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Cum-Ex-Ermittlungen kommen kaum voran

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Die Aufarbeitung der Cum-Ex-Fälle verläuft sehr schleppend. Verjährungsfristen können dazu führen, dass einige sogar ungesühnt bleiben. Doch das Finanzministerium Baden-Württemberg meldet einen Erfolg und holte sich mehr als 600 Millionen Euro zurück.

Cum-Ex-Betrugsfälle kosteten den Staat Milliarden.


Bei den Cum-Ex-Fällen handelt es sich um einen der größten Steuerskandale der jüngsten Vergangenheit. Dabei entstand dem Fiskus ein Steuerschaden in schätzungsweise zweistelliger Milliardenhöhe. Bei dieser Form der Steuerhinterziehung rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch hin- und hergeschoben. Auf diese Weise erstattete der Staat Kapitalertragsteuer, die zuvor allerdings gar nicht gezahlt worden waren.

Nur ein Prozent der Cum-Ex-Beschuldigten angeklagt

Mitte Juni 2024 berichteten verschiedene Medien, darunter auch die Zeitschrift "Spiegel", dass in Köln zwar seit Jahren gegen die Täter ermittelt wird, jedoch erst ein Prozent der Cum-Ex-Beschuldigten angeklagt wurden. Der Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft berichtete der Nachrichtenagentur Dpa, dass bei 120 bekannten Fällen keine Verjährung drohe, da sie durch die laufenden Ermittlungen unterbrochen sei. Doch es gebe auch bereits verjährte Betrugstaten. 

Aufsehen erregte in diesem Zusammenhang die Kündigung der Cum-Ex-Chefermittlerin Anne Brorhilker. Sie äußerte scharfe Kritik am Umgang mit Finanzkriminalität. Die Politik habe elf Jahre nach Bekanntwerden der ersten Cum-Ex-Fälle noch immer nicht hinreichend reagiert, monierte die Juristin. Steuerdiebstähle seien längst nicht gestoppt. Es gebe Cum-Ex-Nachfolgemodelle. Grund seien fehlende Kontrollen, was bei Banken und auf den Aktienmärkten geschehe. 

Baden-Württemberg treibt mehr als 600 Millionen ein

Auch in anderen Bundesländern laufen entsprechende Ermittlungen - und das zum Teil erfolgreich. Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat nach Informationen der Tagesschau im Zusammenhang mit Cum-Ex-Betrugsfällen Steuerrückzahlungen in Höhe von bislang 603 Millonen Euro eingetrieben. Laut Behördenangaben sind von den beiden bisher einzigen Ermittlungsverfahren zwei (namentlich nicht benannte) Bankinstitute betroffen. Die beiden Verfahren richten sich gegen zehn Personen.

Allerdings gehen Experten deutschlandweis von einem Schaden in Höhe von schätzungsweise rund zwölf Milliarden Euro aus. Daher haben Ermittler in diesem Bereich noch viel Aufklärungsarbeit vor sich. 

Aktuelle Gerichtsentscheidungen

Cum-Ex-Verfahren werden die Gerichte wohl noch intensiv beschäftigen. Aktuell entschied beispielsweise das Finanzgericht in Hessen, dass die Kapitalertragsteuer bei den Cum-Ex-Geschäften nur dann anrechnungsfähig ist, wenn sie tatsächlich einbehalten wurde (Beschluss vom 26.Juli 2023, 4 V 1042/22, veröffentlicht am 3. Juni 2024). Und das Finanzgericht Hamburg bestätigte, dass angerechnete Kapitalertragsteuer in einem Cum-Ex-Verfahren zurecht zurückgefordert wurde (Urteil vom 9. November 2023, 6 K 228/20, veröffentlicht am 5. Februar 2024).

Bereits im Sommer 2020 verurteile das Landgericht Bonn im ersten Cum-Ex-Strafprozess zwei ehemalige britische Aktienhändler, die an komplexen Aktienkarussels rund um den Dividendenstichtag beteiligt waren, zu Bewährungsstrafen. Im Juli 2021 bestätigte der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: 1 StR 519/20) diese Auffassung der Vorinstanz und stellte klar, "dass die Geltendmachung tatsächlich nicht einbehaltener Kapitalertragsteuer gegenüber den Finanzbehörden auf Grundlage derartiger Cum-Ex-Geschäfte den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt". 

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