Das gesamte Rechtssystem zur Bekämpfung der Geldwäsche führt de facto und de jure nicht nur zu einer Vorverlagerung, sondern auch zu einer Auslagerung eines Teils der strafrechtlichen Verfolgung eines Kontrolldeliktes. Zum ersten Mal besteht auch für Vergehen eine Anzeigepflicht für große Teile der Gesellschaft, die hier als Verdachtsmeldung firmiert. Dies bedeutet ein Paradigmawechsel in der Strafrechtspflege (Abschn. 1.1). Unternehmen werden rechtlich zu Verpflichteten, sodass Ihnen eine eigentlich staatliche Aufgabe der Kriminalitätsbekämpfung überantwortet wird.
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Fragetext 1: Wie ging man in Ihrem Unternehmen oder Kanzlei/Sozietät mit der letzten Situation um? Fragetext 2: Wie würde ihr Unternehmen oder Ihre Kanzlei/Sozietät mit dieser Situation umgehen?