2013 | OriginalPaper | Buchkapitel
Markenpiraterie aus rechtlicher Sicht
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Untersucht man die Markenpiraterie aus rechtlicher Sicht, stehen neben zivilrechtlichen Ansprüchen des Markeninhabers (A.) insbesondere die anzuwendenden Strafvorschriften — wie etwa § 143 MarkenG — im Vordergrund (B.), weil es sich bei Markenpiraterie durchweg um kriminelle Verhaltensweisen handelt. Die strafprozessualen und strafrechtlichen Zwangsmittel eignen sich weitaus besser zur Aufklärung und zur Verhinderung dieser Taten als das Zivilrecht. Notwendig ist die Vernichtung der gefälschten Markenwaren, was auch zivilrechtlich möglich ist, sowie die Festnahme und Bestrafung der Täter. Allerdings baut die Strafvorschrift nach § 143 MarkenG auf den zivilrechtlichen Voraussetzungen der Markenrechtsverletzung gem. § 14 MarkenG auf.