Skip to main content

2004 | Buch

Steuern, Rechnungslegung und Kapitalmarkt

Festschrift für Franz W. Wagner zum 60. Geburtstag

herausgegeben von: Hans Dirrigl, Dietmar Wellisch, Ekkehard Wenger

Verlag: Deutscher Universitätsverlag

insite
SUCHEN

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Die Besteuerung in Kalkülen zur Unternehmensbewertung bei Wachstum und Risiko
Zusammenfassung
Zum ProblembereichäUnternehmensbewertung und Besteuerung“ existiert bereits eine Vielzahl von Literaturbeiträgen. Dass so intensiv dazu geforscht wurde, ist maßgeblich Franz W. Wagner zu verdanken: Er hat seit Beginn seiner akademischen Laufbahn immer wieder zu diesem Forschungsgebiet Untersuchungen vorgelegt1 und auch seine Schüler dazu angeregt, sich mit diesem komplexen Forschungsgebiet zu beschäftigen2. An der grundsätzlichen Relevanz der Besteuerung für die Unternehmensbewertung kann kein ernsthafter Zweifel mehr geäußert werden. Ein solches Ergebnis lässt sich bereits unter der Annahme der Sicherheit nachweisen, wobei dem Wachstum der zu bewertenden Erfolgsgrößen eine wichtige Bedeutung zukommt3. Diesem Einflussfaktor wird auch im vorliegenden Beitrag zur Berücksichtigung der Besteuerung in Kalkülen zur Unternehmensbewertung zusammen mit dem Einflussbereich „Risiko“Rechnung getragen. Gerade im Hinblick auf die Risikodimension einer Unternehmensbewertung zeigt die Literatur eklatante Defizite in der Problemdurchdringung, die naturgemäß auch in der steuerorientierten Unternehmensbewertung reflektiert werden. Mit der vorliegenden Untersuchung soll ein Beitrag zum Einbezug der Besteuerung in Kalkülstrukturen der Unternehmensbewertung, die sich in der Art der Risikoerfassung und den Möglichkeiten der, von der Zwecksetzung einer Unternehmensbewertung abhängigen, Bewertungslogik unterscheiden, geleistet werden.
Hans Dirrigl
Abgeltungssteuer, duale ESt und zinsbereinigte ESt: Steuerreform aus einem Guss
Zusammenfassung
Das System der Einkommensbesteuerung und dessen grundlegende Umgestaltung sowie die Abstimmung von Einkommens- und Unternehmensbesteuerung stehen seit Jahren im Mittelpunkt des Forschungsinteresses von Franz W. Wagner. Zwar wurden das deutsche Einkommensteuersystem und auch die Körperschaftsteuer sowohl von der früheren konservativen als auch unter der gegenwärtigen rot-grünen Regierung mehrfach reformiert, aber die von Wagner diagnostizierten fundamentalen Mängel blieben dabei weitestgehend unberücksichtigt.
Hans Fehr, Wolfgang Wiegard
§ 305 Abs. 3 Satz 3 AktG: Iudex non calculat
Zusammenfassung
Seit ihren ersten akademischen Gehversuchen war für die Betriebswirtschaftslehre ihr Verhältnis zu anderen Wissenschaften, die ebenfalls Aussagen zum Erfahrungsobjekt „Betrieb“ oder „Unternehmen“ machen, stets von besonderer Bedeutung. Sowohl ihre Fundierung als eigenständige Disziplin als auch ihre bis heute nicht ganz unumstrittene Stellung im Kanon der Wissenschaften hingen und hängen wesentlich davon ab, eine eigenständige Perspektive für dieses Erfahrungsobjekt zu finden und damit ein Erkenntnisobjekt zu definieren, das von Volkswirtschaftlehre, Rechtswissenschaft, Soziologie und anderen Konkurrenten noch nicht hinreichend besetzt ist.1
Christoph Kaserer, Leonhard Knoll
Die versehentliche Einführung einer konsumorientierten Einkommensteuer in Österreich und Lehren für die Abgeltungssteuer in Deutschland
Zusammenfassung
Wie andere europäische Staaten auch hat Österreich über Jahrzehnte hinweg beansprucht, Zinserträge aus privaten Finanzanlagen in der Einkommensteuer zu erfassen, ohne diesen Besteuerungsanspruch durchsetzen zu können. Im Gegensatz zu seinen europäischen Nachbarn hat Österreich hieraus bereits Anfang der 90er Jahre Konsequenzen gezogen. Im Jahr 1993 wurde eine Quellensteuer auf Zinserträge eingeführt, mit deren Abführung die Einkommensteuer, die Vermögensteuer und die Schenkungsteuer abgegolten sind. Anders als die gescheiterten Quellensteuerexperimente Ende der 80er Jahre in Deutschland hat die Abgeltungssteuer nicht zu einer Kapitalflucht ins Ausland geführt1.
Dirk Kiesewetter, Rainer Niemann
Mehr Fragen als Antworten im Zusammenhang mit Steuervorteilen bei der Unternehmensbewertung
Zusammenfassung
Fragen der Unternehmensbewertung werden in der betriebswirtschaftlichen Fachliteratur mit zunehmender Intensität diskutiert. Allein im deutschsprachigen Raum sind seit Beginn des neuen Jahrhunderts nach unserer Zählung mehr als 150 Beiträge erschienen. Dabei spielt die Auseinandersetzung mit den so genannten DCF-Verfahren eine besondere Rolle. Es scheint so zu sein, dass das Konzept des discounted cash flow das in Deutschland tradierte Ertragswertverfahren nicht nur bei den Investmentbankern ablöst.1 Selbst das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland hat sich dazu durchgerungen, dem Berufsstand die DCF-Verfahren als einen Ansatz zu empfehlen, dem dieselbe Berechtigung gebührt wie dem Ertragswertverfahren.2
Lutz Kruschwitz, Andreas Löffler
Cash Flow und/oder Vermögen als Basis von Unternehmensrechnung und Besteuerung?
Zusammenfassung
Das traditionelle Rechnungswesen hat sich auf die externe Bilanzrechnung mit Finanzbuchhaltung, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie die interne Kosten- und Erlösrechnung konzentriert. Demgegenüber haben mit dem Controlling als praktisch und wissenschaftlich beachteter Führungsfunktion andere Teilsysteme wie die Finanz- und die Investitionsrechnung in ihrer Bedeutung als Informationsinstrumente mehr Gewicht erhalten. Im Hinblick auf die vielfältigen Führungsaufgaben ist die Notwendigkeit einer ausgebauten Unternehmensrechnung deutlich geworden. Dadurch haben sich die Orientierungen verschoben. Während im traditionellen Rechnungswesen die Finanzbuchhaltung in ihrer Verwurzelung in Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung den Ausgangspunkt bildeten, kommen nun Cash Flow- und Investitionsrechnung in den Vordergrund. An Stelle des (Perioden-)Gewinns als unternehmerischer Zielgröße und die Betonung der Einperiodenbetrachtung treten Marktwert und eine mehrperiodige, ggf. strategische Sichtweise. Finanzbuchhaltung und periodischer Jahresabschluß verlieren damit ihre, bislang als selbstverständlich angesehene zentrale Bedeutung.
Hans-Ulrich Küpper
Vermeidung internationaler Doppelbesteuerung bei konsumorientierten Einkommensteuern
Zusammenfassung
Es gehört zu den Eigentümlichkeiten der deutschen Steuerwissenschaften, dass die Erkenntnisse ihrer drei Zweige — der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, der Steuertheorie der Finanzwissenschaft und der Steuerrechtslehre — nur selten zusammengeführt werden. Brücken zu den jeweils anderen steuerwissenschaftlichen Disziplinen zu schlagen, ist jedoch die unabdingbare Voraussetzung für die Etablierung eines für Gesellschaft und Wirtschaft optimalen Steuersystems. Diesem Anspruch ist Franz W. Wagner mit der Begründung der betriebswirtschaftlichen Theorie der Entscheidungsneutralität und dem Einbezug von rechtlichen wie auch administrativen Rahmenbedingungen für optimale Steuern auf der Unternehmensebene in besonderem Maße nachgekommen. Gerade mit der Optimalität entscheidungsneutraler Steuern hat er die Brücke zur Allokationstheorie der Finanzwissenschaft geschlagen, die — was ihren deutschsprachigen Bereich betrifft — selbst elementaren Überlegungen aus dem betrieblichen Rechnungswesen und der Investitions- und Finanzierungstheorie lange Zeit kaum Beachtung schenkte. Mit der systematischen Verfolgung eines Denkansatzes, der das Steuersystem aus der Perspektive betriebswirtschaftlicher Entscheidungsmodelle beleuchtet1, hat er maßgeblich dazu beigetragen, dass Fragen der Steuerbelastung heute nicht mehr an buchhalterischen Periodisierungsregeln gemessen werden, deren Untersuchung die Finanzwissenschaftler nur allzu gerne den Betriebswirten überlassen haben. Vielmehr hat er aufgezeigt, dass es einer konsequenten Orientierung an den Vorteilhaftigkeitskriterien der Investitions- und Finanzierungstheorie bedarf. Von dieser Vorgabe geht auch der vorliegende Beitrag aus.
Branka Lončarević, Manfred Rose
Value Reporting als Erweiterung der internationalen Rechnungslegung? — Zur finanziellen Berichterstattung deutscher Unternehmen —
Zusammenfassung
Vor etwas mehr als zehn Jahren hat Franz W. Wagner in seinem Beitrag „Theorie und Praxis der Rechnungslegung: Lehren aus drei Jahrzehnten“ prägnant die Entwicklung der Rechnungslegung in Deutschland von ihren Anfängen aufgezeigt. In der Einleitung jenes Beitrags stellte er fest:
„Die Bilanz in ihrer heutigen Struktur ist nicht das Ergebnis der Theorieentwicklung, sondern wurde bereits in den Anfängen der modernen Betriebswirtschaftslehre vorgefunden. Sie hat in ihrer Grundstruktur allen Reformversuchen widerstanden, nicht zuletzt wegen der Verbindlichkeit, die der Jahresabschluß in Deutschland durch gesetzliche Regulierung erhält. Aber auch die Theorie mußte sich bequemen, die Unentbehrlichkeit des Rechenwerkes Bilanz anzuerkennen.“1
Rolf Nonnenmacher
Franz W. Wagners Analyse des Maßgutproblems in ihren Folgen für Kapitalerhaltung, Geldentwertung und Gewinnbesteuerung
Zusammenfassung
Der Titel von Franz W. Wagners Habilitationsschrift1 kennzeichnet nicht nur einen wesentlichen Bereich seiner Forschungen, wie Beiträge bis in die letzten Jahre belegen, sondern auch den größten Teil der Schnittmenge, in der unser beider Forschungsinteressen zusammenfallen: vor 1990 überwiegend in gleicher Stoßrichtung und in den letzten Jahren in Grundsatzfragen der Besteuerung von Kapitaleinkünften in diametralem Gegensatz. Diese inhaltlichen Auseinandersetzungen seien hier nicht wiederholt2.
Dieter Schneider
Die Messung der effektiven Steuerbelastung. Ein Vergleich verschiedener effektiver Steuersätze
Zusammenfassung
Effektive Steuersätze sind ein weithin akzeptiertes Instrument der ökonomischen Analyse des Steuerrechts. International bekannt wurden effektive Steuersätze durch die Untersuchungen von King und Fullerton 1 sowie von Devereux und Griffith 2, auf denen auch die beiden großen Untersuchungen zur Unternehmensbesteuerung im Binnenmarkt beruhen, welche die Europäische Kommission veröffentlicht hat3.
Ulrich Schreiber, Martin Ruf
System der Einkommensteuer und Rechtsformneutralität
Zusammenfassung
Die in Deutschland praktizierte Besteuerung findet in Franz W. Wagner einen ihrer profiliertesten Kritiker. Seine Frage „Kann es eine Beseitigung aller steuerlichen Ausnahmen geben, wenn es keine Regel gibt?“1 entlarvt das Fehlen eines Systems der Einkommensteuer2. Franz W. Wagner verbindet die Feststellung dieses Defizits mit der Konsequenz: „Eine Einkommensteuer muß eine konsumorientierte Besteuerung sein“3. Er kommt nach der Beschreibung von Inkonsistenzen gar zu der Feststellung „Die real existierende Einkommensteuer ist eine konsumorientierte Besteuerung“, wenngleich keine vollständige Konsumbesteuerung4.
Theodor Siegel
Unternehmenserfolgsbesteuerung zwischen Einkommen und Konsum — Bestandsaufnahme und Anwendungsperspektiven
Zusammenfassung
Die Steuerbelastung von Unternehmen als erwerbswirtschaftliche Einheiten bestimmt sich vorrangig aus Bemessungsgrundlage und Tarif.1 Der Tarif als Belastungskomponente ist augenfällig und steht daher — neben dem Schlagwort „Subventionsabbau“ — regelmäßig im Vordergrund öffentlicher Steuerreformdiskussionen. Nicht zuletzt deshalb werden die aktuellen Steuerreformen von der Öffentlichkeit vor allem als Tarifreformen wahrgenommen. Ungleich komplexer und mühsamer zu vermitteln sind die Probleme der Bemessungsgrundlagen der Erfolgsbesteuerung, zu Unrecht gilt ihnen nur geringere öffentliche Aufmerksamkeit.
Jochen Sigloch
Der schleichende Abschied von der Ausschüttungsbilanz — Grundsätzliche Überlegungen zum Inhalt einer Informationsbilanz
Zusammenfassung
Auf europäischer Ebene ist am 19. Juli 2002 die „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards“ verabschiedet worden. Danach müssen ab dem 1. Januar 2005 alle Unternehmen innerhalb der EU, die Kapital auf einem geregelten Markt aufnehmen oder einen Zulassungsprospekt für diese Märkte erstellen, ihren Konzernabschluss zwingend nach International Accounting Standards (IAS) bzw. International Financial Reporting Standards (IFRS) aufstellen.1 Weiterhin werden die Mitgliedstaaten ermächtigt, allen Unternehmen vorzuschreiben oder zu gestatten, ihren Konzernabschluss und ihren Einzelabschluss gemäß IAS aufzustellen. Seit Dezember 2003 liegt ein Referentenentwurf des Bilanzrechtsreformgesetzes (BilReG) vor. Über den Pflicht-Anwendungsbereich der EU-Verordnung hinaus soll zukünftig in Deutschland die Anwendung der IFRS ermöglicht werden (Unternehmenswahlrecht) werden für
  • den Konzernabschluss der nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen (§ 315a Abs. 1 HGB-E),
  • den Einzelabschluss der im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB großen Kapitalgesellschaften, unabhängig davon, ob sie kapitalmarktorientiert sind oder nicht, zur Erfüllung der Offenlegungspflichten nach §§ 325–329 HGB (§ 325 Abs. 2a HGB-E). Für Zahlungsbemessungszwecke (Ausschüttungs- und Steuerbemessung) soll weiterhin die Aufstellung des Einzelabschlusses nach den bisher geltenden Regeln des HGB zwingend vorgeschrieben bleiben.
Hannes Streim, Marcus Bieker, Maik Esser
Einzelbewertung oder korrespondierende Bewertung: Die Bilanzierung von Pensionszusagen mit Asset Funding
Zusammenfassung
Während im steuerrechtlichen Schrifttum die Leistungsfähigkeit als Maxime für eine Steuererhebung gilt, stellen Ökonomen stärker auf die Neutralität als Leitbild der Besteuerung ab. Die Besteuerung soll Entscheidungen im Allgemeinen und unternehmerische Dispositionen im Besonderen unbeeinflusst lassen, aber dennoch für ein angemessenes Steueraufkommen zur Finanzierung von Staatsaufgaben sorgen.1 Um dieses Ziel zu erreichen, wurde von Vertretern der ökonomischen Teildisziplinen der Steuerwissenschaften gefordert, entweder den Cash Flow, den zinsbereinigten Unternehmensgewinn oder den ökonomischen Gewinn zur Grundlage der Unternehmensbesteuerung zu machen.2 Da die handels- und steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften in Deutschland keinesfalls die Ermittlung eines Cash Flows beabsichtigen, liegt es für eine entscheidungsorientierte Steuerwissenschaft nahe, bestehende Rechnungslegungsvorschriften wenigstens im Hinblick auf die Ermittlung eines korrekten ökonomischen Periodengewinns zu beurteilen.3 Der Ausweis und die Bewertung von Vermögensgegenständen hat dann nach ökonomischen Gesichtspunkten zu erfolgen.4 Diese Diskussion soll im vorliegenden Beitrag am Beispiel von Pensionszusagen aufgegriffen werden, für die ein Unternehmen eine besondere Kapitaldeckung vorsieht. Hier scheinen rechtliche und ökonomische Beurteilung in einem besonders ausgeprägten Spannungsverhältnis zu stehen. Denn es stellt sich die Frage, ob bei Kapitaldeckung einer Pensionszusage die Bilanz eine Vermögensänderung ausweisen kann oder ob zwischen der Deckungsposition und dem Ausweis der Pensionsverpflichtungen ein Bewertungszusammenhang besteht und somit eine vermögensneutrale korrespondierende Bewertung zu erfolgen hat.
Dietmar Wellisch, Reiner Schwinger
Der Vorzugsaktionär als bevorzugtes Plünderungsopfer
Zusammenfassung
Der Zusammenhang zwischen der Funktionsfähigkeit von Kapitalmärkten und den Bedingungen, unter denen Eigenkapitalgeber wieder an ihr Geld kommen, bevor es sich unter fremder Verwaltung verflüchtigt statt vermehrt, stand für Franz Wagner ungeachtet seiner zahlenmäßig dominierenden Arbeiten zu Fragen der Besteuerung von Anfang an im Zentrum seines wissenschaftlichen Interesses. Wilhelm Riegers programmatische Formel „Geld — Waremehr Geld“ und die daraus folgenden Einsichten für die Einbettung des Unternehmens in die Gesamtwirtschaft, die in ihrer streng kapitalistischen Ausrichtung selbst innerhalb der betriebswirtschaftlichen Fachwelt zu allen Zeiten mehr Gegner als Befürworter hatten, waren für Franz Wagner nicht nur intellektuelle Anknüpfungspunkte1, sondern forderten auch seine Affinität zu seiner heutigen Fakultät an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, der ehemaligen Wirkungsstätte Wilhelm Riegers.
Ekkehard Wenger, Renate Hecker
Backmatter
Metadaten
Titel
Steuern, Rechnungslegung und Kapitalmarkt
herausgegeben von
Hans Dirrigl
Dietmar Wellisch
Ekkehard Wenger
Copyright-Jahr
2004
Verlag
Deutscher Universitätsverlag
Electronic ISBN
978-3-322-81787-7
Print ISBN
978-3-8244-8145-3
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-81787-7