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2018 | OriginalPaper | Buchkapitel

20. Klärschlamm

verfasst von : Anne Nikodem, Dr. Matthias Staub, Laurent Hequet

Erschienen in: Praxishandbuch der Kreislauf- und Rohstoffwirtschaft

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Abwasser enthält partikuläre und gelöste Inhaltstoffe, die im Rahmen der verschiedenen Stufen der Abwasserreinigung auf Kläranlagen vom Wasser getrennt werden. Dabei wurden im Jahr 2015 in Deutschland mehr als 1,8 Mio. t Klärschlammtrockenmasse (TM) von öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen entsorgt (Abb. 20.1; DESTATIS 2016). Im Jahr 1998 waren es noch etwa 2,2 Mio. t TM. Seitdem ging die Menge des jährlich zu entsorgenden Klärschlamms aufgrund weitergehender anaerober Behandlung des Klärschlamms auf Kläranlagen leicht zurück (Umweltbundesamt 2013). Klärschlamm ist die größte Schadstoffsenke auf den Kläranlagen und beinhaltet neben Wasser organische sowie anorganische Nähr‐ und Schadstoffe. Bedeutende Nährstoffe sind z. B. Phosphor (P) sowie Stickstoff (N). Klärschlamm enthält jedoch auch Schwermetalle wie z. B. Cadmium (Cd), Quecksilber (Hg) oder Kupfer (Cu; Staub et al. 2014, S. 21 ff).
Aufgrund der zu erwartenden politischen Veränderungen im Bereich der Klärschlammentsorgung, die wir auch als Klärschlammwende bezeichnen können, hat die stoffliche Verwertung von Klärschlamm in der Landwirtschaft oder im Landschaftsbau in den vergangenen Jahren abgenommen. Die Deponierung von Klärschlamm ist seit dem 01.01.2005 untersagt. Deswegen hat dieser Weg bereits seit Jahren keine Bedeutung mehr. Lediglich die thermische Verwertung von Klärschlamm hat in Deutschland kontinuierlich zugenommen und betraf 2015 etwa 64 % des gesamten Klärschlammaufkommens.

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Fußnoten
1
Im Folgenden beziehen sich beim Zitieren der Vorschriften die Artikel auf die Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung und die Paragrafen auf die AbfKlärV‐E.
 
2
BDE 2016: Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs‐, Wasser‐ und Rohstoffwirtschaft e. V. hält den zur Notifizierung vorgelegten Entwurf für europarechtswidrig. Es läge ein Verstoß gegen die europäische Abfallhierarchie (stoffliche Verwertung geht der Verbrennung vor) und gegen die EU-Klärschlammrichtlinie, welche die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft regelt, vor.
 
3
Art. 1 §§ 5 Abs. 1, 5 Abs. 3, 8, 9 und Anlage 1 AbfKlärV‐E.
 
4
Art. 1 §§ 4 Abs. 1, 7 AbfKlärV‐E.
 
5
Art. 1 §§ 8, 11, 15 Abs. 3, 31 Abs. 1 Ziffer 7 AbfKlärV‐E.
 
6
Art. 1 § 15 Abs. 5 AbfKlärV‐E.
 
7
Ausgehend von einem Inkrafttreten der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung im Jahr 2017 besteht die Phosphorrückgewinnungspflicht für Abwasserbehandlungsanlagen mit einer genehmigten Ausbaugröße von mehr als 100.000 EW ab 01.01.2029 bzw. von mehr als 50.000 EW ab 01.01.2032 (so Art. 8 Abs. 3 und 4 Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung).
 
8
Art. 4 § 3a Abs. 1 und 2 AbfKlärV‐E.
 
9
Art. 5 § 3c AbfKlärV‐E.
 
10
§ 10 Abs. 4, Anlage 2 Tab. 7 Zeile 7.4.7 und Tab. 8 Zeilen 8.1.3 und 8.2.9 DüMV.
 
11
Vgl. Bundesdrucksache 128/17 sowie 128/17 (B).
 
13
§ 6 Abs. 3 DüV‐E.
 
14
§ 9 Abs. 3 DüV‐E. Ein Überschreiten der Kontrollwerte ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 14 Abs. 1 Nr. 9 DüV-E.
 
15
§ 6 Abs. 7 DüV‐E. Die Aufbringung innerhalb der Sperrfrist ist eine Ordnungswidrigkeit, § 14 Abs. 2 Nr. 1 DüV-E.
 
16
Stromsteuergesetz vom 24.03.1999 (BGBl. I S. 378; 2000 I, S. 147), zuletzt geändert durch Art. 19 Abs. 13 des Gesetzes vom 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234).
 
17
Fassung vom 31.05.2000 (BGBl. I S. 794), zuletzt geändert durch Art. 3 der Verordnung vom 04.05.2016 (BGBl. I S. 1158).
 
18
Fassung vom 21.06.2001 (BGBl. I S. 1234), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 13.10.2016 (BGBl. I S. 2258).
 
19
Fassung vom 21.07.2011, zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 27 des Gesetzes vom 18.07.2016 (BGBl. I S. 1666).
 
Literatur
Zurück zum Zitat DESTATIS (2016) Pressemitteilung 446/16 DESTATIS (2016) Pressemitteilung 446/16
Zurück zum Zitat Meyer C, Steinmetz H (2013) Phosphorrückgewinnung mit dem „Stuttgarter Verfahren“. wwt 3:24−27 Meyer C, Steinmetz H (2013) Phosphorrückgewinnung mit dem „Stuttgarter Verfahren“. wwt 3:24−27
Zurück zum Zitat Six (2016) Aktueller Sachstand und zukünftige Herausforderungen zur thermischen Klärschlammbehandlung. Vortrag DWA-Tagung Landesverband Nord, 13./14. September 2016 Six (2016) Aktueller Sachstand und zukünftige Herausforderungen zur thermischen Klärschlammbehandlung. Vortrag DWA-Tagung Landesverband Nord, 13./14. September 2016
Zurück zum Zitat Staub M et al. (2014) Chancen für nachhaltige Klärschlammverwertung. wwt 10:21–23 Staub M et al. (2014) Chancen für nachhaltige Klärschlammverwertung. wwt 10:21–23
Metadaten
Titel
Klärschlamm
verfasst von
Anne Nikodem
Dr. Matthias Staub
Laurent Hequet
Copyright-Jahr
2018
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-17045-5_20