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22.02.2017 | Steuerrecht | Nachricht | Online-Artikel

Gesetzentwurf zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen

verfasst von: Barbara Bocks

2 Min. Lesedauer

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Die Aufdeckung von Geldwäsche in den so genannten Panama Papers hat die Bekämpfung von Steuerschlupflöchern auf der Agenda vieler Staaten zur Folge. Was sich aktuell mit der vierten EU-Geldwäscherichtlinie ändert.

Die Bundesregierung hat am 22.2. 2017 unter anderem den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen. "Wir brauchen schlagkräftige Instrumente im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Deshalb bringen wir jetzt die Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie auf den Weg", sagt Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen. Teil der Maßnahmen sind Schäuble zufolge unter anderem ein zentrales Transparenzregister und verschärfte Bußgeldregeln. 

So soll unter anderem die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) mehr Personal erhalten und Teil des Bundesministeriums der Finanzen werden. Künftige Aufgabe der FIU soll es sein, Verdachtsmeldungen vorzufiltern, um nur noch "werthaltige" Meldungen an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.

Transparenzregister international vernetzen

Das zentrale elektronische Transparenzregister soll dazu dienen, Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen offenzulegen und so den Missbrauch von Gesellschaften und Trusts für Geldwäsche-Aktivitäten, Steuerbetrug und Terrorismusfinanzierung erschweren. Neben Behörden und Verpflichteten sollen "bei berechtigtem Interesse" auch andere Personen und Organisationen, etwa Banken und Nichtregierungsorganisationen, Zugang zu dem Register erhalten.

Um die jeweiligen nationalen Transparenzregister gemeinsam nutzen zu können, beschäftigten sich die G20-Gruppe sowie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Medienberichten zufolge derzeit mit einheitlichen Standards. Das im Kontext mit den "Panama Papers" von der Bundesregierung angekündigte Transparenzregister werde von den Banken ausdrücklich befürwortet, sagt der Bundesverband deutscher Banken (BdB). Das Vorhaben greife einen Vorschlag der Kreditinstitute auf, "den diese schon vor Jahren gemacht haben", so der Branchenverband. Es sei zu begrüßen, dass die Bundesregierung eine baldige Umsetzung anstrebe und dass der Druck auf die Staaten wie Panama erhöht werden soll, die sich bisher nicht dem internationalen automatischen Informationsaustausch angeschlossen haben. 

Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament, hält das neue Transparenzregister hingegen für einen "Etikettenschwindel. Da das Register nicht öffentlich zugänglich ist, ist es ein stumpfes Schwert im Kampf gegen Steuervermeidung", so Giegold.

Finanzinstitute schützen sich laut Angaben des BdB unter anderem durch folgende Maßnahmen vor Geldwäsche:

  • durch die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Identität und des geschäftlichen Hintergrunds der Bankkunden ("Know Your Customer“);
  • durch die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungs- und anderen Behörden;
  • durch interne Maßnahmen zur Geldwäscheprävention. 

Dazu gehören etwa das Bewerten und Erfassen von Geldwäscherisiken sowie der Einsatz von Datenverarbeitungssystemen, mit denen das Kundenverhalten auf Auffälligkeiten überprüft wird.

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