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2022 | OriginalPaper | Buchkapitel

1. Power Purchase Agreements

verfasst von : Stephan Schnorr

Erschienen in: Power Purchase Agreements

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Aktuell dominiert das Thema Power Purchase Agreement die Schlagzeilen in der Energiebranche und beansprucht bei allen Marktteilnehmern Ressourcen und Zeit. Hinter dem Begriff der Power Purchase Agreements verbergen sich im Grunde Stromlieferverträge. Diese sind in der Branche im Grundsatz schon seit einigen Jahren bekannt; sollten also nicht für derart viel Aufregung sorgen. Die Tatsache, dass die Branche sich für einen Anglizismus entschieden hat, markiert eine leicht geänderte Bedeutung des Begriffs.

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Fußnoten
1
Vgl. dena (2020), „Grüner Strom per Vertrag“.
 
2
Siehe § 21b EEG.
 
3
Siehe § 20 EEG.
 
4
Siehe § 21a EEG.
 
5
Vgl. PV-Magazin (2021).
 
6
Vgl. Leinert (2020), S. 12.
 
7
Die „Netze BW“ veranschlagen bspw. 5,66 Cent/KWh für einen Anschluss am Niederspannungsnetz. Darüber hinaus wird noch ein Leistungspreis in Rechnung gestellt. Vgl. Netze BW GmbH (2022).
 
8
Vgl. Leinert (202), S. 13.
 
9
Vgl. Next (PPA).
 
10
Die EPEX Spot ermittelt auch Preise für die Viertelstunden.
 
13
Vgl. § Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2021, Anlage 1 zu § 23a.
 
15
Dieser Fall ist häufiger. Entweder suchen Anlagenbetreiber mit bestehenden Anlagen nach Vermarktungsmöglichkeiten. Oder Anlagen, die neu errichtet werden, suchen nach Vermarktungsverträgen, die oft eine Grundlage der Finanzierung bilden.
 
16
Für die Stromlieferung im Rahmen eines PPAs gilt im Grunde die gleiche Aussage. Da im Rahmen von PPAs meist auch Herkunftsnachweise übertragen werden, schließen Händler und Dienstleister aus Risikoerwägungen erst einen Upstream-Vertrag, ehe sie einen Downstream-Vertrag auf diese Weise absichern. Andernfalls bestünde das Risiko, eine Lieferverpflichtung für HKN einzugehen, die nicht durch ein passendes Gegengeschäft abgesichert ist.
 
17
In Abgrenzung zu Greenfield-Verträgen wird vereinzelt der Begriff „Brownfield“ für Anlagen nach Auslaufen der Förderung verwendet. Diese Bezeichnung ist gleichwohl nicht allgemein verbreitet in der Branche.
 
18
Vgl. Leinert (2020), 14 f.
 
19
Diese schlagen sich in Kosten für Ausgleichsenergie nieder und werden als Erwartungswert bei der Preissetzung berücksichtigt.
 
20
Vgl. Kyos (SAV).
 
21
Vgl. Leinert (2020), S. 15.
 
Metadaten
Titel
Power Purchase Agreements
verfasst von
Stephan Schnorr
Copyright-Jahr
2022
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-37910-0_1