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2008 | Buch

Steuerrecht - Schnell erfasst

verfasst von: Volker Kreft, Dr.

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Buchreihe : Recht — schnell erfasst

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Über dieses Buch

Das Steuerrecht erscheint auf den ersten Blick wie ein undurchdringlicher Dschungel. Der Autor dieses Bandes aus der Reihe "Recht – schnell erfasst" ist daher besonders darauf bedacht, die schwierige Materie übersichtlich und verständlich darzustellen und auch Anfängern einen leichten Einstieg zu ermöglichen. Ausgehend von der Systematik der verschiedenen Steuerarten werden alle einschlägigen Gesetze in Grundzügen vorgestellt und die wichtigsten Vorschriften ausführlich erläutert. Der Veranschaulichung dienen eingestreute Übersichten und Grafiken, weiterführende Literaturhinweise, zahlreiche Beispielsfälle sowie Wiederholungsfragen am Ende eines jeden Kapitels. Hinweise zu Klausuren und Hausarbeiten ergänzen die Ausführungen. Die fünfte Auflage berücksichtigt die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Einführung in das Steuerrecht

Einführung in das Steuerrecht
Zusammenfassung
Bevor Sie sich mit diesem Buch in die Niederungen des Steuerrechts begeben, möchte ich Sie noch auf etwas Grundsätzliches in Bezug auf das Arbeiten mit diesem Buch und die angestrebte Zielsetzung hinweisen. Dieses Buch ist ein Basisbuch, das die vorgegebene Stofffülle in komprimierter Form darzustellen versucht. Eine vereinfachte Darstellungsweise führt aber u.U. auch teilweise dazu, dass das Verständnis insoweit erschwert wird, als auf ausführliche Erläuterungen zu jedem Detail verzichtet wird.

Allgemeines Steuerrecht

Allgemeines Steuerrecht
Zusammenfassung
Im Rahmen des »Allgemeinen Steuerrechts« soll zunächst der Steuerbegriff erläutert und dem bisher unbefangenen Leser nahegebracht werden, welche Rechtsquellen es im Steuerrecht gibt, die letztlich bei jeder Rechtsanwendung bzw. Rechtsfindung zu beachten sind. Den Schwerpunkt dieses Kapitels bildet das sog. Besteuerungsverfahren, also der Weg von der Ermittlung des steuerrelevanten Sachverhaltes bis hin zur Begleichung der festgesetzten Steuerschuld.

Besonderes Steuerrecht

Frontmatter
Einkommensteuer
Zusammenfassung
Ihrem Wesen nach ist die Einkommensteuer eine »Personensteuer«. Gegenstand der Besteuerung ist das Einkommen einer natürlichen Person. Bei der Berechnung der Einkommensteuer stehen die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen im Vordergrund. Dieses zeigt sich besonders daran, dass persönliche Umstände, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen beeinträchtigen (z.B. Familienstand, Alter, außergewöhnliche Belastungen), berücksichtigt werden.
Körperschaftsteuer
Zusammenfassung
Zu einer der im Detail am schwierigsten zu erfassenden Steuerarten zählt die Körperschaftsteuer. Systematisch wird sie direkt im Anschluss an die Einkommensteuer behandelt, da man die Körperschaftsteuer auch als Einkommensteuer der juristischen Person bezeichnen kann. Juristische Personen haben wie natürliche Personen auch eine eigene Rechtspersönlichkeit, d.h., sie können Träger von Rechten und Pflichten sein. Dieser Umstand rechtfertigt es, sie einer eigenen Steuer, nämlich der Körperschaftsteuer, zu unterwerfen. Von den juristischen Personen sind die Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) streng zu trennen. Letztgenannten steht grundsätzlich keine eigene Rechtspersönlichkeit zu. Demzufolge ist hier auch nicht die Gesellschaft selbst steuerpflichtig, sondern vielmehr die natürliche Person als Gesellschafter mit den auf sie entfallenden Gewinnanteilen (z.B. Gewinnanteil eines OHG-Gesellschafters unterliegt als Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG der Einkommensteuer).
Gewerbesteuer
Zusammenfassung
Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden. Sie sind berechtigt, die Gewerbesteuer zu erheben. Den Gemeinden steht grundsätzlich das Gewerbesteueraufkommen zu. Gem. Art. 106 Abs. 6 GG können Bund und Länder durch eine Umlage an dem Aufkommen der Gewerbesteuer beteiligt werden. Von dieser Möglichkeit hat der Gesetzgeber im Gemeindefinanzreformgesetz von 1969 Gebrauch gemacht und eine Gewerbesteuer- Umlage eingeführt. Im Ergebnis ist die Gewerbesteuer damit keine reine Gemeindesteuer mehr.
Umsatzsteuer
Zusammenfassung
In den Kreis der wichtigsten Steuerarten gehört auch die Umsatzsteuer. Neben der besonderen Relevanz für die Ausbildung (umsatzsteuerrechtliche Probleme sind häufig Gegenstand von steuerrechtlichen Klausuren und Hausarbeiten) besteht die besondere Bedeutung der Umsatzsteuer in der Funktion als einer der größten Einnahmequellen des Staates. Mehr als ein Viertel des Gesamtsteueraufkommens entfällt auf die Umsatzsteuer. Dieses Umsatzsteueraufkommen steht Bund und Ländern gemeinsam zu (Art. 106 Abs. 3 GG). Deshalb ist die Umsatzsteuer eine »Gemeinschaftsteuer«. Über Art. 106 Abs. 5a GG erhalten die Gemeinden einen kleinen Anteil am Umsatzsteueraufkommen von »ihren« Ländern.
Bewertungsgesetzabhängige Steuern
Zusammenfassung
Idee des Bewertungsgesetzes (BewG) war es, steuerübergreifend für alle an Vermögenswerte anknüpfende Steuern einheitliche Wertmaßstäbe festzulegen. Insoweit war das BewG maßgebend für die Wertermittlung bei der Vermögensteuer (ab 01.01.1997 außer Vollzug), der Gewerbekapitalsteuer (aufgehoben mit Wirkung vom Erhebungszeitraum 1998), der Grundsteuer, der Grunderwerbsteuer und der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Spezielle Verkehrssteuern
Zusammenfassung
Die Grunderwerbsteuer knüpft an den Rechtsverkehr von Grundstücken an und wird aufgrund dessen als Verkehrsteuer eingeordnet. Da bei der Grunderwerbsteuer also Grundstücksumsätze besteuert werden, könnte man sagen, dass es sich um eine spezielle Ausprägung der Umsatzsteuer handelt. Werden bei der Umsatzsteuer insbesondere Lieferungen und sonstige Leistungen der Besteuerung unterworfen, so werden bei der Grunderwerbsteuer speziell Grundstückserwerbe im wietesten Sinne steuerlich erfasst. Im Unterschied zur Umsatzsteuer ist bei der Grunderwerbsteuer eine Unternehmereigenschaft jedoch nicht erforderlich. Das Grunderwerbsteueraufkommen steht allein den Ländern zu (Art. 106 Abs. 2 Nr. 4 GG). Rechtsgrundlage für die Erhebung der Grunderwerbsteuer ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG).
Spezielle Verbrauch- und Aufwandsteuern
Zusammenfassung
Zur Vervollständigung der verschiedenen Steuerarten des besonderen Steuerrechts sei an dieser Stelle noch kurz auf die speziellen Verbrauch- und Aufwandsteuern hingewiesen. Zu den wichtigsten Steuerarten dieser Gruppe zählen insbesondere:
• Branntweinsteuer
• Kaffeesteuer
• Mineralölsteuer
• Stromsteuer
• Tabaksteuer
• Biersteuer
• Schaumweinsteuer
• Hundesteuer

Grundzüge des internationalen Steuerrechts

Grundzüge des internationalen Steuerrechts
Zusammenfassung
Bevor man sich dieser schwierigen Materie vorsichtig zu nähern versucht, ist es zunächst erforderlich, den Begriff »Internationales Steuerrecht « zu erklären. Eine kurze Definition könnte lauten: »Internationales Steuerrecht ist das nationale Steuerrecht, das sich mit der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte befasst.« Das internationale Steuerrecht ist nicht in einem einzigen Gesetz zusammengefasst, sondern besteht aus einer fast unüberschaubaren Menge von Einzelbestimmungen, die sich in den gängigen Einzelsteuergesetzen wieder finden (z.B. §§ 2a, 32b, 34c, d, EStG, § 26 KStG), einzelnen Gesetzen (z.B. Außensteuergesetz), Verwaltungsvereinbarungen, Erlassen und nicht zuletzt den völkerrechtlichen Verträgen (z.B. Doppelbesteuerungsabkommen). Von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Regelungen zur Steuerharmonisierung innerhalb der EU) fehlen international geltende Gesetze, die sich mit grenzüberschreitenden Steuerfragen befassen. Die Schwerpunkte des internationalen Steuerrechts liegen im Recht der direkten Steuern auf das Einkommen und Vermögen (ESt, KSt, GewSt, ErbSt).

Klausurfälle

Klausurfälle
Zusammenfassung
Bereits in der Einführung in das Steuerrecht (Ziff. 3.3.) wurden wichtige Hinweise für die Lösung von steuerrechtlichen Fällen gegeben. Es wird angeraten, sich diese Ausführungen insbesondere unter dem Blickwinkel der typischen Fallkonstellationen zunächst noch einmal zu vergegenwärtigen. Grundsätzlich ist es sehr schwer, allgemeingültige Tipps für die Bewältigung der Klausur- und Hausarbeitssituation zu geben. Jeder Bearbeiter hat seine eigene Arbeitsweise, wird unterschiedlich gut mit dem Zeitdruck, der nicht nur in der Klausur besteht, fertig, und auch das Formulieren der eigenen Gedanken fällt nicht immer gleich leicht. Gleichwohl meine ich an dieser Stelle einige aus meiner Erfahrung beachtenswerte Hinweise geben zu können, die zumindest für die überwiegende Zahl der Klausur- und Hausarbeitsbearbeiter hilfreich sein werden.
Backmatter
Metadaten
Titel
Steuerrecht - Schnell erfasst
verfasst von
Volker Kreft, Dr.
Copyright-Jahr
2008
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-540-68836-5
Print ISBN
978-3-540-68835-8
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-540-68836-5