtig, zwischen horizontalen und vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen zu unterscheiden, weil sie grundsätzlich unterschiedliche Auswirkungen auf den Wettbewerb haben. Für die Lösung kartellrechtlicher Fragen ist europäisches und deutsches Kartellrecht sowie oft auch ausländisches Kartellrecht zu beachten, was bei internationalen Sachverhalten die Prüfung oft etwas umfangreicher gestaltet.
Thomas Kapp
C. Vorfragen der kartellrechtlichen Prüfung
Zusammenfassung
Vor der eigentlichen Befassung mit der Anwendung des Kartellrechts sind vielfach einige Vorfragen zu klären. Von deren Beantwortung hängt nämlich die Frage ab, ob sich eine Prüfung abkürzen lässt oder weitere Untersuchungen erforderlich sind. Diese pragmatische Vorgehensweise erleichtert in der Praxis den Umgang mit dem Kartellrecht und spart vielfach Zeit. Solche Vorfragen sind unter anderem: Beteiligung eines „Unternehmens“, „konzerninterne“ Beschränkungen, Einschränkung des Kartellrechts aufgrund der so genannten „Immanenztheorie“ (wichtig insbesondere bei Wettbewerbsverboten und Arbeitsgemeinschaften) sowie die „Spürbarkeit“ einer Wettbewerbsbeschränkung.
Thomas Kapp
D. Wettbewerbsbeschränkungen durch Vereinbarung, Beschluss und abgestimmtes Verhalten
Zusammenfassung
Einer der zentralen Dreh- und Angelpunkte des Kartellrechts ist das Kartellverbot. Danach sind alle Vereinbarungen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und abgestimmten Verhaltensweisen, welche eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken, grundsätzlich unzulässig. Das klassische Beispiel für das Kartellverbot sind die so genannten Hardcore-Kartelle (Preisabsprachen, Submissionsabsprachen, Quotenabsprachen, Kunden- und Gebietsabsprachen etc.). Eine Freistellung vom Kartellverbot kommt in diesen Fällen höchst selten vor.
Thomas Kapp
E. Missbrauchskontrolle und sonstiges wettbewerbsbeschränkendes Verhalten
Zusammenfassung
Eine weitere Kernvorschrift des Kartellrechts ist das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Dabei geht es nicht um wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, sondern um einseitige Verhaltensweisen von marktbeherrschenden Unternehmen. Um die Marktbeherrschung festzustellen, muss zunächst einmal eine Abgrenzung des relevanten Markts vorgenommen werden. Aufgrund dieser Marktabgrenzung ist das Bestehen einer marktbeherrschenden Stellung zu prüfen. Dabei spielt der Marktanteil eines Unternehmens nach wie vor eine herausragende Rolle. Nach den Vermutungsregeln im deutschen Recht wird eine marktbeherrschende Stellung bei einem Marktanteil von mindestens 40 Prozent angenommen.
Thomas Kapp
F. Fusionskontrolle
Zusammenfassung
Die Zusammenschlusskontrolle (auch Fusionskontrolle genannt) ist ein weiterer Kernbereich des Kartellrechts. Durch die Zusammenschlusskontrolle werden – im Gegensatz zum Marktverhalten von Unternehmen – Unternehmensstrukturveränderungen am Markt (insbesondere Fusionen, Unternehmenskäufe, Anteilserwerbe etc.) erfasst. Anhand der relevanten Umsatzschwellen ist zunächst zu prüfen, ob und in welchen Ländern anzumelden ist. Anschließend wird geprüft, ob ein Zusammenschlusstatbestand vorliegt. Die Zusammenschlusstatbestände werden vom Gesetz definiert und können in den betroffenen Ländern durchaus variieren (z. B. werden Minderheitsbeteiligungen derzeit von der EU-Fusionskontrolle nicht erfasst). Mit der 8. GWB-Novelle hat sich auch im deutschen Recht für die materielle Fusionskontrollprüfung der SIEC-Test (Significant Impediment to Effective Competition) durchgesetzt.
Thomas Kapp
G. Kartellbehördliche Sanktionen von Kartellverstößen
Zusammenfassung
Während in den ersten Jahrzehnten der Geltung des GWB und des EU-Kartellrechts das Verwaltungsverfahren von Kartellbehörden im Vordergrund stand, dominieren seit etwa 15 Jahren Bußgeldverfahren die kartellrechtliche Praxis. Die Kartellbehörden haben in diesem Bereich erhebliche Ressourcen aufgebaut und verfolgen mit großem Aufwand Hardcore-Kartelle. Die für Unternehmen verhängten Bußgelder erreichen inzwischen beeindruckende Höhen (für Unternehmen zum Teil im dreistelligen Millionenbereich, für gesamte Kartelle zum Teil schon über einer Milliarde Euro). Eine herausragende Rolle in der Kartellverfolgung spielen seit geraumer Zeit die von den Kartellbehörden implementierten Kronzeugenprogramme. Diese stellen denjenigen, der zuerst die Existenz eines Kartells mit allen Details offenlegt, ggf. vollständig von der Verhängung eines Bußgelds frei. Die Folge ist ein enormer Anstieg der Aufdeckungsquoten von Kartellen in den letzten Jahren.
Thomas Kapp
H. Zivilrechtliche Sanktionen von Kartellrechtsverstößen
Zusammenfassung
Das Private Enforcement (Kartellverfolgung durch zivilrechtliche Sanktionen, insbesondere Schadensersatzansprüche von kartellgeschädigten Unternehmen) ist in den letzten Jahren aus seinem bisherigen „Dornröschenschlaf“ erwacht und spielt neben der Verfolgung von Kartellen durch die Kartellbehörden im Wege des Bußgeldverfahrens (Public Enforcement) eine immer wichtigere Rolle. Das Private Enforcement wird insbesondere auch durch die EuGH-Rechtsprechung gefördert. Der deutsche Gesetzgeber hat entsprechende unterstützende Regelungen mit der 7. GWB-Novelle ins Kartellrecht implementiert. Sowohl bei der Anspruchsberechtigung wie auch bei der Passivlegitimation stellen sich in der Praxis zahlreiche Fragen. Besonders schwierig ist die Schadensberechnung, da diese die Identifizierung eines hypothetischen Marktpreises voraussetzt. Insofern ist es für den Geschädigten oft von zentraler Bedeutung, eine unbeschränkte Einsicht in die Akten der Kartellbehörde zu erhalten.
Thomas Kapp
Backmatter
Metadaten
Titel
Kartellrecht in der Unternehmenspraxis
verfasst von
Thomas Kapp
Copyright-Jahr
2014
Electronic ISBN
978-3-8349-3714-8
Print ISBN
978-3-8349-3028-6
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-3714-8