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Erschienen in: Innovative Verwaltung 5/2017

01.05.2017 | Service

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Erschienen in: Innovative Verwaltung | Ausgabe 5/2017

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Auszug

Hessen will Verwaltungs- und Bürgerdaten vor Cyber-Angriffen besser schützen. Dafür stellt das Land bis 2020 mehr als fünf Millionen Euro zur Verfügung. Städte und Gemeinden können sich ab sofort im Kommunalen Dienstleistungszentrum Cybersicherheit Hessen (KDLZ CS) kostenlos beraten lassen, wie sie ihre IT-Infrastruktur sicherer machen können. Schon seit Anfang vergangenen Jahres unterstützt das Land in Kooperation mit dem IT-Dienstleister „ekom21“ Städte und Gemeinden mit bis zu 30.000 Einwohnern bei Analysen der Systeme, Schulungen und Softwarelösungen. Dafür wurden 2,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Nun kommen weitere 2,7 Millionen Euro hinzu. „Das bisherige Interesse war riesig. Jetzt weiten wir das Programm aus, sodass alle kommunalen Verwaltungen in Hessen die kostenlosen Beratungen beantragen können. Ob auf Landes- oder Kommunalebene: Daten, die dem Staat zur Verfügung gestellt werden, müssen immer einen besonderen Schutz genießen“, erklärte Hessens Innenminister Peter Beuth. 158 Kommunen hätten ihr Interesse bekundet. Mittlerweile sei in über 230 Terminen vor Ort die Verwaltungs-IT auf Risiken, Defizite und Verbesserungspotenziale untersucht worden. 86 Städte und Gemeinden hätten bereits einen individuellen Beurteilungsbericht und Empfehlungen erhalten, wie sie ihre Datenverarbeitung sicherer gestalten können. Zudem will das Land mit dem „Hessen Competence Center für Cybersecurity — Hessen3C g“ ein neues Kompetenzzentrum gegen Cyber-Kriminalität aufbauen. Dort sollen Spezialkenntnisse und Fähigkeiten, beispielsweise zu Themen wie Big Data, Kryptografie und Monitoring, zentral gebündelt werden. Ziel ist es unter anderem, neue Angriffsarten im Netz durch Analyse öffentlich zugänglicher Quellen aufzudecken, abzuwehren und verfolgen zu können.

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Metadaten
Titel
Nachrichten
Publikationsdatum
01.05.2017
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
Erschienen in
Innovative Verwaltung / Ausgabe 5/2017
Print ISSN: 1618-9876
Elektronische ISSN: 2192-9068
DOI
https://doi.org/10.1007/s35114-017-0064-9

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